Förderbescheid des Landes: Neue Drehleiter für Nidderau in Sicht

Groß war die Freude bei den Kameraden in Nidderau, als im April 2018 ihre „Frau Antje“ generalüberholt wieder auf dem Hof vor dem Feuerwehrhaus in Windecken stand. Über ein Jahr hatten sie auf die Fertigstellung der Reparatur des Fahrzeugs in einer Spezial-Werkstatt in Kandel (Rheinland-Pfalz) gewartet. Denn die Drehleiter „DLK23–12CC“, die von 1993 bis zum Ankauf 2014 in Diensten einer niederländischen Berufsfeuerwehr gestanden hatte (daher auch der Spitzname), wies einigen Verschleiß auf.
Nidderau – Nachdem SPD und Grüne im November 2020 per Antrag in der Stadtverordnetenversammlung die Anschaffung einer neuen Drehleiter angestoßen hatten, gibt es nun endlich gute Nachrichten aus Wiesbaden. Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Max Schad kürzlich mitteilte, stellt die Hessische Landesregierung für den Kauf eines neuen Fahrzeugs 217.000 Euro zur Verfügung.
Bürgermeister Andreas Bär (SPD) betont auf Nachfrage unserer Zeitung: „Mein Dank für die Förderung gilt neben dem Land Hessen insbesondere dem städtischen Ordnungsamt und der Stadtbrandinspektion, die die Förderung fristgerecht und ordnungsgemäß auf den Weg gebracht haben. Denn nur solche Anträge können überhaupt gefördert werden.“
Im Haushalt 2021/2022 seien 800.000 Euro für ein „Hubrettungsfahrzeug“ im Jahr 2022 eingestellt, erläutert Bär. Dies sei die Drehleiter. „Voraussetzung für die Anschaffung der neuen Drehleiter ist auch der mittelfristige Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses für Windecken und Ostheim, da das alte Gerätehaus mittlerweile zu klein für die neuen Standards ist.“
Mittel stehen im Jahr 2024 bereit
Im jetzigen Förderbescheid steht, dass die Mittel seitens des Landes Hessen erst ab dem Jahr 2024 zur Verfügung stehen. „Es ist daher nun zu klären, wann das Fahrzeug aufgrund dieser Maßgabe schlussendlich zur Verfügung steht“, erklärt Bär. „Gleichwohl werden wir als Verwaltung sowohl die Anschaffung der neuen Drehleiter als auch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit voller Kraft weiterverfolgen.“
Laut Antrag der rot-grünen Koalition vom November 2020 sollten auch die Gemeinden Schöneck und Hammersbach bei der Finanzierung mit ins Boot geholt werden „für eine mögliche Beteiligung an den Anschaffungskosten von rund 800.000 Euro“. Tatsächlich ist die Drehleiter in Nidderau stationiert, um Schöneck sowie Hammersbach und bei Bedarf auch weitere Teile des Main-Kinzig-Kreises mitabzudecken. Die finanzielle Beteiligung richtet sich jedoch nach den rechtlichen Voraussetzungen, ob eine Kommune einer Gefährdungsstufe angehört, für die die Vorhaltung einer Drehleiter vorgeschrieben ist.
„Die Gemeinde Hammersbach ist derzeit in einer Gefährdungsstufe eingeteilt, für die sie kein Hubrettungsfahrzeug vorhalten muss“, erläutert Stadtbrandinspektor Christopher Leidner gegenüber unserer Zeitung. „Eine finanzielle Beteiligung ist daher hier rechtlich nicht möglich. Die Gemeinde Schöneck hingegen plant oder baut Gebäude, die in solch eine Gefährdungsstufe fallen würden. Somit müsste die Gemeinde Schöneck ein Hubrettungsfahrzeug vorhalten.“
Schöneck über Jahresbetrag beteiligt
Grundsätzlich könnten aber im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit Hubrettungsfahrzeuge benachbarter Kommunen berücksichtigt werden. Dies sei hier der Fall. „Zwischen Nidderau und Schöneck besteht bereits eine interkommunale Vereinbarung, die auch mit der neuen Drehleiter für Nidderau weiter fortgeführt wird“, erklärt Leidner. „Die Gemeinde Schöneck entrichtet der Stadt Nidderau einen vertraglich vereinbarten Jahresbetrag.“
Die Kosten für die Drehleiter waren schon während der langwierigen Generalüberholung 2017/2018, die mit 90.000 Euro zu Buche schlug, ein Thema in den Nidderauer Gremien. Es hatte eine Debatte um die Sinnhaftigkeit der Anschaffung des gebrauchten Drehleiterfahrzeugs mit Baujahr 1993 aus holländischen Diensten gegeben.
Wie dringend inzwischen ein Ersatz ist, schildert auch Stadtbrandinspektor Leidner. „Die derzeitige Drehleiter hat eine Nutzungsdauer von 29 Jahren. Gemäß der Richtlinien werden die Zuwendungen für solche Fahrzeuge ab einer Nutzungsdauer von 25 Jahren gewährt. Bis die neue Drehleiter in Dienst gestellt wird, hat die derzeitige eine Nutzungsdauer von über 30 Jahren erreicht. Notwendige, altersbedingte Reparaturen kommen in diesem Zuge immer vor und werden gewiss nicht weniger werden.“
Förderung trotz zu kleinem Stellplatz
Voraussetzung für die Förderung des Landes Hessen sei unter anderem, dass der Stellplatz für das Fahrzeug in der Fahrzeughalle den geltenden Richtlinien entspreche. „Wie bekannt, ist das im derzeitigen Feuerwehrhaus Windecken nicht gegeben“, bekräftigt Leidner die Ausführungen des Bürgermeisters. „Dem hohen Engagement der ehrenamtlichen Kräfte gepaart mit der Unterstützung der Verwaltung sowie der Rückendeckung vom Magistrat der Stadt Nidderau ist es zu verdanken, dass wir diese Fördermittel dennoch erhalten werden.“
Es sei extra eine mehrseitige Gefährdungsbeurteilung für den derzeitigen Stellplatz durch einen ehrenamtlichen Sicherheitsbeauftragten der Feuerwehr Nidderau in enger Zusammenarbeit mit Stadtbrandinspektion und Wehrführung erstellt worden. Diese gelte bis zum Neubau des Feuerwehrhauses, in dem dann die vorgegebenen Voraussetzungen wieder erfüllt seien. „Dass hierfür ein neues Feuerwehrhaus notwendig ist, erkannte bekanntlich auch die Mannschaft, weshalb diese mit deutlicher Mehrheit für ein neues Feuerwehrhaus und sogar den Zusammenschluss mit Ostheim stimmte“, so Leidner. (Von Jan-Otto Weber)