Bewährungs- und Geldstrafe für misslungenen Erpressungsversuch

Zwei Männer wollten von einem Mühlheimer Geschäftsinhaber Geld erpressen und drohten ihm. Der ließ sich zum Schein darauf an, alarmierte jedoch die Polizei.
Mühlheim – Am Montag standen die beiden Freunde vor dem Schöffengericht in Offenbach. Auch weil die Tat schon lange zurück liegt, kam der Angeklagte F. wegen des Versuchs der Nötigung mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr Gefängnis davon. Sein Kumpel A. muss eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen á 60 Euro bezahlen.
Staatsanwältin Sylvia Erdelt trägt die Umstände der Tat, die sich am 13. April 2019 im Industriegebiet ereignete, vor. Die Angeklagten F. (35) und A. (31) sollen einen Mühlheimer in dessen Geschäft in übler Absicht aufgesucht haben. Der Hintergrund: Die Freundin von F. soll vor der Beziehung mit dem Mühlheimer liiert gewesen sein. Ihrem nun Ex-Freund soll sie einst 2 000 Euro geliehen haben, der bis dato lediglich 300 Euro zurück bezahlt habe.
F. und A. hätten bei dem Geschäftsmann vorbeigeschaut, um die Differenz plus Kosten einzutreiben. Ihre Forderungen untermauerten sie, indem F. ein Messer mit einer Klinge von 10,5 Zentimeter Länge an seinem Gürtel gezeigt, außerdem eine Pistolenpatrone mit den Worten auf den Tisch gelegt habe, „du weißt, wo die nächste landet“. A. habe aus seiner Jacke einen Teleskopschlagstock hervorlugen lassen. Man habe 2 000 Euro verlangt.
Der Geschäftsinhaber erwiderte, um das Geld zu besorgen, müsse er telefonieren. F. und A. warteten solange vor der Tür. Statt eines Boten mit Scheinen erschien allerdings die Polizei und kassierte die beiden ein.
Nachdem die Staatsanwältin ihre Anklage verlesen hat, erklärt A.s Rechtsanwalt Gordian Hablizel „der Fall schreit nach einem Rechtsgespräch“. Anwalt Gerhard M. Knöss, der F. vertritt, stimmt dem ebenso zu wie alle anderen. Der Vorsitzende Richter Manfred Beck, die beiden Schöffen, die Verteidiger und die Staatsanwältin unterhalten sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie sich die Strafe gestalten könnte.
Beck verkündet, im Falle eine Geständnisses soll A. zwischen 180 und 200 Tagessätze bekommen, F. zwischen zwölf und 18 Monate Gefängnis auf Bewährung, außerdem eine Geldauflage von 2 000 Euro zu Gunsten des Theresien Kinder- und Jugendhilfezentrums.
Verteidiger Knöss erklärt, sein Mandant sei kein schlechter Mensch, „nach der Tat hatte er sich drei Jahre über sich selbst geärgert“. Damals habe ihn der Jähzorn gepackt, denn seine neue Freundin habe ihm nicht nur von ihren Außenständen erzählt, sondern auch, dass der Ex-Freund sie einst aufgefordert habe, sich zu seinen Gunsten zu prostituieren.
Anwalt Hablizel erklärt für A., „er weiß, das war nicht seine beste Idee“. A. sei nicht auf den Gedanken gekommen, seinen Kampfhund als Drohkulisse mit ins Spiel zu bringen. Der habe derweil im Auto gewartet. Hablizel plädiert ebenso auf die 180 Tagessätze für A.
Für F. wünscht sich die Anklägerin 15 Monate Gefängnis auf Bewährung nebst der von Beck benannten Geldauflage. Beck und die Schöffen halten wiederum die jeweils untere Grenze der Sanktionskorridore als Strafmaß für ausreichend. A. kostet das 180 Tagessätze, die sich auf 10 800 Euro addieren. F. bekommt ein Jahr Gefängnis auf Bewährung und die Geldauflage von 2 000 Euro.
Beck resümiert, üblicherweise säßen wegen vergleichbarer Delikte Angeklagte ohne Beruf und mit ständigem Wechsel der Adresse vor Gericht. Beides träfe auf die bis dahin strafrechtlich unbescholtenen F. und A. nicht zu. „Ich gehe davon aus, dass es sich um eine einmalige Fehlentscheidung handelte.“