Nidderau: Jagdpächter fordern „Hundeführerschein“ und Kontrollen

Müssen Hunde in der freien Natur angeleint sein oder nicht? Darüber gibt es immer wieder Streit und Ärger zwischen den Hundehaltern auf der einen Seite und den Naturfreunden und Jägern auf der anderen Seite.
Nidderau – Richtig verärgert ist auch der Ostheimer Jagdpächter Hans Herrmann. Kürzlich wurde er von einem befreundeten Landwirt ins Revier gerufen. „Hier liegt mitten im hohen Gras ein schwer verwundetes Rehkitz. Komm schnell und bring das Gewehr mit“, bat der Nachbar aufgebracht. Der Tipp mit dem Gewehr war in der Tat auch notwendig, denn als Herrmann auf der Wiese ankam, lag das Rehkitz schon im Sterben. Mit einem Fangschuss erlöste er das Tier von seinen Todesqualen.

Beim näheren Betrachten des Rehs wurde Herrmann klar: Das konnte nur ein Hund gewesen sein. „Nach den Bissspuren zu urteilen, muss der Hund das kleine Reh erst gejagt, dann mehrmals in dessen Hinterteil gebissen haben, bevor er es schließlich am Hals zu fassen bekommen und sich dort regelrecht verbissen hat“, schildert Herrmann den von ihm vermuteten Hergang. „Dabei muss das Rehkitz fürchterlich geschrien haben. Der Hundebesitzer muss also sehr genau mitbekommen haben, welches Drama sich da auf der Wiese abspielte. Und entweder hatte er den Hund nicht im Griff oder ihm war es einfach egal“, erregt sich Herrmann noch nachträglich über das Verhalten des Hundehalters.
Einige Hundehalter zeigen sogar den Mittelfinger
Aus eigener Erfahrung weiß der Vorsitzende der örtlichen Hegegemeinschaft, dass viele Hundehalter sich nicht einmal entschuldigen, wenn sie auf ihren freilaufenden Hund angesprochen werden. „Da heißt es dann nur: Stellen Sie sich nicht so an. Und dann bekommt man womöglich noch den Mittelfinger gezeigt.“
Es ist gerade diese Rücksichtslosigkeit, die ihn aufregt, denn die Hunde bedrohen gerade jetzt in der Brut- und Setzzeit, also zwischen März und September, trächtiges Wild und Jungtiere. Nidderau mit seinen ausgedehnten Wiesenflächen, Streuobstwiesen und Wäldern bietet für die heimische Tierwelt wichtige Rückzugsgebiete. Aber auch auf den Feldern bringen Rehe und Feldhasen ihre Jungen zur Welt, und Wiesenvögel wie der Weißstorch und der Kiebitz nutzen diese Gebiete zum Brüten und zur Nahrungssuche. Darauf hat die Stadt in einer Mitteilung im Frühjahr ausdrücklich noch einmal hingewiesen.
Grundsätzlich keine Anleinpflicht
„Es gibt zwar keine grundsätzliche Anleinpflicht für Hunde in Nidderau, doch die Hundehalter sind gehalten, erst recht in dieser Zeit ihre Tiere an die Leine zu nehmen“, bestätigt Alexandra Resch, stellvertretende Ordnungsamtsleiterin. Mit einem Appell wendet sich die Stadt vor allem an die Hundebesitzer, die mit ihren Vierbeinern Wiesenwege zwischen den Asphaltwegen als Abkürzung nutzen, oder die ihre Vierbeiner in der Feldgemarkung frei laufen lassen.
Hat ein Hund ein Wildtier gewittert, kommt es nicht selten vor, dass er diesem nachstellt. Es muss nicht zu Angriffen kommen, aber schon allein die Störung und Panik, die bei einem Wildtier ausgelöst wird, bedeutet Hochstress und kann zum Verlust des Nachwuchses führen.
Für den Hundehalter kann das Jagen seines freilaufenden Vierbeiners auch jetzt schon zu Konsequenzen führen. Gemäß § 1 Abs. 1 der städtischen Hundeverordnung (HundeVO) muss der Halter seinen Hund so halten und führen, dass von ihm keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sollte ein Hund nicht gehorchen und der Hundehalter außerstande sein, jederzeit auf ihn einwirken zu können, darf ein Hund auch ohne eine generelle Anleinpflicht in der Stadt Nidderau nur angeleint ausgeführt werden.
Wird ein Hund zur Bedrohung, hat das Folgen
Hat nämlich ein Hund zugebissen beziehungsweise in Gefahr drohender Weise einen Menschen oder ein Wildtier angesprungen, wird er als gefährlicher Hund im Sinne der HundeVO angesehen, mit der Folge, dass seine Haltung dann erlaubnispflichtig wird.
Nur an das Verantwortungsgefühl der Hundebesitzer zu appellieren, hält auch der Ostheimer Jagdpächter Heinz Ross jedoch für nicht ausreichend. Zu heftig seien die Reaktionen, wenn die Hundehalter zur Rede gestellt würden. Und dann pochten sie meist auch noch auf ihr Recht, den Wald ebenso nutzen zu dürfen, und betonen, dass sie ja für ihren Hund auch Steuern zahlen würden.
Ordnungsamt soll Feldwege kontrollieren
Die beiden Ostheimer Jäger fordern deshalb eine Art Hundeführerschein mit genauen Verhaltensregeln. Und ein Verstoß gegen diese Richtlinien sollte dann auch automatisch ein Bußgeld nach sich ziehen. „Der Führerschein wird bei entsprechendem Fehlverhalten ja auch eingezogen“, sagen sie. „Nur wenn es um Hunde geht, passiert nichts.“ Sie wünschen sich, dass das Ordnungsamt verstärkt auf den Feldwegen Kontrollen durchführt. „Da können sie mehr kassieren als bei Parksündern“, ist Herrmann sicher. Von Jürgen W. Niehoff