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Bauausschuss votiert für eine Umgestaltung zur Verbesserung der Verkehrssituation

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Auf der Bahnhofstraße als ehemalige Ortsdurchfahrt soll künftig eine Tempo-30-Zone mit Rechts-vor-Links-Regelung eingeführt werden.
Auf der Bahnhofstraße als ehemalige Ortsdurchfahrt soll künftig eine Tempo-30-Zone mit Rechts-vor-Links-Regelung eingeführt werden. © Ulrike Pongratz

In Ronneburg begann die Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am vergangenen Samstag (28. Januar) mit einem Ortstermin in der Bahnhofstraße. Mit vor Ort waren Mitglieder des Gemeindevorstands und Marcus Ringwald vom Interkommunalen Ordnungsbehördenbezirk „Ronneburger Hügelland“. Der Ausschuss wollte sich vor einem abschließenden Votum über die „neuralgischen Punkte“ informieren, wie Vorsitzender Felix Waitz es nannte.

Ronneburg – Ursprünglich hatte die FDP-Fraktion einen Antrag zur Einrichtung eines „Zebrastreifens“ gestellt, um vor allem den Schulkindern eine sichere Querung zu ermöglichen. Die SPD-Fraktion teilte die Meinung, dass die Situation für Fußgänger in der Bahnhofstraße zu verbessern sei, jedoch nicht nur punktuell, sondern auf ganzer Länge. Deshalb schlug sie in einem Änderungsantrag im November 2021 vor, die Bahnhofstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen und entsprechend zu gestalten.

Geschwindigkeitsmessungen ausgewertet

Gemeindeverwaltung und Ordnungsbehördenbezirk haben die Situation ausführlich erkundet und untersucht. „Wir haben ein Paket für das weitere Vorgehen zusammengestellt, das wir heute vorstellen und diskutieren wollen“, sagte Bürgermeister Andreas Hofmann (SPD) zu Beginn der Begehung. Durch die Bahnhofstraße lief vor dem Bau der Umgehungsstraße der gesamte Durchgangsverkehr inklusive Schwerlastverkehr, weshalb diese vergleichsweise breit ausgebaut ist. Auswertungen der Geschwindigkeitsmessungen vom Februar 2022 ergaben, dass dennoch 85 Prozent der Fahrzeuge nicht schneller als 45 Stundenkilometer innerorts unterwegs waren.

Tempo-30-Zone und „Rechts vor links“

Vorgeschlagen wird, die Straße als Tempo-30-Zone auszuweisen und zugleich die Vorfahrtsstraße aufzugeben und die Regel „Rechts vor Links“ einzuführen – wie dies auf allen Ortsstraßen in Ronneburg praktiziert wird. Damit ließe sich auch der „Schilderwald“ reduzieren, sagte Bürgermeister Hofmann. Tempo 30 gelte ab Ortseingang auf allen Gemeindestraßen.

Knapp eine Stunde lang diskutierte der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beim Ortstermin in der Bahnhofstraße über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer.
Knapp eine Stunde lang diskutierte der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beim Ortstermin in der Bahnhofstraße über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer. © Ulrike Pongratz

Umgestaltung der Straße

Die Umgestaltung der Straße mit ausgewiesenen öffentlichen Parkflächen, Flächen für Bepflanzung und Querungshilfen und großflächigen Markierungen sollte dazu beitragen, dass die Autofahrer langsam fahren und so für Radfahrer und Fußgänger mehr Sicherheit gegeben ist. Nach Auffassung von Bürgermeister Hofmann gehen die Maßnahmen gut zusammen und fügen sich in die bisherige Praxis ein. Vorab allerdings müssten die Bürger ausführlich über die geplanten Änderungen informiert werden. Für die SPD-Fraktion sagte Thorsten Habermann, er halte das Vorhaben für machbar, die Kreuzungen seien gut einsehbar und es handle sich nur um wenige Straßen. Er habe seine Skepsis gegenüber der Rechts-vor-Links-Regelung überwunden.

CDU vom Konzept nicht überzeugt

Nicht überzeugt von dem Konzept ist die CDU-Fraktion, im Ausschuss vertreten durch Roland Reidel und Dirk Sailer. Mittragen könne man die Reduzierung der Geschwindigkeit, so Reidel, aber nicht die Änderung der Vorfahrtsstraße. Dirk Sailer führte an, dass auch der Bus durch die Bahnhofstraße fahre und man das Gewerbe im Blick behalten solle. Die Bäckerei laufe Gefahr, Kunden zu verlieren. Diese Probleme seien lösbar, so die Erwiderung. Es gebe Beispiele in umliegenden Gemeinden, die ebenfalls ehemalige Ortsdurchfahrten umgestaltet und als Tempo-30-Zone ausgewiesen hätten.

Fast eine Stunde lang wurden Argumente ausgetauscht, dennoch blieb es bei der Ablehnung der Beschlussvorlage durch die CDU. Mit den Stimmen der SPD-Fraktion stimmte der Aussschuss dafür, Haushaltsmittel für eine Planung und spätere Umsetzung einzustellen.

Ampelsystem soll Trinkwasserverfügbarkeit anzeigen

Einstimmigkeit herrschte dagegen in puncto „Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung“.

Problem sei, so Hofmann, dass es weniger Niederschläge gäbe, aber der Wasserverbrauch konstant bleibe. Mit dem neuen Instrument einer Gefahrenabwehrverordnung würden Verbote ausgesprochen. Zum Beispiel könne das Wässern von Rasenflächen und Sportanlagen, das Bespielen von Brunnen oder Befüllen von Pools, das Waschen von Fahrzeugen eingeschränkt oder ganz verboten werden. Es sei eine kreisweite Satzung, die in Kooperation erstellt und von jeder Gemeinde beschlossen würde.

Den Wassernotstand stellt zuerst der Gemeindevorstand fest, das Regierungspräsidium agiere erst bei einem überregionalen Wassernotstand. Sehr viel entscheidender als die Sanktionierungsmöglichkeiten, die in der Verordnung ebenfalls festgelegt sind, sei ein gutes Informationssystem, sagte Bürgermeister Hofmann. Er könne sich eine Art Ampelsystem vorstellen, das die Bürger permanent über die Verfügbarkeit von Trinkwasser informiere. (Von Ulrike Pongratz)

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