Schöneck: BGH hebt Urteil in „Einkaufswagen-Prozess“ auf

Das Landgericht Hanau muss sich erneut mit einem eskalierten Streit um einen Einkaufswagen in Schöneck befassen.
Karlsruhe/Hanau/Schöneck – Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sah einen Rechtsfehler und hob die Verurteilung eines Mannes unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung auf. Die obersten Richter ordneten eine neue Verhandlung an, wie aus ihrem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss hervorgeht.
Das Landgericht hatte im Juni 2021 einen damals 32 Jahre alten Angeklagten zu sechs Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Die Hanauer Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann an der Ecke Windecker Pfad/Bergstraße im Schönecker Ortsteil Büdesheim einen Kontrahenten mit dem Auto angefahren und schwer verletzt hatte.
Flapsige Bemerkung hatte zu Gewalttat geführt
Eine flapsige Bemerkung um einen leeren Einkaufswagen auf dem Parkplatz des Lidl-Markts an der Uferstraße in Kilianstädten habe im Februar 2020 den „völlig nichtigen Streit“ zwischen den beiden ausgelöst, hieß es in der Urteilsbegründung. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte den damals 42-Jährigen absichtlich angefahren haben. Nach dem Zusammenprall stieg er demnach aus und trat den Schwerverletzten gegen den Kopf.
Die BGH-Richter rügten die Ausführungen des Landgerichts zur Frage, ob der Angeklagte von einem versuchten Totschlag zurückgetreten sei. Das Landgericht habe dies „mit rechtsfehlerhafter Begründung“ verneint. Der Angeklagte hatte gegen seine Verurteilung Revision beim BGH eingelegt. Seine Verteidigung hatte vor dem Landgericht auf Freispruch plädiert. (dpa/jow)