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Mercedes mit Falschgeld bezahlt: Betrüger soll hinter Gitter

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Von: Thorsten Becker

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In Nidderau kauft ein Geldfälscher im Juni 2019 mit 12.500 Euro Falschgeld einen Mercedes. Jetzt droht dem Mann eine Haftstrafe.

Nidderau/Hanau – „Mein Mandant will nicht ins Gefängnis.“ Das hatte Strafverteidigerin Jennifer Pia Gehrke bereits am ersten Verhandlungstag verkündet und alles daran gesetzt, Erik L. vor dem Inneren einer Justizvollzugsanstalt zu bewahren.

Mit Blick auf das Vorstrafenregister des jungen Mannes aus dem Main-Taunus-Kreis ein durchaus schwieriges Unterfangen, zumal das Hanauer Schöffengericht kein Wunschkonzert ist. Denn L., der 2019 als „Erik Katz“ in Erscheinung getreten ist, hat dort einen 35-Jährigen übers Ohr gehauen. Mit „Blüten“. Insgesamt 25 gefälschte 500-Euro-Banknoten gab er dem Verkäufer eines Mercedes E 350 CDI. Verpackt in einem Umschlag, nachdem er die 12 000 „Euro“ vorgezählt hatte. Erst später bemerkte der Nidderauer den Betrug und versuchte, den Käufer dazu zu bewegen, ihm den Wagen zurückzugeben – oder echtes Geld. Vergeblich.

L. hatte den Kaufvertrag am Abend des 20. Juni 2019 unterschrieben und mit Falschgeld bezahlt. „Blüten“ minderer Qualität, wie Staatsanwalt Martin Links es sieht. Doch es hat gereicht, den Autoverkäufer hinters Licht zu führen. Denn an diesem späten Abend ist es schon fast dunkel. Der Nidderauer sieht nicht, dass die Sicherheitsstreifen auf den Geldscheinen nicht glitzern.

Hanau/Nidderau: Geprellter Autoverkäufer könnte leer ausgehen

Der Verkäufer hat inzwischen einen Gerichtsbeschluss in der Tasche, mit der er die Summe einfordern könnte. Auch das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Judith Schlootz stellt fest, dass L. diesen Wertersatz leisten muss. Doch ob der Nidderauer jemals an sein Geld kommt, steht in den Sternen. Bei L. ist wohl nicht viel zu holen. Es ist quasi ein Titel ohne Mittel.

Dreister Betrug mit minderwertigen „Blüten“: Das Schöffengericht hat einen Geldfälscher, der in Nidderau mit 12 500 Euro Falschgeld bezahlt hat, zu einer Haftstrafe verurteilt.
Dreister Betrug mit minderwertigen „Blüten“: Das Schöffengericht hat einen Geldfälscher, der in Nidderau einen Mercedes mit 12 500 Euro Falschgeld bezahlt hat, zu einer Haftstrafe verurteilt. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

Dennoch bekommt der Angeklagte diesmal eine „Quittung“. Für seine Tat. Zwei Jahre und zwei Monate Gefängnis lautet das Urteil am Ende und liegt nur einen Monat unter der Forderung von Staatsanwalt Links, der den Betrug als erwiesen ansieht, die Geldfälschung jedoch nur als einen „minderschweren Fall“, weil es sich um amateurhafte „Blüten“ gehandelt hat. Dass er am Ende keine Chance mehr auf eine Bewährungsstrafe bekommt, liegt jedoch zuallererst an ihm selbst. L. schweigt bis zum Schluss zu den Vorwürfen. Kein Hauch von einer Wiedergutmachung, keine Entschuldigung beim Opfer. Und schließlich ist der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft. Er bringt wegen Geldfälschung ein Jahr und drei Monate auf Bewährung mit, die er vom Amtsgericht in Frankfurt erhalten hat.

Hanau/Nidderau: Bewährungshelfer stellt keine gute Prognose

So unternimmt Verteidigerin Gehrke einen letzten Versuch: Der Bewährungshelfer soll angehört werden. Wenn er berichtet, dass sich ihr Mandant in den vergangenen zwei Jahren ordentlich benommen hat, dann könnte doch noch eine Bewährungsstrafe drin sein. Doch es kommt ganz anders. Der Bewährungshelfer stellt L. keine gute Prognose aus, berichtet über zahlreiche nicht eingehaltene Absprachen und Termine. Der Schuss geht also nach hinten los.

So bleibt Richterin Schlootz am Ende nichts anders übrig, als eine Gesamtfreiheitsstrafe für L. zu bilden. Und diese übersteigt ganz klar die Grenze der Bewährungsfähigkeit, die bei zwei Jahren liegt. Über seinen dreisten Betrug könnte L. also bald hinter Gittern nachdenken – sollte das Urteil rechtskräftig werden. Doch eine Berufung ist sehr wahrscheinlich. (Von Thorsten Becker)

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