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Mit Urteilen im Neu-Isenburger Drogenprozess noch gut weggekommen

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Gericht
Beim Neu-Isenburger Drogenprozess muss nur einer der vier Angeklagten ins Gefängnis. © dpa

Im Neu-Isenburger Drogenprozess um knapp zehn Kilogramm in 2021 sicher gestelltem Cannabis und Amphetamin sind vor dem Landgericht Darmstadt die ersten vier Urteile für die insgesamt sechs Angeklagten gefallen. Diese boten keine Überraschungen mehr, da sie am ersten Sitzungstag in einer Absprache zwischen der Zweiten Strafkammer, Staatsanwaltschaft und den Verteidigungen ausgehandelt worden waren. Die Vorwürfe: Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Neu-Isenburg - Der älteste Angeklagte, ein 46-jähriger Neu-Isenburger, erhält mit 1100 Euro Geldstrafe die mildeste Sanktion. Ihm wird lediglich Beihilfe vorgeworfen, der Arbeitslose hat als einziger keine Einträge im Bundeszentralregister und war „nur“ als Bunkerhalter tätig. „Er fühlt sich von seinen Kumpels ausgenutzt.“ so Anwalt Thorsten Peppel .

Mit neun Monaten Haft auf Bewährung kommt ein 23-jähriger Offenbacher davon. Er spielte als Transporteur der Päckchen zwischen den Wohnungen im Isenburger Südosten und Nordosten als Beihelfer ebenfalls eine untergeordnete Rolle. Allerdings hat der Vater eines sechsmonatigen Babys einiges auf dem Kerbholz: Mit Diebstahl, Raub, Betrug, Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung hat er bereits eine hohe Jugendstrafe einkassiert und die Drogenlieferungen unter laufender Bewährung verübt. Mit seiner jungen Familie traut man dem Zeitarbeitsjobber aber eine gute Sozialprognose zu.

Zwei Einträge wegen Körperverletzung und Beleidigung stehen auf der Liste des 21-jährigen Sprendlingers, beide Verfahren wurden eingestellt. Das wird diesmal nicht passieren: Er stellte seine Wohnung als Drogenbunker zur Verfügung. Dafür erntet er eine 16-monatige Jugendstrafe auf Bewährung. Der Untersuchungshaftbefehl wurde ausgesetzt, so konnte er am 1. September mit elektronischer Fußfessel eine Ausbildung zum Klimatechnikanlagenmechaniker beginnen. Dazu Verteidiger Talat Bay: „Mein Mandant war auf Irrwegen, hat aber jetzt den richtigen Weg wieder gefunden.“

Beim vierten Angeklagten gibt es keine Vergünstigungen. Er ist der einzige der sechs Männer, der in Untersuchungshaft sitzt. Der 24-jährige Isenburger erwarb am 3. Dezember 2021 in der Pfalz 4,1 Kilogramm Amphetamin von einem Unbekannten. Er reiste mit einem Taxi zurück, welches an der A3 gestoppt wurde. Die Beamten stellten das im Fußraum verstaute Paket sicher. Der Angeklagte hat 13 Einträge ins Zentralregister, 12 davon einschlägig. Neben den BTM-Delikten wurde er dreimal wegen Diebstählen verfolgt, die Beschaffung wagte er unter zweifach laufender Bewährung. Er kassiert eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten, der Haftbefehl bleibt aufrecht erhalten. Laut Verteidiger will er jetzt endlich die Kurve kriegen: „Er wollte seine Drogenabhängigkeit und den Lebensunterhalt finanzieren. Nach einer Therapie plant er mit seiner Freundin den Wegzug aus der Region. Er weiß, dass er es hier nicht schaffen wird“, erklärt Christian Heinemann.

Das in der Anklageschrift behauptete Attribut „bandenmäßig“ konnte nicht nachgewiesen werden. „Mit diesen Urteile sind Sie gut weggekommen.“ resümiert der Vorsitzende Richter Marc Euler. „Und ich will Sie hier nicht mehr sehen!“ Für die zwei verbleibenden 25-jährigen Männer aus Neu-Isenburg und Langen soll die Verhandlung nächste Woche zum Abschluss kommen. Beide tragen den gewichtigsten Anteil.

Von Silke Gelhausen

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