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Magistrat beschließt Katzenschutzverordnung ab Januar

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Von: Jan-Otto Weber

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Nicht alle Katzen in der Stadt sehen so gesund aus: Auch in Bruchköbel werden viele Tiere in einem erbärmlichen Zustand gefunden. archiv
Nicht alle Katzen sehen so gesund aus: Auch in Nidderau werden viele Tiere in einem erbärmlichen Zustand gefunden. (Archiv) © Axel Häsler

In Nidderau gilt ab dem 1. Januar 2022 eine Katzenschutzverordnung. Das hat der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Nidderau – „Wir leisten damit einen erheblichen Beitrag zu mehr Tierschutz und verhindern, dass sich freilaufende Katzen unkontrolliert vermehren“, freut sich Bürgermeister Andreas Bär (SPD) laut Mitteilung über den Beschluss, der für ihn als Katzenhalter eine Herzensangelegenheit gewesen sei.

Die Katzenschutzverordnung gibt unter anderem vor, dass sämtliche freilaufenden Katzen in Nidderau ab 1. Januar 2022 kastriert, gekennzeichnet und registriert sein müssen. Möglichkeiten zur Kennzeichnung dieser sogenannten „Freigänger“ sind eine Tätowierung oder ein Mikrochip. Als Registrierungsstelle dient das digitale Tierregister des Vereins „Tasso e.V.“ (www.tasso.net).

Tiere vor unnötigem Leid bewahren

„Die neue Katzenschutzverordnung schützt die Tiere vor unnötigem Leid und gibt uns als Stadt Möglichkeiten gezielteren Handels, um dieses unnötige Leid zu verhindern. Denn auch bei uns in Nidderau lassen sich an manchen Stellen herrenlose und teils trächtige Katzen vorfinden“, betont Bär. Zudem zeigten die Erfahrungen anderer Kommunen, dass solche Regelungen oftmals schon zur Sensibilisierung der Tierhalter beitragen und ein Umdenken bewirken. Auch Tierärzte und Tierschutzverbände unterstützen solche Verordnungen. „Wenn wir die unkontrollierte Vermehrung von Katzen unterbinden, leisten wir einen erheblichen Beitrag zum Tierwohl und reduzieren negative Auswirkungen auf die Umwelt“, so Bär.

Die FWG Nidderau freut sich über die Initiative des Magistrats. „Auch wir wurden vermehrt aus der Bürgerschaft angesprochen und haben mit Interesse die positiven Beschlüsse in anderen Gemeinden wie zum Beispiel Bruchköbel verfolgt“, teilen die Freien Wähler Nidderau mit. „Daher haben wir auch einen entsprechenden Antrag für die im November stattfindenden Gremien eingereicht“, so Silke Sacha, Fraktionsmitglied der FWG Nidderau. Und weiter: „Umso mehr liegt es auch in unserem Interesse, dass der Magistrat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Katzenschutzverordnung selbst zu erlassen, wie er durch eine Delegationsverordnung der hessischen Landesregierung aus 2015 ermächtigt ist. Ein Umweg über eine Diskussion unseres Antrags in den Gremien ist daher nicht mehr nötig.“

Freie Wähler Nidderau hatten entsprechenden Antrag gestellt

Die FWG hofft, dass dem positiven Beispiel weitere Gemeinden im Kreis folgen werden. „Es geht beim Erlass einer solchen Verordnung nicht darum, einzelne Katzenhalter zu kontrollieren, sondern vielmehr soll es den vor Ort tätigen Tierschutzvereinen und dem Veterinäramt die Arbeit erleichtern und eine rechtliche Grauzone ausräumen, indem die Stadt oder Gemeinde rechtmäßig durch eine entsprechende Verordnung die Kastration eines Tieres veranlasst, wenn dieses nicht gekennzeichnet ist und einem Eigentümer nicht zugeordnet werden kann“, so die FWG. (jow)

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