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28 Monate Haft für Einbruch bei Juwelier im Isenburg-Zentrum

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Symbolbild: Haftstrafe für einen Einbrecher, der mit seinem Kumpel in ein Juweliergeschäft eingestiegen ist.
Symbolbild: Haftstrafe für einen Einbrecher, der mit seinem Kumpel in ein Juweliergeschäft eingestiegen ist. © picture alliance / Nicolas Armer/dpa

Wegen schweren Diebstahls saß ein Bosnier vor dem Schöffengericht in Offenbach. Im Januar 2017 war er nachts mit einem Kumpel in ein Juweliergeschäft im IZ eingebrochen.

Neu-Isenburg – Der Einbruch vom 26. Januar 2017 war als Wettlauf gegen das Eintreffen der Polizei konzipiert. Zuerst montierten der Angeklagte und ein bis heute Ungekannter das Gitter zum Parkhaus ab. Anschließend zertrümmerten sie mit dem Vorschlaghammer die Glastüren zum Isenburg-Zentrum, gingen ins Obergeschoss und schlugen die Scheiben des Juweliergeschäfts ein.

Der Eigentümer sagt aus, Anfang Januar habe er die Jahresinventur erledigt, deshalb könne er den Schaden mit 217 860 Euro genau beziffern. „Gemeint ist allerdings der Verkaufspreis.“

Für den Angeklagten endete die Freiheit knapp fünf Monate später. Die Polizei hatte von einem Informanten erfahren, dass der 52-Jährige vorhabe, in Wetzlar ein ähnliches Ding zu drehen – und ihn auf frischer Tat gestellt. Kurz darauf durchsuchte die Polizei seine Wohnung in Belgien, wo sich zwar kein Schmuck aus dem Isenburg-Zentrum fand, jedoch die abgetrennten Etiketten.

Wegen des versuchten schweren Diebstahls von Wetzlar verbüßte der Bosnier mittlerweile eine zweijährige Haftstrafe. Seit vier Monaten sitzt er wegen der Geschichte aus dem Isenburg-Zentrum in U-Haft. Außerdem erwartet den Mann wegen eines ähnlichen Delikts noch ein weiterer Prozess in der Schweiz.

Weil er im Knast aufgefallen war, untersuchte ihn Dr. Beate Eusterschulte, Direktorin einer Klinik für forensische Psychiatrie in Haina. Eusterschulte erzählt, der Angeklagte habe sich im Gefängnis mit eigenen Exkrementen beschmiert und versucht, sich zu erhängen. In der Klinik habe er berichtet, in Deutschland geboren zu sein. Nach anderthalb Jahren zog die Familie ins damalige Jugoslawien zurück. Gewaltausbrüche des Vaters hätten sich gegen die Mutter und die Kinder gerichtet. Nach der Schule habe er eine Lehre zum Maurer absolviert, sei im Anschluss als Wehrpflichtiger desertiert und habe illegal in Italien gelebt. Während des Bosnienkrieges sei er in die Heimat zurückgekehrt.

Mutter und Vater hätten nicht überlebt. Ihm selbst sei die Flucht aus der Kriegsgefangenschaft gelungen. Dort habe er die Methode gelernt, sich mit Kot zu beschmieren, zum Schutz vor Übergriffen der Wachen.

Der Angeklagte habe zum Teil depressiv, resigniert und perspektivlos gewirkt, beobachtete Eusterschulte. Der Mann mit Kriegserfahrung berichtete von Halluzinationen mit Skeletten, der Madonna und dem Papst. Visionen, die aber nicht ins Bild einer schizophrenen Persönlichkeitsstörung passten – „die das betrifft, die hören Stimmen“. Deshalb sieht die Gutachterin keine Voraussetzung für eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.

Der Staatsanwalt Christian Dilg fordert drei Jahre Gefängnis und die Einziehung von 217 860 Euro. Der Name, den der Angeklagte als den seines maskierten Kompagnons von den Überwachungsbildern genannt hatte, sei frei erfunden. Der Angeklagte habe außerdem mit mehr als 10 000 Euro erheblichen Sachschaden hinterlassen. Er habe professionell geplant und nur wegen der klaren Beweislage gestanden.

Rechtsanwalt Bernd Pfläging betont, sein Mandant habe dem Gericht durch das Geständnis eine Menge Arbeit erspart. Die auf die Isenburger Etiketten gestützte Beweislage hätte eventuell nicht gereicht, „er wollte aber reinen Tisch machen“. Man hätte die Prozesse von Wetzlar und Offenbach auch zusammenlegen können, „dann befände er sich schon bald in seiner Heimat oder in der Schweiz“. Der Verteidiger hält zwei Jahre Haft für angemessen.

Den prozessualen Sachverhalt sehen Richter Manfred Beck und die beiden Schöffen ähnlich. Der Vorsitzende spricht aber 28 Monate Gefängnis und den Einzug von 100 000 Euro aus, „eine Schätzung des Einkaufspreises des Händlers“. Vier Monate habe er durch die U-Haft schon abgesessen, „wahrscheinlich noch ein Jahr, dann stehen sie in der Schweiz vor Gericht“.

VON STEFAN MANGOLD

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