Grund- und Hundesteuer sowie Kita- und Wassergebühren wurden für 2023 angepasst

Im Mittelpunkt der Gemeindevertretersitzung zum Jahresende 2022 stand auch in Ronneburg die Abstimmung über den Haushaltsplan 2023 und damit verbunden die Anpassung von Gebühren und Steuern.
Ronneburg – In drei Sitzungen habe sich der Haupt- und Finanzausschuss detailliert mit Haushaltsentwurf und Forstwirtschaftsplan 2023 auseinandergesetzt sowie Gebühren und Satzungen diskutiert, sagte Roland Reidel (CDU), der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses. Man sei zu der einstimmigen Empfehlung gekommen, die Kita-Gebühren prozentual zu erhöhen, da dies gerechter und nachvollziehbarer erscheine. Jürgen Scharfenorth (FDP) merkte hierzu an, dass die Aufbereitung der Zahlen zu mehreren Nachfragen geführt hätte. Einige Themen – wie beispielsweise die Kita-Gebühren – hätte der Ausschuss mehrfach bearbeiten und einen Vorschlag revidieren müssen.
Kostensteigerungen machen Gebührenanpassungen notwendig
Thorsten Habermann (SPD) ergänzte, dass auch die Gemeinde von einer Steigerung der Kosten – Stichwort Inflation – stark betroffen sei. Insofern seien die Gebührenanpassungen vertretbar beziehungsweise notwendig. Die Kita-Gebühren sind seit 2011 nicht mehr angepasst, sondern durch einen großen Zuschuss ausgeglichen worden.
Kitagebühren wurden letztmals 2011 erhöht
Für Kinder, die bis zu sechs Stunden, also beispielsweise von 8 bis 14 Uhr betreut werden, bleibt es bei dem für Eltern kostenfreien Beitrag von 146,44 Euro pro Monat.
Die Gebühren erhöhen sich auf 170,85 Euro für Kinder, die von 8 bis 15 Uhr betreut werden, was einem monatlichen Elternbeitrag von 24,41 Euro entspricht. Entsprechend steigen die Kosten auf 195,26 Euro beziehungsweise 48,82 Euro bis 16 Uhr und auf 219,67 Euro beziehungsweise 73,23 Euro bei einer Betreuung bis 17 Uhr. Für Kinder, die von 7 Uhr bis 17 Uhr in der Kita betreut werden, erhöht sich der Beitrag auf 244,08 Euro, wovon die Eltern 97,64 Euro Eigenanteil tragen. Somit steigen die Kita-Gebühren im Vergleich zur Gebührensatzung von 2018 im Schnitt um etwa zwölf Euro pro Monat. Die Gebühren für die Krippe wurde um 15 bis 25 Euro erhöht. Die Kosten für die Nutzung des Frühdienstes wurden auch entsprechend angepasst.
Generell war man sich darüber einig, Steuern und Gebühren künftig zeitnah anzupassen – und nicht wie bisher erst nach einigen Jahren eine Erhöhung vorzunehmen.
Hundesteuer trotz Erhöhung noch niedrig
Ronneburg erhöht zum 1. Januar 2023 die Hundesteuer. Statt 42 Euro sind nun 60 Euro für den Erst-Hund und 90 Euro für einen Zweit-Hund zu bezahlen. Damit bleibt die Hundesteuer im Vergleich zu anderen Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis niedrig. Sie soll mit 23 350 Euro zum Haushalt beitragen.
„Grundsteuer maßvoll erhöht“
Steigen sollen auch die Hebesätze für Grundsteuern, und zwar von 490 auf 530 Punkte. Auch hier ist die letzte Anpassung 2017 erfolgt, wie Reidel ausführte. Dass die Erhöhung angesichts der Inflation maßvoll sei und für den Gemeindehaushalt erforderlich, der Ansicht war auch Habermann für die SPD-Fraktion. Die Gemeinde rechnet durch die Anpassung der Hebesätze mit Mehreinnahmen von 52 000 Euro. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 395 Punkten.
Einstimmig beschlossen die Gemeindevertreter zudem, die Wassergebühren auf 1,70 Euro pro Kubikmeter zuzüglich Umsatzsteuer zu erhöhen. Thorsten Habermann erinnerte an die „Achterbahnfahrt“ der Wassergebühren. Schon 2012 habe der Preis 1,69 Euro betragen, sei zwischendrin auf zwei Euro angestiegen, um dann wiederum auf 1,35 Euro zu sinken, um die Überschüsse abzubauen. Diese sind nun aufgezehrt, sodass mit 1,70 Euro ein ungefähr kostendeckender Betrag erhoben werde.
Handlungsfähigkeit der Gemeinde ist sichergestellt
Der von HessenForst vorgelegte Wirtschaftsplan weist einen kleinen Überschuss von rund 7600 Euro aus und fand die Zustimmung aller Fraktionen. Die Gemeindevertretung hat die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2023 mit Anlagen und Vorlagen einstimmig beschlossen. „Damit ist die Handlungsfähigkeit der Gemeinde sichergestellt“, freute sich Jürgen Waitz über das Votum.
Vergleich bei Insolvenzverfahren SV Eintracht Altwiedermus angenommen
Zum Ende des Jahres konnte Bürgermeister Andreas Hofmann (SPD) zum Insolvenzverfahren SV Eintracht Altwiedermus die Annahme des Vergleichs mitteilen. Die Gemeindevertreter hatten den Punkt auf Antrag des Bürgermeisters kurzfristig in die Tagesordnung aufgenommen. Nach langwierigen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter konnte die Gemeinde letztlich einen Vergleich erzielen, den der Gemeindevorstand als angemessen betrachtet und der Gemeindevertretung zur Annahme empfahl. Die Kosten des Vergleichs setzen sich zusammen mit einer Entschädigungsleistung gemäß § 6 Heimfall des Erbbaurechtsvertrages vom 25. April .2016 in Höhe von 20 000 Euro und Zusatzkosten für Notariat, Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung, Objektsicherung wie Instandhaltung und Renovierung in Höhe von 10 000 Euro.
„Guten Mutes“ ins Jahr 2023
Die Sitzung schloss mit kurzen Worten des Dankes für die konstruktive Zusammenarbeit. Waitz sagte, obwohl 2022 kein einfaches Jahr gewesen sei, habe man sich nicht unterkriegen lassen, nicht an Mut verloren und für Demokratie Stellung bezogen. Er dankte allen Ehrenamtlichen und der Verwaltung für ihr Engagement. Reidel betonte, es sei wichtig, weiterhin pfleglich miteinander umzugehen. Bürgermeister Hofmann bemerkte, man habe trotz einer schwierigen Gesamtsituation Punkte setzen können und mit einem kleinen Team im Rathaus sehr viele Herausforderungen bewältigt. Für 2023 sei er guten Mutes und er hoffe, man werde zur Friedfertigkeit zurückgehen. (Von Ulrike Pongratz)