Einsätze nicht immer kostenlos

Über eine neue Satzung verfügt die Freiwillige Feuerwehr Neu-Isenburg. Im Notfall wird natürlich weiter kostenlos Hilfe geleistet. Wer aber einen kostenintensiven Fehlalarm verursacht, muss künftig tiefer in die Tasche greifen.
Neu-Isenburg – Die Freiwillige Feuerwehr Neu-Isenburg steht an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für die Sicherheit der Neu-Isenburger bereit. Wenn es brennt oder Menschenleben in Gefahr sind, rücken die 16 hauptamtlichen Einsatzkräfte oder die 13 ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und 134 Feuerwehrmänner aus – im vergangenen Jahr zu insgesamt 668 Einsätzen. Ein Jahr zuvor waren es sogar 738.
Einstimmig und ohne weitere Diskussion hat das Stadtparlament in seiner Februarsitzung eine Neufassung der Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neu-Isenburg beschlossen. Sie ersetzt eine bislang gültige Version aus dem Jahr 2017. Einerseits gehe es bei der Neuregelung darum, dafür zu sorgen, dass sich die Verwaltung beim Erstellen von rechtmäßigen Gebührenbescheiden auf juristisch sicherem Terrain bewege, erläutert Bürgermeister Gene Hagelstein in der Begründung der Drucksache. Zum anderen sei die Neukalkulation notwendig geworden, „da einerseits neue Fahrzeuge mit aufgenommen wurden und andererseits sich die Kostenentwicklung im Allgemeinen auf die Höhe der Gebührensätze auswirkt“. Auch Aspekte wie die stark gestiegenen Energiepreise spielen also mit rein.
Mustersatzung als Vorbild
Die Neuregelung beruht auf einer Mustersatzung, die der Hessische Städtetag und der Landesfeuerwehrverband erarbeitet haben, erläutert Jochen Müller, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, auf Anfrage.
Seine wichtigste Botschaft: Es geht nicht darum, vor einem Notruf abzuschrecken. Oder, wie Müller es formuliert: „Es geht nicht darum: Wer bestellt, bezahlt.“ Im Notfall ist die Hilfe kostenlos. Unverändert bleibt also, dass der Einsatz der Feuerwehren bei Bränden und im Falle einer Katastrophe infolge von Naturereignissen sowie die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr für die Geschädigten grundsätzlich gebührenfrei ist. Auch wenn es sich im Nachhinein bei der vermeintlichen Rauchentwicklung „nur“ um ein angebranntes Essen handelt, werden keine Gebühren erhoben. In der Regel werden die Kosten der Einsätze von der Kommune getragen.
Doch was kostet in den anderen, besonderen Fällen ein Feuerwehreinsatz? Die neue Gebührenregelung betrifft zum Beispiel Firmen mit einer Brandmeldeanlage. So steigt die Pauschale für einen „Klassiker“ – Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen – deutlich auf 800 Euro. Die sind schnell beisammen, wenn zehn bis 15 Einsatzkräfte mit mehreren Fahrzeugen ausrücken – es könnte schließlich sein, dass es wirklich brennt. Bisher stellte die Isenburger Wehr dafür 535 Euro in Rechnung.
Zu viele Fehlalarme
Die Häufigkeit dieser Art der Falschalarme sei nach wie vor hoch in der Stadt, berichtet Müller. Zwar seien die Zahlen während Corona zurückgegangen, weil in vielen Betriebe mehr im Homeoffice gearbeitet wurde, „aber es kommt immer noch viel zu oft vor“. Und zwar aus zwei Gründen: Anlagen würden nicht ausreichend gewartet (zum Beispiel: Staub im Melder) oder auch schlicht falsch installiert (Fehler wie Rauchmelder in Teeküche). Müller: „Die Gebühr soll auch ein Ansporn an die Betreiber sein, besser auf das Thema zu achten und ihre Anlagen in Schuss zu halten.“ Die Wehr verbindet damit also auch die Hoffnung auf eine Reduzierung dieser Alarme und damit auf weniger Situationen, in denen ehrenamtliche Feuerwehrmitglieder ihre Arbeitsplätze verlassen müssen.
Es gibt aber auch Fälle, in denen Bürger zahlen müssen. Wer beispielsweise unerlaubt, also ohne behördliche Genehmigung, Abfälle verbrennt und so die Wehr auf den Plan ruft, muss eine Pauschale von 230 Euro zahlen, das Entfernen von Eiszapfen oder Schneebrettern kostet 350 Euro. Türöffnungen – sofern es sich dabei nicht um eine Menschenrettung handelt – schlagen mit 400 Euro (vorher: 250) zu Buche.
Die Gebühren für Feuerwehreinsätze berechnen sich nach Personal, Fahrzeugen, Geräten und Verbrauchsmaterial. Für Personen, Fahrzeuge und Geräte werden die Gebühren je angefangene 15 Minuten berechnet. Um die Gebühr für die Stundensätze zu berechnen, wurde in Neu-Isenburg eine Mischkalkulation zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Feuerwehrleuten angestellt. Die Abrechnung für Einsatzkräfte erfolgt viertelstündlich, die neue Gebühr liegt bei 7,50 Euro pro 15 Minuten. „Wir sind aber bemüht, das immer im Rahmen zu halten“, betont Müller. Weiterhin werden die tatsächlich entstehenden Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung der Fahrzeuge ermittelt und in die Berechnung der Gebührenhöhe mit aufgenommen. Dazu zählen auch anteilige Gebäudekosten.
Müller weist darauf hin, dass es auch eine Härtefallregelung gibt. Im Einzelfall könne die Gebührenschuld gestundet, eine Ratenzahlung vereinbart oder gar auf eine Zahlung verzichtet werden. „Und: Viele Leute wissen gar nicht, dass sie das ein oder andere auch bei ihrer Versicherung einreichen können und erstattet bekommen.“
Von Barbara Hoven