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E-Roller bringen Probleme: Rechtliche Lage bleibt ungeklärt

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So sollten sie abgestellt werden: Am Gehwegrand sind diese fünf Roller geparkt. Doch weiterhin beschweren sich Bürger über falsch hinterlassene E-Scooter in Mühlheim.
So sollten sie abgestellt werden: Am Gehwegrand sind diese fünf Roller geparkt. Doch weiterhin beschweren sich Bürger über falsch hinterlassene E-Scooter in Mühlheim. © m

Die E-Roller des Unternehmens Bolt sind in Mühlheim umstritten. Es gibt zunehmend Ärger über falsch geparkte Geräte. Die gesetzliche Lage in Deutschland ist uneinheitlich.

Mühlheim – Seit über einem halben Jahr sind sie in Mühlheim verfügbar: Die grünen E-Roller des Unternehmens Bolt. Seit sie da sind, sind sie auch umstritten. Während einige das zusätzliche Mobilitätsangebot begrüßen, sind andere über die falsch geparkten Gefährte verärgert.

Auch weiterhin sind die Roller ein Problem für die Stadtverwaltung, wie nun Erster Stadtrat Dr. Alexander Krey an die Stadtverordneten berichtet. Allerdings fehle immer noch die rechtliche Grundlage, um aktiv gegen die Flitzer vorzugehen.

Umgang mit E-Scootern: Gesetzliche Lage in Deutschland uneinheitlich

„Weiterhin gibt es seitens der Bevölkerung Beschwerden über falsch beziehungsweise behindernd abgestellte E-Scooter im Straßengebiet“, sagt Stadtrat Dr. Krey. Gerade auf Gehwegen blockieren diese oft Fußgänger. Ein weiteres Problem sind Jugendliche, die mit den grünen Rollern – ohne die Verkehrsregeln einzuhalten – unterwegs sind, obwohl diese laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bolt und wegen einer benötigten Zahlungsmethode – etwa Kreditkarte oder Paypal – erst ab 18 Jahren mietbar sind.

Trotzdem finden einige Schlupflöcher. Deshalb führe man intensive Kontrollen seitens der Stadt durch. In der Zeit zwischen September bis Mitte Februar habe der städtische Außendienst insgesamt 36 Verwarngeldverfahren bezüglich der Roller eingeleitet. Grund hierfür war das falsche Parken. „Einige Städte planen derzeit die Einführung von Sondernutzungsgebühren über spezielle Satzungen, um dem Problem der E-Scooter zu begegnen“, so Dr. Krey weiter, „Die Rechtslage ist allerdings kompliziert.“ Die gesetzliche Lage sei in Deutschland uneinheitlich und eine gerichtliche Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof stehe weiterhin aus.

E-Roller im Landkreis Offenbach: Bestimmte Abstellorte geplant

Die Stadt habe sich deshalb an den Hessischen Städte- und Gemeindebund gewandt. Dieser verweist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass in Nordrhein-Westfalen das Oberverwaltungsgericht geurteilt hat, dass es sich bei den Rollern um eine sogenannte Sondernutzung handele. Würde es sich um eine Sondernutzung auch in Hessen handeln, könnte beispielsweise die Stadt zusätzliche Auflagen vorsehen oder auch Gebühren eintreiben, damit die Anbieter ihre Erlaubnis behalten. Auch die Stadt Frankfurt versucht – dem dort noch weitaus größeren Problem – der Roller mit einer Satzungsregelung Herr zu werden.

Es sollen bestimmte Abstellorte für die Roller entstehen. „Soweit jedoch ein E-Scooter entliehen und damit in Betrieb ist, wird diese Regelung nach unserer Einschätzung leerlaufen“, erklärt Dr. Krey. Deshalb sehe man angesichts des Prozessrisikos derzeit von einer Vorlage zur Einführung von Sondernutzungsgebühren ab, sondern warte die Entwicklung der Rechtsprechung ab. „Sollte seitens der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen eine andere Vorgehensweise gewünscht werden, kann gerne eine Vorlage vorbereitet und zur Diskussion gestellt werden.“ (lur)

Ein E-Roller, der mit Autos mithalten kann? So ein Modell sehen die Polizeibeamten nicht täglich. Für den Besitzer des getunten Rollers wird es teuer.

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