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Baugebiet Niederdorfelden: Ausschüsse stimmen bei Investorenwettbewerb für Entwurf der Firma Kleespies

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So soll die Bebauung auf dem 5811 Quadratmeter große Areal im Neubaugebiet Im Bachgange aussehen, das ursprünglich für einen Rathaus-Neubau vorgesehen war. Repro: Jürgen W. Niehoff
So soll die Bebauung auf dem 5811 Quadratmeter große Areal im Neubaugebiet Im Bachgange aussehen, das ursprünglich für einen Rathaus-Neubau vorgesehen war. Repro: Jürgen W. Niehoff © Repro: Jürgen W. Niehoff

Das Rennen um das ursprünglich für das neue Rathaus vorgesehene Gelände im Neubaugebiet „Im Bachgange“ scheint gelaufen zu sein. Nach der Entscheidung im Preisgericht haben am Dienstagabend auch die beiden Fachausschüsse ihre Wahl getroffen.

Niederdorfelden – Zum eindeutigen Sieger des Architekten- und Investorenwettbewerbs über das Grundstück Landwehr 3 haben auch die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Planungs-, Umwelt- und Kulturausschusses die Firma Kleespies aus Jossgrund erklärt. Nachdem die begleitende Planerin Elisabeth Schade von PlanES die Gründe des Preisgerichts für deren Wahl den Ausschussmitgliedern noch einmal dargelegt hatte, wie offene Bauweise mit harmonischer Anordnung der drei Wohnkörper mit ihren rund 50 Wohneinheiten sowie der gelungenen Einbindung der Grünanlage in das gesamte Baukonzept, gab es kaum noch Diskussionen über die Wahl zwischen den beiden Konkurrenten.

Auflockerung durch parkähnliche Gründflächen

Ein dritter Anbieter bei dem europaweiten Wettbewerb musste aus personellen Gründen mitten im Verfahren zurückziehen. Das Bauunterunternehmen Kleespies aus dem Main-Kinzig-Kreis überzeugte mit seinem Projekt sowohl bei den städtebaulichen Vorgaben, wie der Einpassung in das gesamte Neubaugebiet wie auch bei den energetischen Vorgaben mit Häusern in den Effizienzklasse 55 oder 40 Plus sowie bei den wohnungspolitischen Vorgaben hinsichtlich des 20-prozentigen Anteils preisgünstiger Wohnungen mit Mieten für acht Euro pro Quadratmeter.

„Das ganze Projekt lockert mit seiner baulichen Anordnung der Gebäude und der Einbeziehung seiner parkähnlichen Grünflächen das ganze Neubaugebiet irgendwie auf“, war an diesem Abend auch die Meinung fast aller Ausschussmitglieder. Und so meinte auch Bürgermeister Klaus Büttner (SPD) kurz vor der Abstimmung: „Nicht das Geld hat im Preisgericht die entscheidende Rolle gespielt, sondern das Konzept“.

Neue Abstandsregelung entlang der Nidder

Den Weg frei für dieses Projekt hat zunächst eine Änderung des Bebauungsplans gemacht. Denn ursprünglich war auf dem 5811 Quadratmeter großen Gelände der Neubau eines Rathauses geplant. Diese Pläne haben sich zwischenzeitlich geändert, da das alte Rathaus saniert werden soll (wir berichteten). Deshalb war eine Abänderung des ursprünglichen Bebauungsplanes aus dem Jahr 2018 notwendig.

Dazu gehört auch eine neue Abstandsregelung entlang der Nidder. Nach den bisherigen Bestimmungen muss auf diesen Grundstücken ein sogenannter Randstreifen von zehn Metern zur Nidder wegen Überschwemmungsgefahr freigehalten werden. Auf diesem Uferrandstreifen darf der Eigentümer keine Bauwerke errichten und seien es auch nur Gartenhäuser. Auf Bitten der Grundstückseigentümer soll die Einschränkung nun auf fünf Meter reduziert werden.

Diskussion um Förderung von Zisternen und Photovoltaikanlagen

Dem haben die übergeordneten Behörden (Kreisbauamt und Wasserschutzbehörde) zugestimmt, allerdings mit der Maßgabe, dass die Nutzung nur für bewegliche Güter (Kinderspielgeräte, aufblasbare Swimmingpools oder Ähnliches) zugelassen wird.Dies gilt nicht für die letzten fünf Meter bis zur Nidder. Die müssen weiterhin freibleiben. Nach eingehender Diskussion wurde die gesamte Änderung des Bebauungsplanes von den beiden Ausschüssen schließlich durchgewunken.

Längere Diskussion gab es auch um die beiden Anträge von SPD und den Grünen zur Förderung von Zisternen und Photovoltaikanlagen auf privaten Grundstücken. Weil sich die Anträge zu den Zisternen lediglich in der Höhe der Förderung durch die Gemeinde unterschieden, wurde beschlossen, dass sich Vertreter der beiden Fraktionen vor der Gemeindevertretersitzung noch einmal treffen und auf eine gemeinsame Höhe einigen sollten. Die Gemeindevertretung soll dann endgültig darüber abstimmen.

Beschluss zu zweitem Bürgersteig für Bischofsheimer Straße veschoben

Anders sieht es bei Photovoltaikanlagen aus. Da gehen die Meinungen noch sehr weit auseinander, sodass über diesen Antrag der Grünen noch keine Abstimmung erfolgte.

Aufgeschoben wurde auch eine Beschlussfassung zu den Grünen-Anträgen auf Bau eines zweiten Bürgersteiges auf der Bischofsheimer Straße und einer Verlängerung des Fußweges auf der Berger Straße. Im ersten Fall muss die Entscheidung der Bahn AG hinsichtlich des Umbaus der Brücke abgewartet werden. Im zweiten Fall erhielt die Verwaltung einen Prüfauftrag, nach günstigeren Alternativen zu suchen.

Von Jürgen W. Niehoff

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