Nidderau: Gebührenentwurf für Bestattung von Sternenkindern wird überarbeitet

Die Aufnahme der Bestattungen von Sternenkindern in die neue Friedhofsordnung schien eine Formalie zu sein – jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, als kürzlich im Haupt- und Finanzausschuss nähere Details zur Rede kamen.
Nidderau – Es war schon fast 22 Uhr als der Tagesordnungspunkt „Geänderte Friedhofsordnung und neue Gebührenordnung“ aufgerufen wurde. Der nach Muster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepassten Friedhofsordnung war bereits im November 2020 von der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt worden. Es fehlte eine Bestimmung zu den Bestattungen sogenannter Sternenkinder, also Kinder, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz darauf versterben. Für diese Kinder entsteht derzeit auf dem Friedhof in Heldenbergen ein Gedenkort.
In der bisherigen Satzung ist nur die Rede von Kindern bis zum fünften Lebensjahr, nicht aber von Bestattungen von totgeborenen Kindern oder Föten. Dafür sieht die neue Satzung nun eine spezielle Beerdigungsform in einem Urnenrasengrab vor, das anschließend durch eine sternenförmige Grabplatte markiert werden soll.
Anpassung der Satzung an Hanau oder Gelnhausen schwierig
Vorgeschlagen von Seiten des Ortsbeirates Heldenbergen war eigentlich die Anpassung der Bestattungsordnung an die Friedhofssatzungen von Hanau oder Gelnhausen. Die sehen für totgeborene Kinder oder für Babys bis zum sechsten Monat und einem Gewicht unter 500 Gramm eine Sammelbeerdigung alle sechs Monate vor. Das aber lehnte Bürgermeister Andreas Bär (SPD) sofort mit der Begründung ab, dass anders als in Städten wie Hanau oder Gelnhausen mit größeren Kliniken, in Nidderau die Nachfrage nach derartigen Bestattung nur sehr gering sei. „Bei uns sind es höchsten zwei bis drei Bestattung im Jahr. Wir haben außerdem keine Möglichkeiten, die Totgeburten über einen längeren Zeitraum bis zur Sammelbeerdigung angemessen aufzubewahren.“
Allerdings einigte man sich nach eingehender Diskussion, dass die Satzung redaktionell noch einmal überarbeitet werden soll, um die vielen Begriffe für Totgeburten zu vereinheitlichen, wie FWG-Ausschussmitglied Silke Sacha zum besseren Verständnis ausdrücklich forderte.
CDU-Vertreter Knapp sieht Gefahr der „Geldschneiderei“
Deutlich turbulenter wurde es dann, als CDU-Ausschussmitglied Klaus Knapp die Beerdigungskosten in der vorgeschlagenen Gebührenordnung ansprach. Sie sieht vor, dass die Angehörigen eines totgeborenen Kindes 884 Euro für einen Platz im Urnenrasengrab für die Dauer von 25 Jahren bezahlen sollen. Hinzu kommt eine extra Beisetzungsgebühr in Höhe von noch einmal 229 Euro. Der Nacherwerb des Nutzungsrechts an der Grabstelle soll dann weitere 35 Euro pro Jahr betragen. „Wollen Sie wirklich so viel Geld von den sowieso schwer getroffenen Eltern fordern? Das grenzt doch schon an Geldschneiderei“, erregte sich Knapp.
Für Totgeburten gebe es keine Bestattungspflicht, sondern nur ein Bestattungsrecht. Deshalb könne jeder selber wählen, wo er sein Sternenkind begraben möchte, rechtfertigte Bär den Vorschlag seiner Verwaltung. Doch die Opposition ließ nicht locker. Und als auch auf den Besucherbänken deutlich hörbar Missmut erschallte, baten die Fraktionen von SPD und Grünen um eine Beratungsunterbrechung.
Danach wurde auf Vorschlag der beiden Fraktionen die Verwaltung beauftragt, die Satzung noch einmal zu überarbeiten – und zwar sowohl redaktionell als auch hinsichtlich der Gebührenordnung. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Ausschuss empfiehlt Hilfe für Gewerbetreibende
Ebenfalls einstimmig zugestimmt wurde der Beschlussvorlage der Verwaltung zur Unterstützung der Gewerbetreibenden in Nidderau im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Krise. Danach sollen im Einzelfall Aussetzung, Stundung oder Ratenzahlung bei Steuerzahlungen gewährt werden können. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund von Steuerschulden soll bis zum 30. Juni 2022 verzichtet werden können.
Sehr ausführlich wurde auch über die geplante Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse beraten. Vermisst wurde von Seiten der Opposition jedoch ein echter Neuanfang. „Deutlich mehr Transparenz, beispielsweise über eine aktuelle Stunde im Parlament oder mehr Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger in den Sitzungen sowie mehr Zeit für Beratung – all das fehlt weiterhin“, ärgerte sich Knapp am Rande der Sitzung. Deshalb lehnte die Opposition die Neufassung der Geschäftsordnung auch ab. (Von Jürgen W. Niehoff)