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Der Tod ist nicht umsonst

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Von: Ralf Enders

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Das Grabfeld für Sternenkinder mit dem Regenbogen wird neu aufgenommen in die Münsterer Friedhofsordnung. Bei der Gebührensatzung sollen die Gemeindevertreter am Montag einige Erhöhungen beschließen.
Das Grabfeld für Sternenkinder mit dem Regenbogen wird neu aufgenommen in die Münsterer Friedhofsordnung. Bei der Gebührensatzung sollen die Gemeindevertreter am Montag einige Erhöhungen beschließen. © enders

Alles wird teurer, in Münster nun auch das Sterben. Zumindest wenn es um konventionelle Erdbestattungsformen in einem Sarg oder einer Urne geht; Nischen in der Urnenwand dagegen werden sogar günstiger.

Münster - Die Gemeindevertreter sollen nach dem Willen der Verwaltung in ihrer Sitzung an diesem Montag, 6. Februar, eine neue Satzung der Friedhofsgebühren zum 1. März dieses Jahres beschließen.

Dies sind nur einige der Gebühren, die sich ändern dürften; bei der Vielzahl der Möglichkeiten und Bestattungsformen ist eine komplette Übersicht an dieser Stelle nur schwer darstellbar.

Münster ist mit der geplanten Gebührenerhöhung nicht alleine: Landauf, landab steigen die Friedhofsgebühren, um die Kosten für Personal, Energie und Entsorgung zu decken. In der Regel werden sie alle zwei Jahre neu bewertet, in Münster war dies letztmals 2019 der Fall. Nun sei eine Neukalkulation zur Kostendeckung erforderlich, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Und: „Dabei wird berücksichtigt, dass die Friedhöfe in der Gemeinde neben ihrem Zweck als Bestattungsort auch teilweise die Funktion einer öffentlichen Grünanlage haben. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleiben aus diesem Grund 15 Prozent der Aufwendungen bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt.“

Parallel zur Gebührensatzung sollen die Gemeindevertreter auch eine Neufassung der Friedhofsordnung für die beiden Anlagen in Münster und Altheim beschließen. „Es erfolgten hauptsächlich einige sinnvolle Änderungen und Ergänzungen in Bezug auf die Formulierung einzelner Absätze“, heißt es hierzu.

Ergänzt wird zum Beispiel, dass Blinden- und Assistenzhunde vom Tierverbot auf den Friedhöfen ausgenommen sind. An anderer Stelle wurde neu aufgenommen, dass „das Urnengemeinschaftsgrabfeld ein Grab ohne Ablauf der Ruhefrist“ ist. Bei den Maßen der Reihengrabstätten wird künftig unterschieden zwischen Sarg- oder Urnenbestattungen; erstere sind 2 mal 1 Meter groß, letztere 0,8 mal 0,8 Meter. Neu aufgenommen werden in die Friedhofsordnung schließlich soll das Grabfeld für sogenannte Sternenkinder, also Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.

Das klassische Grab (links) gibt es immer seltener, stattdessen lösen Urnen (rechts) zunehmend Särge ab.
Das klassische Grab (links) gibt es immer seltener, stattdessen lösen Urnen (rechts) zunehmend Särge ab. © Enders, Ralf

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