Schöneck: Experte erklärt, wie sich Straßensanierungen finanzieren lassen

Wenn der Sanierung einer Straße hohe Rechnungen der Kommune den jeweiligen Anliegern ins Haus schneiten, dann war in der Vergangenheit der Ärger zumeist vorprogrammiert. Handelte es sich dabei doch meist um Beträge von mehreren tausend Euro.
Schöneck – Diese sogenannten Straßenbeiträge sind in Hessen seit 2018 nur noch eingeschränkt möglich, weil der Gesetzgeber eine Beitragserhebungspflicht der Gemeinden für Straßenbeiträge aufgehoben hat. Die Gemeinde Schöneck hat daraufhin vor drei Jahren die Straßenbeiträge grundsätzlich abgeschafft und trägt die Kosten über das allgemeine Steueraufkommen (unsere Zeitung berichtete). Weil es aber auch die Möglichkeit wiederkehrender Straßenbeiträge gibt, hat die Freie Wählergemeinschaft (FWG in Schöneck) aufgrund der angespannten Haushaltslage in einer der beantragt, genauere Informationen von der Verwaltung über die Machbarkeit sowie über die Vor- und Nachteile wiederkehrender Straßenbeiträge zu erhalten.
Experte erläutert verschiedene Modelle
Diese Aufgabe nahm der Diplom-Ingenieur Erich Bauer vom Planungsbüro für Städtebau in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wahr, der vielen Kommunen in Hessen bei der Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge in der Vergangenheit behilflich gewesen ist. Zunächst erklärte Bauer die aktuelle Rechtslage. Danach haben die Gemeinden die Entscheidungsfreiheit, ob sie einmalige oder wiederkehrende Straßenbeiträge erheben oder ob die Straßen bei einem Verzicht auf Beitragserhebung mit anderen Mitteln, beispielsweise der Grundsteuer saniert werden.
Die Gemeinden dürfen nach Paragraph 11 Abs. 1 Satz 2 KAG für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben. Entscheidet eine Gemeinde sich mittels einer Satzung für eine Beitragserhebung, so hat sie festzulegen, ob sie die Kosten als einmalige Beiträge von den Eigentümern der an der sanierten Straße liegenden Grundstücke fordert oder stattdessen die Kosten als wiederkehrende Beiträge auf größere Abrechnungsgebiete zum Beispiel ganze Ortsteile oder Gewerbegebiete verteilt. Darüber hinaus besteht für die Gemeinden zusätzlich noch die Möglichkeit, ihren Teil an den Kosten (mindestens 25 Prozent) aufzustocken und so die Belastung der Straßenanlieger zu senken.
Hoher Aufwand bei wiederkehrenden Beiträgen
Bei der Erhebung wiederkehrender Beiträge werden die Straßensanierungskosten also auf eine größere Personenanzahl verteilt; somit ist die Belastung für den einzelnen Grundstückseigentümer geringer. In Hessen gibt es nach Ansicht Bauers auch vier Jahre nach Aufhebung der Beitragserhebungspflicht keine einheitliche Vorgehensweise. So erheben mit Stand August 2021 172 Gemeinden keine Straßenbeiträge, 47 Gemeinden wiederkehrende Beiträge und 203 Gemeinden einmalige Straßenbeiträge. „Dass sich nur so wenige Kommunen für die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge entschlossen haben, hat einen ganz praktischen Grund: Die Einführung kostet viel Geld und erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand“, so Bauer.
Denn erforderlich seien ein spezielles Programm (rund 12 000 Euro), aufwendige Dateneingabe (bis zu 100 000 Euro) und eine Verwaltungsangestellte zur kontinuierlichen Datenpflege (rund 45 000 Euro jährlich). Das Land fördere diese Maßnahme zwar mit fünf Euro je Anwohner, doch das würde die Kosten nicht decken.
CDU Schöneck gegen neue Abgaben
Während sich Arthur Unkrich (FWG) mit den Erklärungen für seine Fraktion zufrieden gab und den Antrag deshalb für erledigt erklärte, „wir werden darüber intern weiter beraten“, so Unkrich, sprach sich Carina Wacker (CDU) anschließend grundsätzlich gegen eine erneute Änderung der Straßenbeitragssatzung aus. „Die Erläuterungen zu den wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen haben gezeigt, dass die Erhebung mit erheblichen Kosten und bürokratischem Aufwand für die Gemeinde verbunden wäre. Außerdem würde deren Einführung für die Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen. Bei den derzeit massiv steigenden Lebenshaltungskosten wäre es fatal, zusätzliche Abgaben einzuführen“, so Wacker.
Ihre CDU will die Sanierung von Straßen, die Umsetzung geplanter Projekte und die Konsolidierung der angespannten Haushaltssituation nicht über zusätzliche Beiträge oder die Anhebung von Steuern finanzieren, sondern über die Neuansiedlung ertragsstarker und zukunftsorientierter Unternehmen. „Nur so verschaffen wir unsere Gemeinde die erforderlichen Einnahmen“.
Einstimmig angenommen wurde hingegen die Neufassung der Verwaltungskostensatzung. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben war eine Neufassung der Satzung sowie des Gebührenverzeichnisses notwendig geworden. Die bisherige Satzung ist seit 2015 in Kraft.
Von Jürgen W. Niehoff