1. Startseite
  2. Region
  3. Neu-Isenburg

Bürgerbegehren gegen zweiten Stadtrat in Neu-Isenburg

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Das Logo der Initiative.
Das Logo der Initiative. © -privat

Da nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Stelle eines zweiten Stadtrats in Neu-Isenburg geschaffen worden sind, will eine Initiative ein Bürgerbegehren starten und Unterschriften sammeln, um im Rathaus einen Bürgerentscheid gegen die zweite Stadtratsstelle zu erwirken. Dieses soll nun aufs Gleis gesetzt werden, wie Mitinitiatorin Anette Schunder-Hartung im Nachgang der Sitzung der Stadtverordneten bestätigte.

Neu-Isenburg - Doch wie genau läuft ein solches Bürgerbegehren ab? Welche Hürden gibt es, damit aus einem Begehren ein Bürgerentscheid werden kann? Der Weg zum Bürgerentscheid ist in Hessen mehrstufig. Zunächst gilt es, per Unterschriftensammlung Unterstützer zu mobilisieren. In der Größenklasse Neu-Isenburgs seien zehn Prozent der 27 727 Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl nötig, „damit sind 2773 gültige Unterschriften erforderlich“, erläutert Wahlleiter Thomas Peters auf Anfrage. Es dürfen nur zu den Kommunalwahlen wahlberechtigte Isenburger unterschreiben. Und: „Die Unterschriften müssen auf einem Unterschriftenblatt geleistet werden, welches die anstehende Frage, eine Begründung und gegebenenfalls einen Kostendeckungsvorschlag enthalten müssen.“ Wird dem Begehren dann die formale Zulässigkeit attestiert, folgte der Bürgerentscheid. Der müsse dann frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der Zulässigkeitsentscheidung stattfinden.  hov

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion