Beim Schwimmen zählt die Nidderau-Fahne: Keine finanzielle Unterstützung für Vereine und Kinder aus anderen Kommunen

Seit die CDU-Fraktion im Juli 2021 ihren Antrag auf freien Eintritt ins Nidderbad für Kinder „im schwimmlernfähigen Alter“ in die Stadtverordnetenversammlung einbrachte, beschäftigen sich die Gremien mit der Materie. Die CDU wollte auf diese Art Familien unterstützen, deren Kinder durch den Lockdown mit ihren Schwimmfähigkeiten ins Hintertreffen geraten sind.
Nidderau – Zwar wurden seinerzeit der Antrag der CDU sowie ein Ergänzungsantrag der Freien Wähler auf kostenlose Schwimmkurse zunächst abgelehnt. Im zweiten Anlauf – nach den Sommerferien – konnten sich die Fraktionen aber dann schließlich auf einen städtischen Familienzuschuss von 100 Euro pro Kind in einem Anfängerkurs einigen.
CDU und FWG kritisieren Vorlage
Doch abgehakt ist das Thema damit nicht. Zum einen monierten CDU und FWG nun im Stadtparlament die Altersangabe in der Beschlussvorlage, wonach die Erstattung nur für Kinder von sieben bis zwölf Jahren gelten solle. Schließlich seien im Ausschuss ab fünf Jahre besprochen worden.
Zum anderen sollte die Gebührensatzung für die Bahnnutzung dahingehend geändert werden, dass Schwimmvereine, die bestimmte Kurse – vor allem für Anfänger – anbieten, für diesen Unterricht von der Bahnmiete befreit werden. Auch hier missfiel den Freien Wählern der Vorlagentext. Denn der beschränkt sich ausdrücklich auf Nidderauer Vereine. Dies empfahl die Verwaltung aufgrund der wirtschaftlichen Lage des dauerhaft defizitären Nidderbads, in dem zurzeit auch der Schwimmclub Undina aus Bruchköbel (wegen Sanierung des dortigen Hallenbads) und der SV Funball aus Bad Vilbel Schwimmkurse anbieten.
Befristung bis Ende 2022
Wegen der Altersangabe zeigte sich die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Christina Schneider „dezent verärgert“, da sie ihre Zustimmung im Ausschuss explizit von der Herabsetzung des Alters auf fünf Jahre abhängig gemacht habe. Bürgermeister Andreas Bär (SPD) begründete, der Antrag habe ja zum Ziel gehabt, solche Kinder zu unterstützen, die durch die Corona-bedingten Schließungen benachteiligt gewesen seien. Die betreffende Gruppe sei inzwischen sieben Jahre und älter. Seit Herbst fänden wieder Kurse mit erweiterten Kapazitäten statt.
FWG-Vertreter Dirk Kapfenberger hatte jedoch den „Geist des Antrags“ so verstanden, dass prinzipiell alle Kinder Nidderaus und der Umgebung künftig davon profitieren sollten. Bär entgegnete wiederum, die Stadt unterstütze nur Kinder aus Nidderau, anderen Gemeinden stehe es frei, für ihre Kinder dasselbe zu tun. Zudem sei der Antrag auf Kurse befristet, die bis zum 21. Dezember 2022 angeschlossen seien. Auch daraus ergebe sich der Corona-Bezug.
Einstimmig: Förderung für Kinder ab fünf Jahren
Nach einer von den Grünen beantragten Beratungspause konnte sich das Haus einstimmig auf die Gültigkeit des Antrags für Nidderauer Kinder ab fünf Jahren einigen. Uneinig blieben die Fraktionen jedoch bei der Frage, ob auch auswärtige Vereine die Bahnmieten für Anfängerkurse rückwirkend ab dem 1. Januar erlassen bekommen sollten. Dirk Kapfenberger sah eine Ungleichbehandlung und fürchtete, auswärtige Vereine könnten ihr Kursangebot wieder zurücknehmen. Seine Fraktionsvorsitzende Anette Abel gab zu bedenken, dass beim SC Undine aus Bruchköbel mehr Kinder aus Nidderau Mitglied seien als aus Bruchköbel selbst. „Wir strafen die Kinder, wenn die Erhebung der Bahngebühr am Ende zur Absage von Schwimmkursen führt.“
SPD-Fraktionschef Vinzenz Bailey hielt dagegen: „Wir wollen was von den Vereinen, aber die auch was von uns, nämlich Schwimmzeiten, die derzeit in anderen Bädern nicht zur Verfügung stehen. Da es den früheren Schwimmbadzweckverband nicht mehr gibt, wir uns als Stadt aber das Bad leisten wollen, dann wollen wir eben für die Benutzung auswärtiger Vereine auch einen Unkostenbeitrag haben.“
Gebührenordnung wurde zugestimmt
Bürgermeister Bär erklärte, dass die Abmachung eben darin bestehe, dass im Gegenzug für zusätzliche Bahnzeiten für das Leistungsschwimmen der Vereine Anfängerschwimmkurse angeboten würden. Der SC Undina habe diesbezüglich bei der Stadt angefragt. „Durch das Vereinsschwimmen ist die Nutzung des Bades für andere Besucher schließlich auch eingeschränkt. Das muss man immer abwägen.“
Die Gebührenordnung wurde wie von der Verwaltung vorgelegt mit 17 Jastimmen zu sieben Neinstimmen und vier Enthaltungen verabschiedet. (Jan-Otto Weber)
Beschlusstext
Der Beschlusstext zur Änderung der Gebührensatzung lautet: „Der Änderung der Gebührensatzung für das Nidderbad rückwirkend zum 01.01.2022 wird zugestimmt.
Es entfallen die Benutzungsgebühren für Nidderauer Vereine für die Durchführung von Anfänger-Schwimmkursen für Jung und Alt, Kurse für Menschen mit Behinderung und die Rettungsschwimmausbildung, die die Voraussetzung für den ehrenamtlichen Einsatz im Rettungswachdienst und im Katastrophenschutz bildet.“ Damit müssen auswärtige Vereine grundsätzlich auch weiterhin Bahngebühr für die Nutzung des Nidderbads zahlen, auch für Anfänger-Schwimmkurse. jow