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Nidderau: Unmut im Ausschuss über ungenügende Ausgleichszahlung des Kreises für Flüchtlinge

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Ein mehrgeschossiger Neubau mit Wohnungen auf einem ungepflegten Freigelände.
Die ABG Frankfurt Holding GmbH baut am kleinen Bahnhof in Nidderau Windecken, hinter dem Jugendzentrum Blauhaus, ein Gebäude mit 32 Sozialwohnungen in Erbpacht auf städtischem Grund. © Jan-Otto Weber

Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach – so kommentierte ein Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwochabend die vom Main-Kinzig-Kreis angebotene Zahlung „zum Ausgleich ungedeckter Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten“. Ein leidiges Thema, das auch diesmal wieder für Unverständnis im Ausschuss sorgte.

Nidderau – Denn die Kosten der Kommunen übersteigen die vom Kreis avisierte Einmalzahlung für das Jahr 2021 von insgesamt 2,5 Millionen Euro deutlich. In Nidderau etwa beläuft sich die Summe nach Angaben von Erstem Stadtrat Rainer Vogel (Grüne) auf 261.000 Euro, wobei noch nicht alle Unkosten von 2021 gebucht seien. Gemäß dem Verteilerschlüssel des Kreises erhält die Stadt allerdings nur eine Ausgleichszahlung in Höhe von 121.730,55 Euro.

Keine Zahlung für 2020 erfolgt

Doch damit nicht genug. Die Zahlung für das Jahr 2020 sei im vergangenen Jahr gleich ganz unter den Tisch gefallen, so Vogel. In vorherigen Jahren war das Defizit aus der Flüchtlingsbetreuung sogar noch größer, unter anderem, da die inzwischen geschlossene Sammelunterkunft an der Liebigstraße in Heldenbergen nicht voll ausgelastet gewesen sei, aber hohe Kosten für Gebäudemiete und Sicherheitspersonal verursacht habe.

„Warum sollten wir der unzureichenden Zahlung zustimmen?“, fragte nicht nur CDU-Vertreter Klaus Knapp. „Die Alternative ist, dass wir gar nichts bekommen“, antwortete Bürgermeister Andreas Bär (SPD). „Die Zahlung der Mittel ist an die Zustimmung aller Kommunen im Kreis gekoppelt.“ Und Vogel ergänzte: „Es gibt keine rechtliche Grundlage für den Ausgleich der Kosten, auch wenn andere Landkreise das anders handhaben. In dem Moment sind wir eine Solidargemeinschaft.“ Die Stadt habe dies vor geraumer Zeit vom Hessischen Städte- und Gemeindebund prüfen lassen. „Wir können in einen Rechtsstreit gehen, das muss die Politik entscheiden.“

Gesprächstermin zu Unterbringung

Der Ausschuss zumindest empfahl am Mittwoch bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen, die Zahlung anzunehmen und stattdessen über die politischen Vertreter in den Kreisgremien und bei der nächsten Bürgermeisterdienstversammlung das Thema anzubringen.

Ein solcher Gesprächstermin ist laut Bürgermeister Bär sogar bereits angesetzt – auch, um über die Unterbringung von Flüchtlingen zu sprechen. Denn gemäß aktueller Prognosen muss Nidderau in diesem Jahr bis zu 150 Menschen aufnehmen. Bär will klären lassen, ob auch eine Belegung der geförderten Wohnungen im neu errichteten Haus der ABG Frankfurt Holding in Windecken möglich ist, die eigentlich für Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins – also beispielsweise anerkannte Flüchtlinge – vorgesehen sind. Zudem hoffe er, dass etwa afghanische Ortskräfte aufgrund ihrer Sprachkenntnisse schnell anerkannt und integriert würden. Weiterhin soll Wohnraum angemietet werden. Ein gewisses Potenzial böten außerdem große Wohnungen der Stadt, in denen derzeit nur wenige Flüchtlinge untergebracht seien. Durch Umzug in kleinere Einheiten könne so Platz geschaffen werden. (Von Jan-Otto Weber)

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