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Gemeinde Ronneburg will ab 2024 die gesplittete Abwassergebühr einführen

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Von: Patricia Reich

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Versiegelte Flächen, deren Niederschlagswasser in die Kanalisation fließt, werden in die Berechnung der kommenden Abwassergebühr mit einbezogen. symbol
Versiegelte Flächen, deren Niederschlagswasser in die Kanalisation fließt, werden in die Berechnung der kommenden Abwassergebühr mit einbezogen. symbol © Patricia Reich

Im nächsten Jahr will die Gemeinde die „gesplittete Abwassergebühr“ einführen. Hierfür wurde bereits ein umfangreiches Programm erarbeitet, um diese auf den Weg zu bringen und die Bürger ausführlich über die anstehende neue Satzung zu informieren.

Ronneburg – Im ersten Schritt wurde die Satzung den Gemeindevertretern auf der jüngsten Sitzung am Donnerstagabend (4. Mai) im Fallbachhaus vorgestellt. Referent war Norbert Oskar Schmitt, Bürgermeister a.D. und Geschäftsführer von NosKommunalmanagement, der die Gemeinde bei der Einführung der „gesplitteten Abwassergebühr“ (kurz GAG) zur Seite steht. Ebenso mit im Boot ist Pia Susanne Becker, Inhaberin und Geschäftsleiterin von A.D.N. Consulting, ein auf kommunale Dienstleistungen spezialisiertes Unternehmen, die sich aber an dem Abend entschuldigen ließ.

Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig

Aktuell werden die Gebühren in Ronneburg nach der Menge des verbrauchten Frischwassers berechnet. Die GAG, so erläuterte Schmitt, setzt sich aus der Menge des in die Kanalisation eingeleiteten Frischwassers (Schmutzwassergebühr) und der gesamten Anzahl der versiegelten Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation geleitet wird (Niederschlagswassergebühr) zusammen. Der Einführung der GAG liegen eine Reihe gesetzlicher Rahmenbedingungen zugrunde, wie die Hessische Gemeindeordnung, das Hessische Wassergesetz und das Hessische Gesetz für kommunale Abgaben – um nur ein paar der von Schmitt aufgeführten Gesetze zu nennen. „Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Solange niemand klagt, kann die bisherige Satzung bestehen. Doch wenn jemand klagt, dann muss die gesplittete Abwassergebühr umgesetzt werden“, fasst Schmitt zusammen.

Die Einführung der GAG in Ronneburg sei somit eine Umsetzung dessen, was juristisch bereits klar sei. Bereits seit 2003 gebe es nach mehreren privaten Klagen Gerichtsurteile, die die Berechnung der Abwassergebühren nach dem „einheitlichen Frischwassermaßstab“ für unzulässig erklärten, verdeutlichte Schmitt den rechtlichen Hintergrund.

Mehr Gebührengerechtigkeit durch gerechtere Zuordnung

Im Grunde führen die gesplitteten Abwassergebühren zu mehr Gebührengerechtigkeit durch eine gerechtere Zuordnung der Kosten für die Abwasserbeseitigung. „Es ändert sich für den Bürger aber nichts an den Gesamtkosten oder führt zu einer Erhöhung“, betonte Schmitt. Familien sowie Bewohner von Mehrfamilienhäusern würden in Zukunft – so zeige es auch die Erfahrung mit anderen Städten und Gemeinden, in denen die GAG bereits eingeführt ist – tendenziell entlastet. Betriebe und Einrichtungen mit großen versiegelten Flächen und geringem Frischwasserverbrauch werden demgegenüber stärker belastet.

Versiegelungsgrad vom Grundstück entscheidend

Für versiegelte Flächen, deren Niederschlagswasser vollständig versickert, werden keine Gebühren erhoben. Je nach Grad der Versiegelung, beispielsweise bei Dachflächen und Boden, greifen verschiedenen Berechnungsfaktoren. Gründächer oder Rasengittersteine schlagen demnach mit dem niedrigsten Berechnungsfaktor zu Buche. Und auch Zisternen mit einem Fassungsvermögen ab einem Kubikmeter sollen berücksichtigt werden.

„Die GAG soll ein Anreiz zur Entsiegelung von Flächen sein“, betonte Schmitt. Sollten Flächen zukünftig entsiegelt werden, hätte das einen möglichen Verzicht auf Regenüberlaufbecken sowie eine geringere Dimensionierung von Kanälen und eine Optimierung des Betriebs der Kläranlage zur Folge. Aber auch die Ausmaße von Überschwemmungen könnten reduziert und das Grundwasser stabilisiert werden. Die Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Bereich der öffentlichen Straßen sind von der Kommune zu tragen. Da eine Kommune in der Regel über viele versiegelte Flächen verfüge, sei sie mit der neuen Gebührensatzung stärker belastet. „Das ist aber auch ein Anreiz, kommunale Flächen umweltfreundlicher zu gestalten“, fügte Schmitt an.

Erfassung von Versiegelungen per Bildflug

Die Grundstücksflächen der Gemeinde wurden bereits im Herbst 2022 durch einen Bildflug erfasst, bestätigte Bürgermeister Andreas Hofmann (SPD). Hierzu hat ein Flugzeug, ausgestattet mit einer speziellen Messkamera, Luftbilder aufgenommen. Ausgewertet wurden Haupt- und Nebengebäude innerhalb des Gemeindegebietes einschließlich der dazugehörigen Grundstücke. Neben der Berechnung der Flächengröße wurde der Versiegelungsgrad ausgewertet. Die Ergebnisse sind in der digitalen Datenbank der Verwaltung hinterlegt. Anhand dessen wird eine Gebühr berechnet. Alle Grundstücksbesitzer der Gemeinde erhalten zusätzlich einen Fragebogen, in dem sie Angaben zur Versiegelung machen und die errechnete Gebühr prüfen können.

Viele Infoveranstaltungen anberaumt

Damit diesbezüglich keine noch so kleine Frage offenbleibt, legte die Verwaltung einen gut gefüllten Terminplan vor. Für Dienstag, 9. Mai, um 19.30 Uhr und 15. Mai, 19 Uhr, tagt im Sitzungssaal im Rathaus der Haupt- und Finanzausschuss und wird mit Jens Weyer von Hertz & Weyer GmbH die Satzung durchgehen, die am Donnerstag, 25. Mai, im Rahmen der Gemeindevertretungssitzung beschlossen werden soll. Im Juni sind drei Bürgerinformationsveranstaltungen in der Mehrzweckhalle sowie im Jugendzentrum Ronneburg geplant. Nachdem Grundstücksbesitzer am 26. Juni ein Infoblatt und den Fragebogen erhalten, folgen im Zeitraum von vier Wochen Bürgersprechstunden sowie eine eigens eingerichtete Telefonhotline. (Von Patricia Reich)

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