Der Tod ist nicht umsonst

Alles wird teurer, in Münster nun auch das Sterben. Zumindest wenn es um konventionelle Erdbestattungsformen in einem Sarg oder einer Urne geht; Nischen in der Urnenwand dagegen werden sogar günstiger.
Münster - Die Gemeindevertreter sollen nach dem Willen der Verwaltung in ihrer Sitzung an diesem Montag, 6. Februar, eine neue Satzung der Friedhofsgebühren zum 1. März dieses Jahres beschließen.
- So dürfte sich zum Beispiel die Bestattungsgebühr für eine Leiche ab dem vollendeten 10. Lebensjahr von derzeit 1 454 Euro auf 2 097 Euro erhöhen. Darin enthalten sind Ausheben und Schließen des Grabs, Aufbewahrung in einer Kühlzelle und die Nutzung der Trauerhalle.
- Die Beisetzung in einem Urnengrab soll künftig 821 statt bisher 766 Euro kosten.
- Auch für Bestattungen samstags sollen die Angehörigen in knapp einem Monat mehr bezahlen: 220 Euro (bisher 150) für Sarg- und 110 Euro (100) für Urnenbeisetzungen.
- Umbettungen von Särgen innerhalb der Gemeinde schlagen – die als sicher geltende Zustimmung der Gemeindevertreter vorausgesetzt – mit 2 816 Euro (1 586) zu Buche; in eine andere Kommune mit 1 408 (793). Die Umbettung einer Urne in der Gemeinde soll 264 (104) Euro kosten, die nach außerhalb 132 (52) Euro.
- Eine Urnennische für, das ist neu, bis zu zwei Urnen soll dagegen künftig für 20 Jahre nur noch 1 184 statt wie bislang 1 345 Euro kosten. Mit einer zusätzlichen Stellfläche für Blumen dürften künftig 1 280 (1 480) Euro zu bezahlen sein, und ein Platz in der Urnengemeinschaftsgrabstätte kostet dann 850 (846) Euro.
- Für die Räumung einer Grabstätte sieht die neue Satzung etwa bei sogenannten Wahlgrabstätten von 2 mal 2 Metern 826 statt 605 Euro vor. Für die Pflege vorzeitig geräumter Grabstätten sollen bis zum Ende der vereinbarten Ruhefrist 176 (69) Euro zu zahlen sein (zwei mal ein Meter).
- Neu ist eine Gebühr von 690 Euro für die Nutzung der Trauerhalle bei einer auswärtigen Beisetzung.
Dies sind nur einige der Gebühren, die sich ändern dürften; bei der Vielzahl der Möglichkeiten und Bestattungsformen ist eine komplette Übersicht an dieser Stelle nur schwer darstellbar.
Münster ist mit der geplanten Gebührenerhöhung nicht alleine: Landauf, landab steigen die Friedhofsgebühren, um die Kosten für Personal, Energie und Entsorgung zu decken. In der Regel werden sie alle zwei Jahre neu bewertet, in Münster war dies letztmals 2019 der Fall. Nun sei eine Neukalkulation zur Kostendeckung erforderlich, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Und: „Dabei wird berücksichtigt, dass die Friedhöfe in der Gemeinde neben ihrem Zweck als Bestattungsort auch teilweise die Funktion einer öffentlichen Grünanlage haben. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleiben aus diesem Grund 15 Prozent der Aufwendungen bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt.“
Parallel zur Gebührensatzung sollen die Gemeindevertreter auch eine Neufassung der Friedhofsordnung für die beiden Anlagen in Münster und Altheim beschließen. „Es erfolgten hauptsächlich einige sinnvolle Änderungen und Ergänzungen in Bezug auf die Formulierung einzelner Absätze“, heißt es hierzu.
Ergänzt wird zum Beispiel, dass Blinden- und Assistenzhunde vom Tierverbot auf den Friedhöfen ausgenommen sind. An anderer Stelle wurde neu aufgenommen, dass „das Urnengemeinschaftsgrabfeld ein Grab ohne Ablauf der Ruhefrist“ ist. Bei den Maßen der Reihengrabstätten wird künftig unterschieden zwischen Sarg- oder Urnenbestattungen; erstere sind 2 mal 1 Meter groß, letztere 0,8 mal 0,8 Meter. Neu aufgenommen werden in die Friedhofsordnung schließlich soll das Grabfeld für sogenannte Sternenkinder, also Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.
