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Nidderau: 3G-Regeln gelten nun auch im Freibad

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Von: Jan-Otto Weber

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Eine Luftaufnahme vom Nidderbad kurz nach Wiedereröffnung am 14. Juni 2021.
Eine Luftaufnahme vom Nidderbad kurz nach Wiedereröffnung am 14. Juni 2021. Ab sofort gilt auch im Freibad die 3G-Regel. © Axel Häsler

Die Schwimmbadleitung des Nidderbades teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises ab sofort die 3G-Regel für den Besuch des Freibads gilt.

Nidderau – „Dies bedeutet, alle Badegäste ab sechs Jahren müssen genesen, geimpft oder getestet sein“, so die Mitteilung. Schüler können ihren Status auch durch ein regelmäßig gepflegtes Schultestheft nachweisen. Sonstige Getestete müssen einen negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) oder PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Der Nachweis ist zusammen mit dem E-Ticket an der Personalkasse vorzuzeigen.

Hallenbad öffnet voraussichtlich am 14. September

Die Öffnung des Hallenbads ist für den 14. September geplant, wie Bürgermeister Andreas Bär (SPD) auf Nachfrage unserer Redaktion sagte. Nach Behebung eines technischen Defekts laufe derzeit die obligatorische Laboruntersuchung auf Legionellen, die insgesamt zwei Wochen in Anspruch nehme. Mit der Öffnung des Hallenbads werde vermutlich auch die Schließung des Freibads einhergehen, so Bär.

Der Bürgermeister hatte zugesagt, das Hallenbad früher zu öffnen, um mehr Kapazitäten für den Vereins- und Schulsport sowie für Schwimmkurse zur Verfügung zu haben. Hintergrund ist die emotionale Debatte der Fraktionen um das Angebot von Schwimmkursen und einen kostenlosen Schwimmbadeintritt, um durch Corona entstandene Defizite bei der Schwimmfähigkeit von Kindern aufzufangen. (jow)

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