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Illegale Prostituierte aus China aus bundesweit vermittelt

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Von: Thorsten Becker

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In Handschellen vorgeführt: Die 45-jährige Angeklagte (Mitte) soll zwei Jahre lang die Einschleusung von illegalen Prostituierten organisiert haben.
In Handschellen vorgeführt: Die 45-jährige Angeklagte (Mitte) soll zwei Jahre lang die Einschleusung von illegalen Prostituierten organisiert haben. © Thorsten Becker

Eine 45-jährige Frau und ein 37-jähriger Mann haben am Dienstag (28. September) vor dem Landgericht Hanau gestanden, von 2018 bis 2020 illegale Prostituierte aus der Volksrepublik China nach Deutschland eingeschleust und vom Main-Kinzig-Kreis aus an private Bordelle in mehreren Bundesländern vermittelt zu haben.

Hanau/Niederdorfelden – Sportliche Figur, ein hübscher Pullover, Jeans und neue Turnschuhe: Frau Z. ist eine adrette Erscheinung. Doch ein Accessoire stört den Gesamteindruck der 45-jährigen Mutter zweier Kinder. An diesem Morgen trägt sie zwei stabile Metallringe an den Handgelenken, die miteinander verbunden sind. Sie wird in Handschellen der 5. Großen Strafkammer am Hanauer Landgericht vorgeführt.

Hanau: Generalstaatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe

Der adrette Schein trügt: Z. soll der Kopf einer Schleuserorganisation gewesen sein, die seit 2018 von Niederdorfelden aus die illegale Einreise von Prostituierten aus der Volksrepublik China gewerbsmäßig organisiert hat. Dabei ist sie nicht alleine, ihr 37-jähriger Lebensgefährte soll ihr dabei geholfen haben. Die Details der kriminellen Machenschaften kennt Dr. Jacob Bonavita, der von der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt ans Landgericht Hanau gekommen ist, um die Anklage zu verlesen.

Staatsanwalt: „Angeklagte haben sich andauernde Einnahmequelle geschaffen“

Z. soll in mindestens 13 Fällen Chinesinnen mit falschen Ausweispapieren in die Bundesrepublik eingeschleust haben und sie im „gesamten Bundesgebiet“ im Rotlichtmilieu arbeiten lassen. „Die beiden Angeklagten haben sich dadurch eine andauernde Einnahmequelle geschaffen“, so der Staatsanwalt. Denn die Frauen, die meist in privaten Wohnungen gearbeitet hätten, mussten 50 Prozent des Dirnenlohns an das Duo abführen. „Beide Angeklagte haben die Prostitution durch Vermittlungen von Terminwohnungen, Fahrten, Transport und Werbung organisiert“, so Bonavita weiter.

Anklage vor dem Landgericht Hanau: 1,1, Millionen Euro Gewinn nach China transferiert

Die Ermittler schätzen, dass dadurch zwischen 2018 und 2020 rund 1,1 Millionen Euro kassiert wurden. „Ein Großteil davon wurde nach China transferiert“, berichtet der Staatsanwalt. Doch bereits seit Juli 2019 hatten die Behörden erste Hinweise, als die Polizei in Nürnberg eine Prostituierte überprüfte. Sie hatte einen gefälschten Reisepass bei sich. Besonders dreist: Die Frau soll nur kurze Zeit nach ihrer Ausweisung nach China über Spanien wieder in die Bundesrepublik eingeschleust worden sein. Andere Frauen wurden in Wolfsburg, Regensburg, Köln, Wetzlar, Göttingen oder Erfurt aufgegriffen.

Schleuserbande operiert von einen kleinen Ort aus bundesweit

Danach verdichtete sich immer mehr der Verdacht, dass die Zentrale des Schleuser- und Bordellrings von der beschaulichen Gemeinde aus operiert. Doch das ist noch nicht alles: Auch der Missbrauch von Ausweispapieren sowie die Vermittlung von gefälschten Personalausweisen und Führerscheinen wird der früheren Reisekauffrau, die sehr gut deutsch spricht, zur Last gelegt. So sollen vor allem spanische sowie polnische Aufenthaltsgenehmigungen benutzt worden sein.

Sie und ihr Freund hätten „wissentlich den illegalen Aufenthalt der Frauen sowie deren illegale Prostitution gefördert“, so der Ankläger, der schließlich auch auf die Finanzen zu sprechen kommt. Als Inhaber des Bordellbetriebs hätten beide mehr als 400 000 Euro an Steuern hinterzogen.

Verteidiger: „Meine Mandantin übernimmt die volle Verantwortung“

Es dauert lange, bis Bonavita die Anklage verlesen hat. „Es ist ein umfangreicher Sachverhalt“, stellt der Vorsitzende, Dr. Mirko Schulte, fest. Es wird zwar nicht ausgesprochen, aber jeder im Verhandlungssaal scheint zu wissen: Das dürfte nur die Spitze des Eisbergs gewesen sein. Doch das Paar macht an diesem Tag „reinen Tisch“. Ihre beiden Verteidiger räumen die Vorwürfe aus der Anklageschrift ein. Außerdem schwirrt die Summe von 200 000 Euro durch den Saal, die möglicherweise an das Finanzamt überwiesen werden könnten.

Dass Frau Z. bereits früher „im Milieu“ gearbeitet hat, erklärt ihr Verteidiger unumwunden. „Sie war dort Telefonistin, weil sie sehr gut deutsch spricht.“ Dann habe sie den Entschluss gefasst, sich „selbstständig“ zu machen. „Sie musste viel organisieren und viel telefonieren – und hat damit viel Geld gemacht, meine Mandantin übernimmt die volle Verantwortung“, erklärt der Rechtsanwalt. Auch ihr Freund legt ein umfassendes Geständnis ab. Das dürfte auch die juristisch klügste Entscheidung gewesen sein, denn gewerbsmäßiges Einschleusen wird mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft. „Eine Bewährungsstrafe ist in diesem Fall nicht mehr drin“, macht der Vorsitzende gleich deutlich. Nach dem Geständnis könnten es aber noch bis zu dreieinhalb Jahren hinter Gittern werden.

Hanauer Richter: Elektronische Fußfesseln statt Handschellen

Weil beide bereits seit neun Monaten in Untersuchungshaft sitzen, hat die Kammer jedoch ein Einsehen, vor allem mit der zweifachen Mutter. So muss Frau Z. den Gerichtssaal nicht mehr in Handschellen verlassen. Sie trägt nun eine elektronische Fußfessel. „Sie stehen für den Rest der Hauptverhandlung unter Hausarrest“, ordnet Schulte an. Der Prozess wird fortgesetzt. (Von Thorsten Becker)

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