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Drogen per Post nach Italien geschickt: Mühlheimer vor dem Landgericht Darmstadt verurteilt

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Von: Jan Lucas Frenger

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Post der besonderen Art: Fast zwölf Kilogramm Cannabis – aufgeteilt auf zwei Päckchen – hat ein 50-jähriger Mann aus Mühlheim versucht, nach Italien zu versenden.
Post der besonderen Art: Fast zwölf Kilogramm Cannabis – aufgeteilt auf zwei Päckchen – hat ein 50-jähriger Mann aus Mühlheim versucht, nach Italien zu versenden. © dpa

Ein Mann aus Mühlheim hat versucht, rund zwölf Kilogramm Cannabis in Paketen nach Italien zu verschicken. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Mühlheim/Darmstadt – Ein Mann betritt Ende Mai einen Handyshop in der Mühlheimer Innenstadt. Unterm Arm trägt er zwei Pakete, er will sie nach Italien verschicken – so weit, so unspektakulär. Wie sich jedoch wenige Tage später in einem Paketzentrum in Nordhessen herausstellt, ist der Inhalt dieser Sendung alles andere, als gewöhnlich. Fast zwölf Kilogramm Cannabis kann die Polizei nach Inspizierung der Päckchen sicherstellen.

Die Suche nach dem Absender, an dessen Stelle der Täter eine unbeteiligte Schneiderei in direkter Nähe zum Handyladen eingetragen hatte, führt die Ermittler in die Mühlenstadt, wo sie einen 50-jährigen gebürtigen Italiener ins Visier nehmen. Anfang Juli ist es dann soweit: Die Beamten schnappen zu, stellen die Wohnung des Mannes auf den Kopf und finden neben Cannabis und Kokain auch weitere Betäubungsmittel in einer Sporttasche.

Mühlheimer vor dem Landgericht: Taten gleich zu Beginn gestanden

Nun musste sich der 50-Jährige vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Darmstadt für den möglichen Handel mit Betäubungsmitteln verantworten. Mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung ist der Mühlheimer, der im Laufe des Prozesses den Großteil der Vorwürfe eingeräumt hatte, dabei sogar noch glimpflich davon gekommen.

„Mein Mandant gesteht die Taten ein, er weiß, dass es falsch war“, teilt Strafverteidiger Marijan Kulisch gleich zu Beginn der Verhandlung mit und weist darauf hin, dass der Angeklagte keinesfalls ein Dealer sei.

Darüber, ob das auch wirklich der Wahrheit entspricht, hat sich die Kammer um die Vorsitzende Richterin Ingrid Schroff den Kopf zerbrochen. Denn auf den Handel mit „nicht geringen Mengen“ an Betäubungsmitteln steht per Gesetz bereits eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. „In ihrem Falle würden wir uns sogar bei mindestens vier Jahren bewegen“, gibt Oberstaatsanwalt Joachim Bührer zu bedenken.

Drogenprozess am Landgericht: Angeklagter aus Mühlheim nur Marionette

Doch der Mühlheimer streitet ab, die Drogen für den Verkauf besessen zu haben. Vielmehr soll er vom eigentlichen Strippenzieher damit betraut worden sein, die Pakete auf die Reise zu schicken. „Er meinte, dass die Ware von schlechter Qualität ist und zurück geschickt werden muss“, erläutert der Angeklagte. Als Gegenleistung habe ihm der Dealer Cannabis für den privaten Konsum überlassen.

Staatsanwalt Bührer zweifelt an dieser Geschichte, ihm zufolge handelte es sich bei den Drogen aus den Päckchen mitnichten um „Schrottware“ – ein THC-Gehalt von zwölf Prozent spräche dagegen. „Ein Dealer würde dafür sicherlich einen Abnehmer finden – das ergibt keinen Sinn.“

„Vielleicht wollte er meinen Mandaten damit nur von der Tat überzeugen“, erwidert Pflichtverteidiger Onur Türktorun. Die sichergestellte Sporttasche, in der die Polizei weitere Drogen gefunden hatte, soll der Mühlheimer ebenfalls vom ominösen Strippenzieher erhalten haben – und zwar unmittelbar nach seinem Abstecher in den Handyladen. „Ich sollte sie für ihn aufbewahren.“

Richterin Schroff bohrt nach: „Haben Sie denn mal reingeschaut oder ihren Dealer gefragt, weshalb er die Ware bei Ihnen lagern muss?“ Kopfschütteln. Bührer stört sich derweil daran, dass der Angeklagte über einen Monat im Besitz der Tasche war, ohne sie wieder an ihren Besitzer zurückzugeben. „Das ist ungewöhnlich“, merkt er an.

Staatsanwalt: Mühlheimer hat „kriminelle Energie“ an den Tag gelegt

Der Staatsanwalt wirft dem Mühlheimer darüber hinaus vor, beim Versenden der Pakete „kriminelle Energie“ an den Tag gelegt zu haben, indem er als Absender ein unbeteiligtes Unternehmen eingetragen hatte. „Sie haben sich bewusst dazu entschieden und die Folgen in Kauf genommen“, gibt er in seinem Schlussplädoyer zu bedenken. Er fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Verteidiger Marijan Kulisch hält dagegen, weist darauf hin, dass bei der Wohnungsdurchsuchung seines Mandanten keine „dealerübliche Ausstattung“ gefunden wurde und auch die vorangegangene Überwachung des Handys durch die Polizei unauffällig geblieben sei. „Aus unserer Sicht gibt es keine ausreichenden Indizien, die auf einen Handel hindeuten. Mein Mandant hat sich zudem geständig gezeigt und bereut die Tat.“ Sein Vorschlag lautet: Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.

Am Schluss liegt das Urteil wie sooft in der Mitte: Die Kammer um Richterin Ingrid Schroff verurteilt den Mühlheimer aufgrund des Besitzes und der Beihilfe zum Handel zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. „Es spricht einiges für Sie. Ihre Schilderungen haben sich authentisch angehört, weshalb wir zu diesem Schluss gekommen sind.“ (Jan Lucas Frenger)

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