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Drei unterschiedliche Versionen

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Von: Stefan Mangold

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Justitia
Ein Mühlheimer wurde nun vom Schöffengericht wegen Raubs zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Der jüngst vor dem Offenbacher Schöffengericht verhandelte Fall zeigt, es ist immer ratsam, die Polizei hinzuzuziehen und nicht auf Eigeninitiative zu handeln. Ein Mühlheimer wurde nun zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.

Mühlheim – Er soll einer Offenbacherin das Mobiltelefon geraubt haben, erklärte sich vor Gericht jedoch zum unbescholtenen Finder. Seine unterschiedlichen Versionen wirkten auf Richter Manfred Beck und die Schöffinnen am Ende nicht sonderlich glaubwürdig.

Angeklagter aus Mühlheim behauptet, er habe das Mobiltelefon gefunden

Die Staatsanwältin wirft dem 22-Jährigen vor, am 17. August letzten Jahres einer 60-Jährigen das Mobiltelefon geraubt zu haben. Die Frau habe sich am Mainufer in Offenbach gebückt, um den Kot ihrer Hunde aufzusammeln, als sie der Täter von hinten schubste. Als sie die Hände ausstreckte, um den Sturz abzufangen, soll ihr der Angeklagte das Handy aus der hinteren Hosentasche gezogen haben, um anschließend auf seinem Fahrrad das Weite zu suchen. Die Geschädigte gab an, noch zwei Tage Schmerzen in den Knien gespürt zu haben. Drei Tage später klingelte das Telefon der Tochter der Beraubten. Am anderen Ende behauptete der Angeklagte, das Handy ihrer Mutter auf einer Bank am Main gefunden zu haben. Gegen eine Zahlung von 50 Euro sei er bereit, es ihr auszuhändigen.

Wie es aussieht, hatte der Mühlheimer seine Idee nicht wirklich durchdacht. Denn die Frau ging nur zum Schein auf den Vorschlag ein und suchte die Polizei auf. Man verabredete mit dem vermeintlichen Finder einen Treffpunkt in der Mühlenstadt. Dorthin kam die Geschädigte aber nicht alleine, sondern in Begleitung von zwei Polizisten. Zu dritt wartete man in einem Zivilfahrzeug auf den Anrufer. Derweil passierten mehrere Männer den Treffpunkt. Nach einer halben Stunde rief die 60-Jährige schließlich aus, „das ist er“. Die Polizisten nahmen den Angeklagten fest, der das geraubte Handy auch tatsächlich bei sich trug.

Gegenüber Richter Beck und den Schöffinnen moniert der Angeklagte, in die Fänge der Justiz geraten zu sein. Er habe das Handy niemandem entwendet, sei partout kein Räuber. Als Erwachsener steht der 22-Jährige das erste Mal vor Gericht.

Drei unterschiedliche Versionen

Was den Ort betrifft, wo er das Handy aufgesammelt haben will, gab der Angeklagte insgesamt drei Versionen zum besten: Einmal auf der Bank am Main, der Polizei gegenüber hatte er wiederum von einer Bank im Park erzählt, vor Gericht ist er sich nun ganz sicher, das Telefon in der Nähe einer Moschee entdeckt zu haben.

All das trägt nicht dazu bei, die Staatsanwältin dazu zu bringen, von ihrem Vorwurf abzurücken, „die Zeugin erkannte den Angeklagten eindeutig wieder“.

Die Anklägerin fordert 15 Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem soll der Mann 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Rechtsanwalt Ralf Müller-Lühmann beantragt Freispruch. Die Identifizierung seines Mandanten als Täter durch die Geschädigte sei zu unsicher, könnte nicht alle Zweifel ausräumen.

Richter Beck und die Schöffinnen folgen der Staatsanwältin und verhängen 15 Monate Gefängnis, die sich „mit Bedenken zur Bewährung aussetzen lassen“. Die Bewährungszeit läuft über vier Jahre. Der Angeklagte muss 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, „wenn Sie den Kontakt zum Bewährungshelfer abbrechen, werden Sie ins Gefängnis gehen“, sagte Beck. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Stefan Mangold)

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