Schöneck will wiederkehrende Straßenbeiträge prüfen

Eine Liquiditätslücke in der Finanzplanung bis 2024 sorgt dafür, dass in Schöneck über Steuererhöhungen nachgedacht werden muss. Grund dafür sind schlechte Prognosen für die Steuereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie (wir berichteten). In der jüngsten Sitzung des Gemeindeparlaments wurde daher ein Haushaltssicherungskonzept verabschiedet.
Schöneck – Darin enthalten: Eine Erhöhung der Grundsteuern ab 2022 um 30 Prozentpunkte. Die Grundsteuer B für Baugrundstücke liegt aktuell bei 560 Punkten. Auch über wiederkehrende Straßenbeiträge wollen die Gemeindevertreter diskutieren.
„Wir haben kein strukturelles Problem“, betonte Bürgermeisterin Conny Rück (SPD) an dem Abend. Es gehe um einen voraussichtlichen negativen Zahlungsmittelbestand im Jahr 2024. Das Haushaltssicherungskonzept sei eine Auflage der Aufsichtsbehörde zum Nachtragshaushalt, die Steuererhöhung zunächst lediglich eine Absichtserklärung. „Wir beraten in Kürze den Haushalt für 2022. Ich hoffe auf eine Verbesserung der Schlüsselzuweisungen“, so Rück. Sie sehe zudem Land und Bund in der Pflicht, den Kommunen in dieser schwierigen Zeit auszuhelfen. Dem Haushaltssicherungskonzept wurde mehrheitlich zugestimmt.
Entschieden wurde anschließend auch über den Vorschlag der Liberalen, den Gemeindevorstand damit zu beauftragen, eine Prioritätenliste für zunächst zurückgestelle Maßnahmen zu erstellen. Das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, dass bestimmte Anschaffungen und Projekte mit einem Sperrvermerk versehen werden, der kurzfristig aufgehoben werden kann. „Wir können nicht ausschließen, dass sich unsere finanzielle Lage bessert. Die vorausschauende Priorisierung soll sicherstellen, dass zügig verhandelt wird“, begründete FDP-Fraktionsvorsitzende Anke Pfeil den Antrag.
Ausschuss hat letztes Wort bei Priorisierung für Rücknahme von Sperrvermerken
Mit dem Vorschlag einer Priorisierung konnte man sich zwar parteiübergreifend anfreunden. Eine Debatte entstand aber darüber, wer abschließend über die Liste entscheidet: Gemeindevorstand oder Ausschuss? Die Grünen hatten einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. „Die Priorisierung der Konsolidierungsmaßnahmen beeinflusst maßgeblich die zukünftig realisierten Investitionen der Gemeinde. Über diese politische Entscheidung sollte deshalb auch ein politisches Gremium öffentlich beraten und entscheiden“, so Wolfgang Seifried. Dafür schlug er den Haupt- und Finanzausschuss vor.
Während Walter Rauch (SPD) darin kein Problem sieht, ist Carina Wacker (CDU) anderer Meinung. „Ich vertraue dem Urteil des Gemeindevorstands. In dem Gremium sind doch auch alle Fraktionen vertreten“, sagte sie. Auch Anke Pfeil (FDP) findet den Änderungsvorschlag nicht gut. „Es geht schließlich darum, Zeit zu sparen.“ Die Abstimmung über die Anträge bringt schließlich die Entscheidung: Das letzte Wort über die Priorisierung hat nun doch der Ausschuss.
Straßenbeitragssatzung wurde 2019 abgeschafft
Einen Grund dafür, dass die Finanzlage in Schöneck wieder angespannt ist, sieht die Freie Wählergemeinschaft (FWG) in der Abschaffung der Straßenbeitragssatzung vor zwei Jahren. „Der Ausfall der Einnahmen muss nun anderweitig aufgefangen werden. Wir sind daher der Meinung, dass wir uns mit den Vor- und Nachteilen von wiederkehrenden Straßenbeiträgen beschäftigen sollten“, führte Arthur Unkrich bei der Sitzung aus. Schließlich würden als Konsolidierungsmaßnahme im Haushaltssicherungskonzept auch die Sanierung verschiedener Straßen auf Eis gelegt.
Carina Wacker (CDU) betonte, dass die Straßenbeitragssatzung nicht ohne Grund abgeschafft worden sei. Bei den Bürgern war diese Abgabe immer unbeliebt – sie wurde als ungerecht empfunden und sei zum Teil nur schwer tragbar gewesen.
SPD und CDU hatten die Beschlussvorlage 2019 gemeinsam auf den Weg gebracht. „Eine Diskussion darüber, wie wir den Straßenbau künftig finanzieren, scheuen wird aber nicht“, erklärte Wacker. Einstimmig entschieden die Gemeindevertreter, die Machbarkeit von wiederkehrenden Straßenbeiträgen prüfen zu lassen und dann im Ausschuss zu diskutieren. (Mirjam Fritzsche)
Wiederkehrende Straßenbeiträge
Bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen übernimmt die Kommune einen Eigenanteil und verteilt die Kosten dann anteilig – jedoch nicht nur auf die Eigentümer, deren Grundstücke direkt an die Straße angrenzen, sondern auf alle Eigentümer innerhalb eines größeren Gebietes. Wiederkehrend heißen die Beiträge deshalb, weil es künftig sein kann, dass immer mal wieder im Abrechnungsgebiet eine Straße grundhaft saniert wird. Hierdurch sinkt der Beitragssatz für den Einzelnen erheblich gegenüber den einmaligen Straßenbeiträgen, weil die Kosten auf eine größere Gemeinschaft verteilt werden. fmi