Tödlicher Formel-1-Wahn: Frankfurter Raser muss in die Psychiatrie

Vom Gerichtssaal per Sofortexpress in die Psychiatrie – so endete der Prozess gegen den 38-jährigen Hobby-Rennfahrer, der am 13. Mai 2017 einen Vespafahrer an der Kreuzung Sprendlinger Landstraße/B459 tot gefahren hatte.
Neu-Isenburg – Der Frankfurter war auf seiner „Spazierfahrt“ vom Taunus über Egelsbach zurück Richtung Norden durchweg grob verkehrswidrig und mit hohem Tempo aufgefallen, hatte andere Fahrer mit waghalsigen Überholvorgängen auf den Standstreifen gezwungen und mehrere rote Ampeln überfahren – so auch die am Unfallort. Am Ende der irren Fahrt knallte ein 52-jähriger Familienvater gegen die Windschutzscheibe des fast 140 Stundenkilometer schnellen Toyota Celica. Der Dreieichenhainer starb noch am Unfallort an seinen schweren Verletzungen, der Angeklagte kletterte unverletzt aus dem Seitenfenster seines schrottreifen Sportwagens.
Dass die Vorsitzende Richterin Ingrid Schroff die Unterbringung des unter Wahn leidenden Frankfurters anordnen würde, war nach Verlesung des ärztlichen Gutachtens absehbar gewesen. Am Ende der dreitägigen Verhandlung ging es zuletzt nur noch um den Zeitpunkt der Einweisung und die Länge der Einziehung der Fahrerlaubnis. Zu letzterer hatte Staatsanwalt Dirk Schillhahn unter Protest aus den voll besetzten Zuschauerreihen vier Jahre gefordert, die Richterin erhöhte die Sperre auf lebenslänglich. Das Strafgesetzbuch lässt hier nach Paragraf 69a keinen allzu großen Spielraum: Entweder zwischen sechs Monaten und fünf Jahren – oder für immer.
Zum Zeitpunkt der fahrlässigen Tötung höchstwahrscheinlich schuldunfähig
Welche Größenordnung die Krankheit wirklich spielte, ist schwer festzustellen. Laut Gutachter Dr. Andreas Angelov soll der Dauerstudent zum Zeitpunkt der fahrlässigen Tötung höchstwahrscheinlich schuldunfähig gewesen sein, weil seine Steuerungsfähigkeit nicht zum ersten Mal einem manischen Zustand gewichen war. Kurze Zeit vorher war er allerdings noch in der Lage gewesen, seinen „Rennwagen“ in Egelsbach mit günstigem Sprit zu versorgen. Ein großes Problem bestehe bei dem Frankfurter in der fehlenden Krankheitseinsicht.
„Sie müssen ein Meister ihrer Krankheit werden, sonst wird eine ambulante Behandlung nie in Betracht kommen“, so der Psychiater. Momentan sei dies wegen der fehlenden Überwachung undenkbar – zu groß sei die Gefahr, die von ihm ausgehe. Dass ihm selbst nach dem schrecklichen Unfall jegliches Bewusstsein für sein Verhalten fehle, zeigt Nebenklagevertreter Thorsten Peppel im Schlussvortrag auf: „Kurz nach der Tat haben Sie wieder Bildmaterial gepostet, auf dem Sie als Rennfahrer posieren. Die Unfallfahrt erklären Sie damit, dass Sie mal Formel 1 spielen wollten. Wissen Sie eigentlich, wie verheerend das bei den Hinterbliebenen ankommt?“
Eltern entschuldigen sich bei drei Nebenklägerinnen
Worauf die drei Nebenklägerinnen – Töchter (19 und 25) und Ehefrau – bis zum Schluss vergeblich warteten, war die kleine Geste einer Entschuldigung. Die kam am Ende von seinen Eltern: „Sie haben ihren Ehemann und Vater verloren, wir unseren Sohn. Wir erkennen ihn nicht wieder!“
VON SILKE GELHAUSEN
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