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Nidderau: Stadt will gegen Land Hessen auf Status eines Mittelzentrums klagen

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Das Schild am Rathaus in Nidderau zeigt das Stadtwappen und die Ortswappen der fünf Stadtteile.
Das Schild am Rathaus in Nidderau zeigt das Stadtwappen und die Ortswappen der fünf Stadtteile. © Dagmar Gärtner

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht will die Stadt Nidderau zu einem Mittelzentrum in Hessen aufsteigen.

Nidderau – Schon im Haupt- und Finanzausschuss war der einstimmige Beschluss gefasst worden, mit einer Klage gegen das Land Hessen die Aufwertung der Stadt zu einem Mittelzentrum zu fordern. Das sei nicht nur eine Prestigeangelegenheit, sondern sei auch mit erheblichen finanziellen Zuwendungen durch das Land verbunden.

Deshalb gab es auch in der Stadtverordnetenversammlung vergangene Woche keine Diskussion darüber. Auch in diesem Gremium erfolgte die Zustimmung einstimmig. Hintergrund ist die seit Jahren im Verbund mit anderen hessischen Kommunen gestellte Forderung, dass Nidderau durch den höheren Status auch höhere finanzielle Zuweisungen vom Land für seine Funktionen und Infrastruktur erhält, die auch von Kommunen rund um Nidderau genutzt werden. Die Stadt verspricht sich von einer Heraufstufung zum Mittelzentrum eine Million Euro mehr.

Hier geht es etwa um das Schwimmbad, medizinische Versorgung, Einkaufsmöglichkeiten und die Bertha-von-Suttner-Schule, die durch die Erweiterung mit einer gymnasialen Oberstufe in den kommenden Jahren noch an Bedeutung gewinnen wird. Bruchköbel ist bereits Mittelzentrum. Das benachbarte Karben im Wetteraukreis strebt ebenfalls diesen Status an.

Während dieser Punkt also geräuschlos verlief, sah es beim Antrag der Verwaltung auf Abänderung der Anlagerichtlinien der Stadt anders aus. Aufgrund eines Erlasses des hessischen Innenministeriums dürfen Kommunen im begrenzten Rahmen Geldanlagen tätigen. Genau das erwägt der Kämmerer angesichts sehr hoher Barbestände auf dem laufenden Konto.

Obwohl der Erste Stadtrat Rainer Vogel (Grüne) vor der Anlage die Erstellung eines Liquiditätsplan in Aussicht stellte, erschien das der Opposition zu unsicher. „Was ist, wenn wir nächstes Jahr das Geld brauchen, und es ist zuvor mittel- oder langfristig angelegt? Dann muss bei vorzeitiger Auflösung die Stadt möglicherweise Strafe zahlen“, hielt CDU-Sprecher Klaus Knapp dagegen. Trotzdem wurde die Änderung der Anlagerichtlinien der Stadt mehrheitlich so beschlossen.

Keine Lösung bei Verkehrsberuhigung

Noch keine Lösung zeichnet sich bei der von der FWG beantragten Verkehrsberuhigung in der Obergasse in Eichen auf der K 851, zwischen der Bundesstraße und der Friedhofsstraße, ab. Da es sich bei der Obergasse um eine Kreisstraße handelt, ist die Verkehrsführung und Verkehrsregelung Angelegenheit der Straßenverkehrsbehörde Hessen mobil. Die verlangt zuvor ein Verkehrskonzept, erstellt durch einen Fachplaner. Und eben dieses Konzept liegt noch nicht vor. Deshalb wurde auch der FWG-Antrag auf eine der kommenden Sitzungen verschoben.

Offen bleibt auch die gewünschte Verkehrsberuhigung auf der Hanauer Straße in Ostheim, weil es sich auch hier um eine Landesstraße handelt. Allerdings hat der Ortsbeirat mittlerweile von dem Wunsch alternierenden Parkens auf der Hanauer Straße Abstand genommen. Vielmehr wird nun Tempo 30 im ganzen Ortsteil gewünscht – so jedenfalls die Stellungnahme von Hans-Günter Frech (CDU) aus dem Ortsbeirat verbunden mit der Bitte, dass der Magistrat sich dafür stark machen möge.

Ebenfalls auf eine Entscheidung von „oben“ müssen die Fraktionen von SPD und den Grünen bei ihrem Antrag auf Erstellung eines Rad- und Fußweges von Erbstadt in Richtung Niddatal-Bönstadt warten. Sollte der Ausbau befürwortet werden, könnte die Streckenführung außerdem noch in das zu erstellende Radverkehrskonzept aufgenommen werden. Nach Angaben des Bürgermeisters handelt es sich dabei aber um höchstens 200 Meter, weil dann ein Feldweg auf Wetterauer Gebiet beginnt. (Von Jürgen W. Niehoff)

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