Verfahren eingestellt: Mühlheimer muss nach Vergewaltigungsvorwurf Geldauflage zahlen

Aussage steht gegen Aussage. Wegen des Vorwurfs, seine Frau vergewaltigt zu haben, saß ein Mühl-heimer vor dem Schöffengericht in Offenbach. Das Verfahren endete schließlich mit der Einstellung gegen eine Geldauflage. Der Angeklagte muss innerhalb eines halben Jahres 1500 Euro zahlen.
Mühlheim – Staatsanwalt Thomas Glab wirft dem 50-Jährigen vor, er habe in der Nacht vom 4. Februar 2019 sexuelle Handlungen an der Frau des Angeklagten vollzogen, gegen deren erkennbaren Willen. Damals habe das Ehepaar noch unter einem Dach gewohnt. In Folge der geplanten Scheidung habe man getrennt geschlafen. Der Angeklagte sei ins Zimmer seiner Frau gegangen, habe sie gebeten, noch einmal Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben und ihr die Hose runter gezogen. Erst habe er versucht, sie zu penetrieren. Als das nicht gelang, soll er mit den Fingern eingedrungen sein. Auf das Weinen der Frau hin, habe er abgelassen. Rechtsanwalt Gerhard Wagenknecht erklärt auf die Nachfrage von Richter Manfred Beck, sein Mandant werde sich äußern.
Der Angeklagte bestreitet die Tat. Das Verfahren nimmt einen zähen Verlauf. Der Vorsitzende Beck erklärt zwischendurch, es käme eventuell auch eine Verurteilung wegen des Versuchs einer Vergewaltigung in Frage. Es geht um Begrifflichkeiten, etwa ob die Nebenklägerin von einer sexuellen Stimulation gesprochen habe oder der Terminus von der Zeugin stammt. Nebenklage-Anwältin Vilmar moniert, der Verteidiger stelle ständig Fragen, die längst beantwortet seien. Beck stimmt zu, „das bringt uns nicht voran“. Rechtsanwältin Friederike Vilmar vertritt die Mühlheimerin in der Nebenklage und beantragt erfolgreich den Ausschluss der Öffentlichkeit samt Presse, bevor ihre Mandantin ihre Version des Geschehens wiedergibt.
Nach ihr sagt die Patentante eines Kindes des Paares aus, die betont, in dem Konflikt keine Position zu beziehen. Sie erzählt, was die Nebenklägerin und deren Mann ihr jeweils von der Nacht berichteten.
Mühlheimer trägt auch Prozesskosten der Nebenklägerin
Nach der Mittagspause mildert der Richter weiter. Auch eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung stehe im Raum. Beck schlägt schließlich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 1500 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“ vor.
Staatsanwalt Glab geht d’accord. Beck berät sich mit den Schöffen, Verteidiger Wagenknecht mit dem Angeklagten, der sich einverstanden erklärt. Der Mühlheimer wird auch die Prozesskosten der Nebenklägerin tragen. Vilmar betont, „ich stimme dem nicht zu“. Die Anwältin muss der Nebenklägerin aber erklären, dass sich kein Veto einlegen lässt. (Stefan Mangold)