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Nidderau: Streit um Baugenehmigung für Nidderhalle - Opposition sieht „grobe Pflichtverletzung“

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Von: Jan-Otto Weber

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Im schwebenden Verfahren: Um die Baugenehmigung für die Nidderhalle an der Höchster Straße in Eichen läuft derzeit ein Mediationsverfahren. Ein Anwohner hatte geklagt. Die Opposition in der Stadtverordnetenversammlung sieht mindestens eine Verletzung der Informationspflicht des Bürgermeisters gegenüber dem Parlament. 
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Im schwebenden Verfahren: Um die Baugenehmigung für die Nidderhalle an der Höchster Straße in Eichen läuft derzeit ein Mediationsverfahren. Ein Anwohner hatte geklagt. Die Opposition in der Stadtverordnetenversammlung sieht mindestens eine Verletzung der Informationspflicht des Bürgermeisters gegenüber dem Parlament. Archiv © Patrick Scheiber

Die Entwicklung der Höchster Straße in Eichen ist ein Dauerbrenner in Nidderaus Gremien. So diskutierte der Bauausschuss am Montagabend nicht nur über die Kita-Erweiterung und das geplante Alten- und Pflegezentrum, sondern auch über die benachbarte Nidderhalle.

Genauer gesagt, über die Genehmigung zu deren An- und Umbau als multifunktionale Mehrzweckhalle, die seit ihrer Eröffnung im November 2018 den über Jahrzehnte von der Stadt angepachteten Saalbau Schmid ersetzt.

Die Freien Wähler hatten zu dem Genehmigungsverfahren einen Akteneinsichtsausschuss beantragt. Sie waren misstrauisch geworden als bekannt wurde, dass ein Anwohner dagegen Klage eingereicht hat. Derzeit befindet sich das Verfahren in der Mediation.

Nach Einsicht der Akten trug FWG-Abgeordnete Anette Abel am Montagabend die Stellungnahme ihrer und der CDU-Fraktion vor. Abel kritisierte vor allem, dass über das anhängige Gerichtsverfahren und einen in diesem Zusammenhang stehenden Nachtragsbauantrag, den die Stadt Nidderau beim Main-Kinzig-Kreis gestellt habe, keine Information des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ergangen sei. Ihrer Ansicht nach hätte das Parlament über die Änderung des Nutzungskonzepts, das weniger Besucher für den Regelbetrieb und damit geringere Brandschutzmaßnahmen vorsieht, neu entscheiden müssen.

Verschiedene Punkte des ursprünglich von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Beschlusses seien zudem nicht umgesetzt worden, etwa der Ankauf der Halle oder die Gründung eines Trägervereins. Bürgermeister Gerhard Schultheiß (SPD) habe in grober Weise seine Pflichten verletzt. „Die Informationen wurden nur auf drängende Nachfragen hin und nicht vollständig erteilt. Der Magistrat kann das Parlament nicht ignorieren.“

SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Bär zeigte sich verwundert über diese Schlussfolgerungen. Immerhin habe der Magistrat der Stadt durch das geänderte Nutzungskonzept sogar vor Mehrausgaben für den Brandschutz bewahrt. Eine Nutzung der Halle in Kombination mit der Turnhalle für Großveranstaltungen sei nun zwar jeweils gesondert zu beantragen, aber nach wie vor möglich. Auch der Ausschussvorsitzende Helmut Brück (SPD) sah die ursprüngliche Zielsetzung des Projekts erfüllt und konnte keine grobe Pflichtverletzung erkennen.

Bürgermeister Schultheiß verwahrte sich gegen „ehrverletzende Vorverurteilungen“ Abels und ging nicht auf Details ihres Vortrags ein, da sie das nachträgliche Angebot der Einsicht in die Baugenehmigung nicht wahrgenommen habe. „Mit dem Ankauf der Halle hätten wir ein schlechtes Geschäft gemacht. Durch Änderung des Nutzungskonzepts haben wir der Stadt mindestens 350 000 Euro gespart“, so der Rathauschef.

Dass Großveranstaltungen durchgeführt werden könnten, hätten Konzerte von Miss Harmonie und des Gesangvereins Concordia in der Turnhalle gezeigt. Zudem seien die Fraktionsvorsitzenden per Protokoll über die Magistratsbeschlüsse in Kenntnis gesetzt worden. Zudem habe es begleitend auch Anfragen der CDU-Fraktion zu dem Thema gegeben.

„Ich empfehle die Einsicht der Baugenehmigung und der parlamentarischen Anfragen und Vorlagen zu dem Thema. Ob es einen weiteren Stadtverordnetenbeschluss gebraucht hätte, können wir prüfen lassen.“

Abel „revidierte“ daraufhin Teile ihres Vortrags. „Ich will ja nicht immer nur anklagen. Mir geht es darum, Fehler in der Zukunft zu vermeiden. Deshalb will ich ja prüfen lassen, ob Fehler gemacht wurden.“ Falls ja, könne man über diese im Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses nicht einfach mit Mehrheitsmeinung drüber weggehen.

Bevor ein abschließender Bericht vorgelegt wird, soll aber wie vereinbart zunächst eine weitere Runde der Akteneinsicht zur Baugenehmigung und den Parlamentsvorgängen eingelegt werden.

Übrigens: Der ebenfalls von der FWG beantragte Akteneinsichtsausschuss zur Umgestaltung der Konrad-Adenauer-Allee soll auf einstimmigen Beschluss seine Arbeit erst dann aufnehmen, wenn sich die Corona-Lage entspannt hat. Damit wird sich also vermutlich erst das neu gewählte Parlament nach der Kommunalwahl am 14. März befassen.

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