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Bernd Heinrich scheidet nach der Nidderauer Kommunalpolitik auch aus dem Amt des Schiedsmanns aus

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Noch ist Bernd Heinrich im Amt, da sein Nachfolger wegen Corona noch nicht vereidigt werden konnte. Anfang Oktober soll dann der Wechsel erfolgen.
Noch ist Bernd Heinrich im Amt, da sein Nachfolger wegen Corona noch nicht vereidigt werden konnte. Anfang Oktober soll dann der Wechsel erfolgen. © Jürgen W. Niehoff

Schlichten statt richten – so lautet der Leitspruch eines Schiedsmannes und meint Konfliktlösung in beiderseitigem Interesse. Der Windecker Bernd Heinrich hat das Ehrenamt eines Schiedsmannes seit 2007 mit großem Engagement in seiner Heimatgemeinde ausgeübt. „Manche Fälle waren schwierig, manche haben sich fast von allein gelöst. Aber es gab auch Fälle, die sich nur durch einen Richterspruch lösen ließen“, berichtet Heinrich rückblickend.

Nidderau – Das Interesse an dem Ehrenamt als Schiedsmann wurde bei Heinrich, der seit seiner Pensionierung als Postbeamter bis zur Kommunalwahl im März dieses Jahres beinahe 20 Jahre lang als Stadtverordneter und als Ausschussvorsitzender tätig war, in der Zeit geweckt, in der er Schöffe am Landgericht in Hanau war. „Acht Jahre Schöffe und an der Urteilsfindung beteiligt zu sein, das macht Appetit auf mehr“, erinnert sich der inzwischen 77-Jährige.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollen vermieden werden

Trotzdem musste er im Jahr 2007 zur Amtsübernahme erst überredet werden. Sein Freund Günter Simon war zu der Zeit Schiedsmann und wollte aufhören. Nach einem längeren Gespräch einigten sich schließlich die beiden Freunde, dass Simon weitermachen würde, wenn Heinrich als Stellvertreter an seine Seite rückt. Drei Jahre später übernahm Heinrich das Ehrenamt des Schiedsmannes selber.

Jede Kommune in Hessen muss nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz ein Schiedsamt einrichten. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe des Schiedsmannes darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, beispielsweise in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruches, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Dabei darf Schiedsmann kein Rechtsanwalt, kein Richter und auch kein Staatsanwalt sein.

Gegenseitiges Entgegenkommen ist notwendig

„Was zählt bei dieser Tätigkeit sind nicht juristisches Wissen, sondern ein gesundes Rechtsempfinden und Einfühlungsvermögen“, so Heinrich. Schließlich gibt es bei diesem Verfahren keinen Gewinner oder Verlierer aufgrund eines Urteilsspruchs, sondern nur zwei streitende Parteien, die sich einigen.

Ein Schiedsmann wird auf Vorschlag der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung für fünf Jahre gewählt und am Amtsgericht vereidigt. Vier- bis fünfmal im Jahr saß Heinrich mit den jeweils streitenden Parteien in der Bücherei in Windecken zusammen, dem Sitz des örtlichen Schiedsmannes, auf der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung. Im Gegensatz zu einem Urteilsspruch ist bei dem Schiedsverfahren immer ein gegenseitiges Entgegenkommen notwendig. Klappt das nicht und es kommt zu keiner gütlichen Einigung, dann wird die Angelegenheit dem Amtsgericht überstellt.

„Das mit der gütlichen Einigung ist nicht immer so einfach“, berichtet Heinrich, „vor allem nicht bei Familienstreitigkeiten.“ So erinnert er sich an einen Fall, bei dem sich getrenntlebende Eheleute über das Bildungsniveau ihres Sohnes stritten und dabei handgreiflich wurden. Der Streit endete schließlich mit Körperverletzung und war im beidseitigen Einvernehmen nicht zu lösen.

Erfolgsquote bei 80 bis 85 Prozent

Anders der Fall, als sich zwei Nachbarn um die Höhe der Bäume an der Grundstücksgrenze stritten. Da keine der beiden Parteien zurückstecken wollte, nutzte der eine den Urlaub des anderen und sägte die Bäume kurzerhand ab. Hier einigte man sich schließlich unter Vermittlung Heinrichs darauf, dass der eigenwillige Baumfäller die Kosten für die Nachpflanzung übernahm.

Zu meist schwierige Verhandlungen seien auch gegeben, wenn eine Partei mit einem Rechtsanwalt erscheint. „Dann versuchen die oftmals die Schlichtungsgespräche zu dominieren. Da muss ich dann schon mal deutlich werden und zeigen, wer Herr im Haus ist.“ Aber derartige Vorfälle seien die Ausnahme.

Auf 80 bis 85 Prozent schätzt Heinrich seine Erfolgsquote. Und deshalb hätte er gern noch weiter gemacht. Aber nach dem Schiedsamtsgesetz hätte er dann bei Amtsantritt höchsten 75 Jahre alt sein dürfen. Aber Heinrich ist bereits 77 und wird deshalb nach der Kommunalpolitik nun auch das Schiedsamt an den Nagel hängen müssen. (Jürgen W. Niehoff)

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