Der 72-Jährige wohnt zusammen mit seiner Frau in der Goethestraße in Mühlheim. Vor Kurzem hat ein fremder PKW dort für mehrere Stunden die Hofeinfahrt versperrt „Hätte es einen Notfall gegeben, wären wir nicht mehr weggekommen“, ärgert sich der Ruheständler. Also greift er kurzerhand zum Telefon, kontaktiert das Ordnungsamt und bittet darum, den Wagen abschleppen zu lassen.
„Nachdem wir gegen 10.15 Uhr den Fall geschildert haben, hieß es, die Ordnungspolizei dürfe keine Fahrzeuge abschleppen, da die Rechtssprechung das als unverhältnismäßig ansehe“, berichtet Hopfenblatt. „Sie wollten aber trotzdem im Außendienst Bescheid geben, damit jemand vorbeikommt und sich einen Überblick verschafft.“
Auf die Frage, was er und seine Frau bis dahin im Falle eines Notfalls machen sollten, habe ihm der zuständige Mitarbeiter geraten, ein Taxi zu bestellen. „Das ist wirklich eine Unverschämtheit, so mit den Sorgen und Nöten der Bürger umzugehen“, kritisiert der 72-Jährige. Er sieht in diesem Vorgehen den Versuch, sein als lästig empfundenes Anliegen möglichst schnell und einfach abzubügeln. „Es hat sich niemand für unsere Situation interessiert.“
Doch so leicht will sich Hopfenblatt nicht abspeisen lassen. Hilfesuchend wendet er sich an die Polizeistation in Mühlheim, wo man ihm versichert, dass die Einsatzkräfte des Ordnungsamts sehr wohl zum Abschleppen von Fahrzeugen befähigt seien. Ordnungsdezernent Alexander Krey bestätigt diese Angaben: „In solchen Fällen haben Ordnungsamt und Polizei gesetzliche Befugnisse, tätig zu werden.“
Und siehe da: Wenig später findet sich tatsächlich eine Streife vor dem Haus des Ehepaares ein. „Die Ordnungspolizei war gegen 10.30 Uhr vor Ort und hat versucht, den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln, damit er den Wagen selbstständig entfernen kann“, beschreibt Krey den Hergang und verweist auf die gültige Rechtssprechung.
Demnach sind Einsatzkräfte dazu verpflichtet, zunächst die Umsetzbarkeit milderer Mittel zu prüfen, ehe Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden können. Wichtig sei hierbei, die Kosten für den „Störer“ so gering wie möglich zu halten, erklärt der Erste Stadtrat die gesetzlichen Vorschriften. Als der Falschparker rund eine Stunde später dann tatsächlich zu seinem Wagen zurückkehrt, wird er sogleich von den Gesetzeshütern, die in der Zwischenzeit sogar schon einen Abschleppdienst kontaktiert hatten, in Empfang genommen und aufgefordert, sein Auto umgehend zu entfernen - und die Einfahrt ist wieder frei.
Dieter Hopfenblatt fühlt sich allerdings dennoch im Stich gelassen. „Wir haben nicht geglaubt, welche Widerstände wir überwinden müssen, um unser Anliegen vorzubringen.“ Für die Zukunft wünscht sich der 72-Jährige daher „ein wenig mehr Zeit und Offenheit“ für die Anliegen der Bürger.
Aufseiten des Ordnungsamtes könne man zum genauen Ablauf des Telefonats derzeit keine Aussagen treffen, der Mitarbeiter befinde sich nicht im Dienst. „Wir werden aber selbstverständlich an dem Thema dran bleiben“, beteuert Ordnungsdezernent Alexander Krey und weist darauf hin, dass die Stadt derzeit an einer Lösung zur Erreichbarkeit der Ordnungspolizei auch außerhalb der regulären Dienstzeiten arbeite. (Jan Lucas Frenger)