Nidderau: Stadtverordnete beschäftigen sich mit Möglichkeiten für Sozialwohnungsbau

Bezahlbarer Wohnraum ist in diesen Tagen ein begehrtes Gut. Alle wissen es, doch wird auch danach gehandelt? Bezahlbarer Wohnraum, sozialer Wohnraum – darum drehte es sich auch gleich in mehreren Anträgen und Anfragen in der Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Donnerstag. Vor allem der FWG scheint das Thema mächtig unter den Nägeln zu brennen.
Nidderau – So auch bei den Überlegungen im Rathaus, für die geplante Kita in der Nähe der Mozartstraße in Heldenbergen eine Gebäudeaufstockung für preisgünstigen Wohnungsbau vorsehen zu lassen. „Allerdings nur, wenn dies unter Beibehaltung der bereits zugesagten Fördermittel für die Kita umsetzbar ist“, schränkte Bürgermeister Andreas Bär (SPD) sogleich ein. Zur Auszahlung der Fördermittel muss die Kita nämlich bis zum 30. Juni 2024 fertiggestellt sein.
Streit über Belegerecht für die Stadt bei Neubauwohnungen
„Das ist nicht zu schaffen. Das sind doch wieder leere Versprechungen“, schimpfte die FWG-Fraktionsvorsitzende Anette Abel. Für eine Aufstockung müsse ein neuer Bauantrag und auch ein neuer Förderantrag für die Kita gestellt werden. Da das Förderprogramm für die Kitas aber Ende Juni 2024 auslaufe und die Kita bis dahin fertiggestellt sein müsse, sei ihrer Meinung nach dieses Vorhaben nicht umsetzbar. Weil aber bezahlbarer Wohnraum auch für Nidderau dringend gebraucht werde, stellte sie für die FWG den Antrag, bei Bauvorhaben ab acht Wohnungen zukünftig eine 30-prozentige Quote von geförderten Wohnungen mit Belegerecht für die Stadt festlegen zu lassen.
Rückendeckung erhielt sie dabei von der CDU-Stadtverordneten Lucia Wörner-Böning: „Vor dem Wahlkampf haben alle Parteien darüber geredet. Jetzt ist es an der Zeit, Taten folgen zu lassen.“ Doch die rot-grüne Mehrheit spielte da nicht mit: „Wir setzen das beispielsweise im Bauvorhaben Mühlberg schon um, weil wir da bei der Investorensuche die Aufteilung der Wohnungen in soziale, bezahlbare und freie Wohnungen zu je einem Drittel vorgeben“, so SPD-Fraktionschef Vinzenz Bailey.
Bietverfahren für Bebauung des Grundstücks auf dem Mühlberg
Auch die von der FWG im Laufe der Sitzung ebenfalls beantragte Einführung des sogenannten Baulandmodells, bei dem der Investor die Beteiligung an den Folgekosten für Infrastrukturmaßnahmen einräumt und sich auch verpflichtet, geförderten Wohnraum zu schaffen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Beschlossen hingegen wurde der Auftrag an die Verwaltung, den zweigeschossigen Bau der Kita in Heldenbergen überprüfen zu lassen, sowie den Start für das Investoren-Bietverfahren zur Bebauung des rund 1811 Quadratmeter großen Grundstücks auf dem Mühlberg.
Auch der Grundschuldbestellung in Höhe von 630 000 Euro zugunsten der Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft ABG, die neben dem Blauhaus in Windecken ein Gebäude mit 32 Sozialwohnungen erbaut hat, wurde mehrheitlich zugestimmt, obwohl die ABG das Grundstück nur mittels eines Erbpachtvertrages von der Stadt erhalten hat. Da das Gebäude einen wesentlich höheren Wert verkörpere, bestehe für die Stadt keinerlei Risiko, versicherte der Bauausschussvorsitzende Helmut Brück (SPD) auf Nachfrage.
Hallen- und Freibad sollen 2023 wieder parallel öffnen
Auch wenn das Hallenbad wegen dringender Reparaturen seit Kurzem vorübergehend geschlossen und das Wasser längst abgelaufen ist, so musste der Dringlichkeitsantrag der FWG aus der vergangenen Sitzung zur Offenhaltung des Hallenbades während der Sommermonate zur Durchführung von Anfängerschwimmkursen doch behandelt werden. Immer mehr Kinder können nicht schwimmen. Umso wichtiger sei es, die Schwimmkurse uneingeschränkt anzubieten, so Abel. Doch vergebens, denn laut Bürgermeister Bär sei mit den Vereinen bereits im Januar die vorübergehende Schließung des Hallenbades vereinbart worden. Zu diesem Zeitpunkt hätte anderenfalls auch für zusätzliches Personal für die Parallelöffnung von Hallen- und Freibad gesorgt werden müssen.
Außerdem hätte der Betrieb des Hallenbades nur für die Schwimmkurse in diesen vier Monaten rund 30 000 Euro je Monat gekostet. „Das würde einen Zuschuss von über 2000 Euro je Kind bedeuten“, rechnete Bär vor. Im nächsten Jahr würden hingegen Hallenbad und Freibad in den Sommermonaten wieder parallel geöffnet. (Jürgen W. Niehoff)