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Banküberfall mit Geldverteil-Aktion

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Zu einer Bewährungsstrafe wurde ein Mann nach Schüssen aus der Schreckschusswaffe verurteilt.
Nach einem Banküberfall 2022 in Neu-Isenburg muss der schuldunfähige Angeklagte in eine forensische Kilinik. © Arne Dedert/dpa

Der Prozess um den Banküberfall auf die Volksbank ist wenig überraschend beendet worden. Die 16. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt ordnet für den schuldunfähigen Neu-Isenburger die Unterbringung in einer forensischen Klinik nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs an. Das Urteil wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung ist rechtskräftig und stützt sich weitestgehend auf das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Peter Haag).

Neu-Isenburg/ Darmstadt - Der 26-Jährige betritt am 2. Mai 2022 um 12.10 Uhr die Filiale in der Frankfurter Straße und fordert Geld. Dass dies auch ohne die obligatorisch gezogene Pistole ernst gemeint ist, betont er mit einem Faustschlag auf die Wange des am nächsten stehenden Bankangestellten. Die Mitarbeiter sind für solche Situationen geschult und wissen, dass auch bei unbewaffneten Tätern das „Heldenspielen“ seitens der Geschäftsleitung nicht gewünscht ist. Folgerichtig gibt der zweite Mitarbeiter den Schalterkassenbestand über 10 555 Euro heraus.

Auf Festnahme gewartet

Der 26-Jährige steckt die Beute in die Jackentaschen, verlässt die Filiale und wirft einen Teil der Scheine durch das offene Fenster eines vor der Bank wartenden Taxis. Dann läuft er weiter und wiederholt die widersinnig erscheinende Aktion bei einem an der Ampel stehenden Fahrzeug – und kehrt wieder um, betritt erneut die Filiale, legt sich auf den Boden und wartet auf seine Festnahme. „Ich hatte Todesangst. Ich wollte zurück ins Gefängnis. Nur dort fühl’ ich mich sicher“, ist die Erklärung des Beschuldigten für das seltsame Verhalten.

Tatsächlich soll er unter einer paranoiden Schizophrenie mit temporär auftretenden Psychosen leiden, wie Dr. Haag referiert: „Er hat das Unrecht seiner Tat zwar eingesehen, aber seine Steuerungsfähigkeit war aufgehoben.“ Angstzustände, Verfolgungswahn und innere Stimmen machen ihm und seiner Mutter seit 2019 ein normales Leben unmöglich. Manchmal soll er sich selbst mit der Faust ins Gesicht geschlagen oder sich stundenlang eingesperrt haben. Mehrere stationäre Aufenthalte bringen zwar eine gewisse Besserung, doch wenn er die Medikamente nach der Entlassung eigenmächtig absetzt, geht die Qual von vorne los.

Zweimal vorbestraft

Der Isenburger ist zweimal vorbestraft. 2013 wurde er wegen der gleichen Straftatbestände zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. 2017 verbüßte er eine zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Cannabis und Kokain spielen im Leben des Arbeitslosen zwar weiterhin eine gewisse Rolle, eine juristisch relevante Abhängigkeit oder gar Straftat wegen Suchtdruck konnte aber nicht festgestellt werden – erschiene aufgrund des kuriosen Nachtatverhaltens ja auch wenig einleuchtend.

Die „Beute“ konnte übrigens bis auf einen fehlenden Fünf-Euro-Schein komplett sichergestellt und in die Schalterkasse zurück geführt werden – die beiden Autofahrer waren ehrlich genug, das quasi vom Himmel gefallene Geschenk zurückzugeben.

Wobei der zweite Fahrer zunächst eine Tankstelle ansteuerte, mit seiner Freundin telefonierte – und sich erst danach seiner Aufrichtigkeit besann. Die Frau hatte ihm nämlich geraten, die 6000 bis 7000 Euro doch erst einmal im Handschuhfach zu deponieren ...

Von Silke Gelhausen

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