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Unkraut sorgt für Ärger - Ordnungsamt droht mit Strafe

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Von: Nicole Jost

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Streit um Unkraut in der Ludwigstraße: Dieter Kasper mag das Grün rund um die städtischen Blumenkübel.
Streit um Unkraut in der Ludwigstraße: Dieter Kasper mag das Grün rund um die städtischen Blumenkübel. Das Ordnungsamt fordert ihn zur Erfüllung seiner Reinigungspflicht auf und droht Geldbuße bis zu 500 Euro an. © jost

In Neu-Isenburg bei Offenbach ist ein kurioser Streit entfacht. Anlass: Unkraut im Eingangsbereichs eines Wohnhauses.

Neu-Isenburg - Da streiten sich die Geister: Für die einen ist es Unkraut, das das aufgeräumte Straßenbild stört, für die anderen ein bisschen begrüßenswertes Grün in der zugepflasterten Innenstadt. Dieter Kasper kann die Aufregung um die grünen Halme und die gelben Blüten rund um die hohen Blumentöpfe vor seinem Haus in der Ludwigstraße nicht verstehen.

Ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde hatte ihm – und einigen Nachbarn in der unmittelbaren Umgebung – eine Art Strafzettel in den Briefkasten geworfen, der den Hausbesitzer dazu auffordert, „der Erfüllung der Reinigungspflicht“ nachzukommen. Angekreuzt waren auf dem Vordruck die Unterpunkte Räum- und Streupflicht, Rückschnittspflicht auf dem Gehweg und Unkraut. „Ich habe beim Ordnungsamt angerufen und erst einmal gefragt, gegen welche Pflicht wir denn nun genau verstoßen haben. Die Reinigung der öffentlichen Straßen oder gegen den Rückschnitt von Bäumen, Ästen oder Hecken“, berichtet Dieter Kasper von dem Zwist mit den Mitarbeitern im Rathaus.

Ärger um Unkraut in Neu-Isenburg bei Offenbach: „Verstehe nicht, was daran falsch sein soll“

Er versteht nicht, warum das bisschen Grün zwischen den städtischen Kübeln verschwinden soll. „Es wächst zwischen den Pflastern unter all den Kübeln. Es sind wie kleine Aussaaten der Pflanzen. Weil niemand an dieser Stelle läuft, wird es eben nicht kaputt getrampelt. Ich finde es eigentlich sogar ziemlich schön. Die kleinen gelben Blüten werden auch von den Bienen angeflogen“, wirbt Kasper für den Bewuchs. Er versteht nicht, was daran falsch sein soll, schließlich handele es sich bei den kleinen grünen Lebenszeichen um Kräuter. Welche Bedeutung diese in ihrer Summe für Umwelt, Insekten, Vögel, Klima und Leben haben, werde erfreulicherweise von Seiten der Stadt immer wieder publiziert. „Dem schließen sich der DLB, der Bund für Umwelt und Naturschutz und viele Bürger in ihren Handlungen seit langer Zeit an, so dass unsere Stadt immer weniger grau wirkt“, sagt der Hauseigentümer.

Aus dem Ordnungsamt erhält er wenig später die Aufforderung, dass „alle nicht auf die Straße gehörenden Gegenstände, insbesondere Gras, Unkraut, Laub, Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat jeglicher Art“ entfernt werden müssen. „Ohne auf meine Fragen nach dem Vergehen zu antworten, ob die Pflänzchen unter Strauchrückschnittspflicht oder Verkehrssicherheit fallen, wurden wir nun mit Nachkontrolltermin gebeten, die Straße zu reinigen. Was wir natürlich in unseren Bereich bezüglich ‘Unrats jeglicher Art’ weiterhin gerne tun. Die Zigarettenkippen kehren wir nämlich regelmäßig dort weg“, stellt Kasper klar.

Kurioser Streit um Unkraut in Neu-Isenburg bei Offenbach: Ordnungsamt droht mit Geldstrafe

Auch wenn das Ordnungsamt ihm freundlich erklärt habe, dass er bei Nichtbeachtung mit einer Strafe bis zu 500 Euro rechnen müsse, möchte der Anwohner die Pflanzen nicht einfach aufgeben: „Es geht mir nicht um die Arbeit. Ich könnte die Pflanzen einfach wegflammen oder ausreißen. Möchte ich aber nicht, ich mag sie, es ist grün und ein Hauch von Natur“, so Kasper. Da ihm nicht mit Gefängnis gedroht wurde, soll das Grün vor seiner Haustür zunächst stehen bleiben. „Ich wende mich Hilfe suchend an die auf dem Stand der aktuellen Diskussion stehenden Behörden und Mitbürger, den Sachverhalt mit der drohenden Strafe in die öffentliche Diskussion zu stellen“, kündigt Dieter Kasper an.

Erster Stadtrat Stefan Schmitt erläutert auf Anfrage, dass das Ordnungsamt in solchen Fällen klaren Regeln folge: „Gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg ist Dieter Kasper zur Reinigung vor seiner Haustür, wie jeder andere Anlieger auch, verpflichtet. Sofern er den Aufforderungen nicht nachkommt, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.“

Die anderen Bewohner der Straße würden die Flächen um die Kübel auch reinigen und die Straßenreinigungspflicht gelte für alle Bürger der Stadt. „Einzelne können hiervon nicht ausgenommen werden“, so Schmitt. Es sei eine der Aufgaben des Ordnungsamtes, die satzungskonforme Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuhalten. „Es gibt häufig im gesamten Stadtgebiet Beschwerden von Bürgern und Nachbarn, wenn an einzelnen Stellen nicht der Straßenreinigungspflicht nachgekommen wird. Dem muss das Ordnungsamt dann pflichtgemäß nachgehen“, so Schmitt. Er erklärt auch, dass das Unkraut in der Ludwigstraße qualitativ von der allgemein gewünschten Stadtbegrünung zu unterscheiden sei. „Die Verweigerung zur pflichtgemäßen Satzungserfüllung der Straßenreinigung mit der Farbe des Unkrauts zu begründen, ist schon etwas weit hergeholt“, sagt der Erste Stadtrat. (Nicole Jost)

In der Hermannstraße in Neu-Isenburg löste das Entfernen von Unkraut einen Dachstuhlbrand aus.

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