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Kämmerer Daniel Tybussek spricht über vorläufige Haushaltsführung

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Von: Ronny Paul

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Wir verwahren uns gegen den Vorwurf, nicht alle Voraussetzungen für einen genehmigungsfähigen Haushalt vorgelegt zu haben.
Wir verwahren uns gegen den Vorwurf, nicht alle Voraussetzungen für einen genehmigungsfähigen Haushalt vorgelegt zu haben. © -

Mühlheim - Kein anderes Thema bewegt die Politik in Mühlheim aktuell so sehr wie der nicht genehmigte Haushalt für das laufende Jahr. Die Kommunalaufsicht des Kreises Offenbach hat die Politik zum Nachsitzen verdonnert. Doch was bedeutet die vorläufige Haushaltsführung für die Verwaltung und für die Bürger? Das beantwortet der städtische Kämmerer, Bürgermeister Daniel Tybussek.

Wie verändert die vorläufige Haushaltführung den Alltag im Rathaus? Außenstehende könnten vermuten, das bedeutet weniger Arbeit für die Verwaltung, weil viele Projekte nicht umgesetzt werden können.

Alle Dienstleistungen mit Publikumsverkehr werden unverändert angeboten, wie zum Beispiel der Zentrale Bürgerservice, die Bauberatung oder Trauungen. Natürlich werden auch alle anderen Tätigkeiten unabhängig der finanziellen Situation ausgeführt. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung immer wieder Fragestellungen zu unterstützen, ob Ausgaben mit der vorläufigen Haushaltsführung vereinbar sind. So werden grundsätzlich alle Leistungen, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist, alle notwendigen und unaufschiebbaren Aufgaben sowie alle Investitionen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortgesetzt (Auszug aus §99 HGO). Selbstverständlich müssen auch noch alle Projekte, die im Vorjahr begonnen wurden, fertiggestellt werden.

Was kann nicht weiter verfolgt werden?

Nicht weiter verfolgt werden können neue Projekte wie beispielsweise die Planung für einen Neubau eines Kunstrasenplatzes im Sportzentrum an der Anton-Dey-Straße. Problematisch ist auch, dass zusätzliche Stellen im Haushalt nicht besetzt werden können. Beispielsweise muss hier die IT alle bestehenden und auch zusätzlichen Anforderungen mit ihrem bisherigen Personalbestand erfüllen.

An welchen Stellen in der Stadt wird die vorläufige Haushaltsführung für die Bürger sichtbar?

Die Bürgerinnen und Bürger dürften zur Zeit keine Einschränkungen direkt erfahren.

Was wird das Verschieben verschiedener Projekte von 2022 auf 2023 den Steuerzahler voraussichtlich mehr kosten? Ist abschätzbar, welche Auswirkungen die Inflation und die massive Zunahme an Kosten im Baugewerbe auf den Stadtsäckel haben?

Die Preissteigerungen sind natürlich da. Ob sich dies konkret in Ausschreibungsergebnissen auswirkt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Laufende Ausgaben sind natürlich von den Teuerungsraten betroffen und belasten den derzeitigen Haushalt zusätzlich.

Hat die vorläufige Haushaltsführung auch Vorteile, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind?

Die vorläufige Haushaltsführung hat keine Vorteile. Um handlungsfähig zu sein, hatten wir in den vergangenen Jahren immer früh Haushalte verabschiedet und entsprechende Genehmigungen – oft ohne Auflagen – erhalten.

Wie lautet nun der weitere Fahrplan zu einem genehmigten Haushalt, wann ist damit frühestens zu rechnen?

Schon bei der Haushaltseinbringung wurden alle Informationen zum Schließen der Finanzierungslücken für die Jahre 2023 bis 2025 vorgelegt. So ist im Haushalt eine mögliche Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes enthalten, und ein separater Haushaltsstabilisierungsbericht zeigt ausführlich die Ursachen auf und enthält zahlreiche Vorschläge für Maßnahmen zum Ausgleich. Wir verwahren uns daher gegen den Vorwurf, nicht alle Voraussetzungen für einen genehmigungsfähigen Haushalt vorgelegt zu haben. Was einzig fehlte, waren politische Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung. Dieser obliegt es nun, endlich die entsprechenden Beschlüsse zu fassen, um die Grundlage für eine Haushaltsgenehmigung zu schaffen. Ob es dafür eine Sondersitzung gibt, entscheiden die Stadtverordneten. Wir bereiten als Verwaltung eine Vorlage vor, die die Anforderungen der Kommunalaufsicht erfüllen kann. Diese ist allerdings mit konkreten Maßnahmen durch die Stadtverordnetenversammlung zu ergänzen und zu beschließen. Diese wird spätestens für die Sitzung am 13. Oktober eingebracht. Wann die Kommunalaufsicht eine Genehmigung erteilt, ist schwer abzuschätzen. Nach Schaffung aller Voraussetzungen durch die Stadtverordnetenversammlung werden wir umgehend die Kommunalaufsicht informieren.

Das Interview führte Ronny Paul.

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