Schöneck: Streit um Priorisierung von Radwegemaßnahmen

Schuldzuweisungen, Unterstellungen und Diffamierungen – in der Gemeindevertretung waren beim Thema Radwegekonzept alle Abstufungen des parlamentarischen Gegeneinanders vertreten.
Schöneck – Doch worum ging es bei dem Tagesordnungspunkt „Priorisierung von Maßnahmen aus dem Radwegekonzept“? Die Fraktion der Grünen wollte die Entscheidung des Bauausschussvorsitzenden Markus Mühlebach (CDU) aus der Sitzung vom 14. September in Sachen Maßnahmenpriorisierung aus dem Radwegekonzept wieder rückgängig machen lassen. In dieser Sitzung hatte Mühlebach einen Antrag der Grünen auf Priorisierung von Maßnahmen zurückgewiesen, weil über diesen bereits abgestimmt worden war und ein inhaltsgleicher Antrag nach Hessischer Gemeindeverordnung nicht innerhalb eines Jahres von derselben Fraktion erneut gestellt werden darf.
Die Schönecker Gemeindepolitik hatte sich zuvor darauf verständigt, zur Förderung des klimafreundlichen Radverkehrs die Fahrradinfrastruktur zu verbessern. Sie hat dazu bereits für die Haushalte 2020 und 2021 Haushaltsmittel bereitgestellt und von einem Planungsbüro ein Radverkehrskonzept erstellen lassen, das im Oktober 2021 vorgestellt wurde und rund 150 Maßnahmenvorschläge enthält, aus denen die Gemeindepolitik nun auszuwählen hat.
Die Unstimmigkeiten begannen gleich mit der ersten Baumaßnahme, der Sanierung des Radweges zwischen Oberdorfelden und der Hohen Straße. Dafür wollte die CDU-Fraktion 150.000 Euro eingesetzt wissen. Die Grünen hingegen 300.000 Euro, weil sie gleich andere Maßnahmen damit verbinden wollten. Weil die übrigen Fraktionen in der Gemeindevertretung ihre Priorisierungsvorschläge zurückhielten, die Grünen aber immer offener Druck machten, wurde eine Verständigung – offensichtlich vor allem aus persönlichen Gründen – immer schwieriger, zumal die Grünen nun dauernd neue Änderungsvorschläge vorlegten.
Grüne: Taktische Spielchen der CDU
Den vorläufigen Höhepunkt erreichte der Streit am Donnerstagabend in der Gemeindevertretersitzung, als Grünen-Sprecher Wolfgang Seifried der CDU „taktische Spielchen aus parteipolitischen Gründen“ vorhielt und sein Fraktionskollege Rüdiger Klaas das Verhalten des Bauausschussvorsitzenden Mühlebach sogar „schäbig“ nannte. Bürgermeisterin Conny Rück (SPD) versuchte zwar noch die Wogen zu glätten: „Der Sache wegen sollten sich nun alle Parteien bewegen und aufeinander zugehen.“ Doch auch der Wink von FPD und WAS, dass man nicht gegen geltendes Recht verstoßen könne und die einjährige Sperrfrist nicht so einfach übergehen könne, zeigte keine Wirkung bei den Grünen. „Unser ursprünglicher Antrag ist acht Monate unbearbeitet im Ausschuss liegen geblieben. Und das soll keine Parteitaktik sein?“ legte Seifried erneut nach.
Und obwohl alle Fraktionen im Grunde genommen derselben Meinung waren, dass nämlich das Radwegekonzept gut sei und es umgesetzt werden müsse, wurde der Antrag der Grünen auf erneute Überweisung in den Ausschuss zur Festlegung einer Prioritätenliste im Hinblick auf die anstehenden Maßnahmen mehrheitlich mit acht Ja- und 22 Neinstimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt. Wie es nun weitergeht, blieb hingegen offen.
Solaranlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften
Auch hinsichtlich ihres ursprünglichen Antrags auf Umsetzung des Flurbereinigungsverfahrens in den Punkten Gewässer- und Naturschutz entlang der Nidder mussten die Grünen Abstriche machen. Viele der von ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen seien nämlich auch nach Expertenansicht gar nicht notwendig. Deshalb wurde stattdessen dem konkurrierenden Antrag von CDU und FWG schließlich sogar mit den Stimmen der Grünen zugestimmt, dass erst einmal konkrete Vorschläge zur Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet werden sollten, bevor dann über notwendige Einzelmaßnahmen im Bauausschuss weiter beraten werden könne.
Auch bei ihrem Antrag auf eine Solaroffensive für Schöneck mussten die Grünen Federn lassen. Angenommen aus ihrem Antrag wurden lediglich die Punkte: Einplanung von Solaranlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften von Anfang an, Errichtung von derartigen Anlagen bei bestehenden Gebäuden im Falle deren Sanierung und die Prüfung bei gemeindeeigenen Bestandsimmobilien.
Abgelehnt wurde hingegen beispielsweise die Überdachung von Parkplätzen mit Solaranlagen oder die vorgeschriebene Nutzung von Solaranlagen auf privaten Liegenschaften. (Von Jürgen W. Niehoff)