1. Startseite
  2. Region
  3. Neu-Isenburg

Im Autokino gilt 2G-Regel: Unverständnis beim Betreiber 

Erstellt:

Von: Marvin Ziegele

Kommentare

Heiko Desch, Chef des Autokinos in Gravenbruch. Dort gilt derzeit die 2G-Regel. (Archivbild)
Heiko Desch, Chef des Autokinos in Gravenbruch. Dort gilt derzeit die 2G-Regel. (Archivbild) © Andreas Arnold/dpa

In der Corona-Pandemie hat sich das Autokino als valide Option zum herkömmlichen Kino herausgestellt. In Gravenbruch wird der Zutritt jedoch beschränkt. 

Neu-Isenburg – Das Autokino in Gravenbruch (Neu-Isenburg, Kreis Offenbach) versteht sich selbst als das älteste Autokino Europas. Gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie erfreuen sich Autokinos großer Beliebtheit – da dort das Schauen von Filmen ganz ohne Sorgen um den Infektionsstatus des Sitznachbarn stattfinden kann. Doch ist es wirklich so einfach?

Anscheinend nicht, denn ab sofort gilt im Autokino Gravenbruch (Kreis Offenbach) die 2G-Regel. Grund für den 2G-Nachweis ist, dass der Kreis Offenbach derzeit Corona-Hotspot ist.

Autokino Gravenbruch (Kreis Offenbach): 2G-Regel bei Besuch führt zu langem Stau

Besucherinnen und Besucher des Autokinos müssen also geimpft oder genesen sein – obwohl jeder in seinem eigenen Auto sitzt. Das stößt beim Autokino-Chef Heiko Desch auf Unverständnis.

„Wir müssen täglich 2G prüfen, um die Kunden in ihrem eigenen Auto sitzend ins Kino zu lassen. Der Gesetzestext gibt den Behörden sicher recht, die Praxisnähe dieser Entscheidung darf gerne bezweifelt werden“, so Desch gegenüber der Bild.

Durch die langen Kontrollen gebe es einen Rückstau bis auf die B459. Das sei eine „kaum zu ertragende Belästigung für Kunden und Mitarbeiter“. Ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung wurde vom Landkreis Offenbach und dem Land Hessen abgelehnt. (marv)

Auch interessant

Kommentare