Nidderau: Kein Grabschmuck im Bestattungswald gestattet

Man wählt die Bestattungsart „Urnengrab am Bestattungsbaum“ aus, da die Urnengräber im Bestattungswald nicht gepflegt werden müssen und es eine naturnahe Bestattungsmöglichkeit ist, so die Nidderauer Stadtverwaltung in einer Mitteilung. Dennoch habe die Dekoration der Grabstätten im Bestattungswald in letzter Zeit „leider überhandgenommen“.
Nidderau – „Viele Angehörige und Besucher fühlen sich an der bunten Dekoration an den Grabstätten und an den Bäumen gestört und haben sich deshalb an die Verwaltung gewandt“, heißt es aus dem Rathaus. Die Friedhofsverwaltung bittet nun die Angehörigen und alle anderen Friedhofsbesucher, mitzuhelfen, den gewachsenen weitgehend naturbelassenen Bestattungswald in Nidderau in seinem Erscheinungsbild zu erhalten.
„Grabschmuck darf nicht abgelegt werden. Es ist nicht gestattet, Grabmale, Gedenksteine und sonstige bauliche Anlagen zu errichten – auch nicht aus naturbelassenen Materialien. Es dürfen keine Kränze, Grabschmuck, Steine, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niedergelegt oder Dekoration jeglicher Art an den Bäumen oder an den Erinnerungsplaketten befestigt werden. Auch Kerzen und Lampen aufstellen ist strengstens untersagt. Bepflanzungen sind im Wald ebenfalls zu unterlassen“, zählt die Stadtverwaltung auf.
Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, jeglichen abgelegten Grabschmuck und alle Bepflanzungen zu entsorgen und bittet um Verständnis, dass sie in den nächsten Wochen davon Gebrauch machen muss.
Weitere Auskünfte erteilt Regina Wilke vom Fachdienst Friedhofsverwaltung unter 06187 299-173 oder per E-Mail an regina.wilke@nidderau.de. (jow)