Neu-Isenburg: Umsetzung der Preisbremsen sind „gewaltige Kraftanstrengung“

Um den Anstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen zu dämpfen, hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung des Jahres kurz vor Weihnachten den Weg für rund 30 Gesetze freigemacht. Die Umsetzung der Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom sowie sonstiger finanziellen Hilfen stellt die Stadtwerke Neu-Isenburg vor große Herausforderungen bei den Berechnungen der Abschläge, Steuern, Abgaben, Umlagen, Netzentgelte und anderer Kosten, die neu kalkuliert werden müssen.
Neu-Isenburg - Die Energieversorgerin Stadtwerke steht vor einer Flut von neuen Aufgaben. Geschäftsführer Kirk Reineke spricht von einem „beträchtlichen Arbeitsaufwand“ und einer „gewaltigen Kraftanstrengung“. „Wir geben alles, damit unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren. Unser Ziel ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei allen Kundinnen und Kunden ankommen“, betont der Stadtwerke-Chef.
Die neuen Regelungen nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) mit der staatliche Soforthilfe oder der Gas- und Wärmepreisbremse, die voraussichtlich ab März 2023 greifen wird, will der Staat den Anstieg der Energiekosten für die Bürgerinnen und Bürger mindern. Trotz der mitunter äußerst komplexen Neuberechnungen steht nach Ansicht der Stadtwerke am Ende für alle die gute Nachricht: „Um von den Entlastungen für Strom, Wärme und Gas zu profitieren, müssen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden.“
Die Stadtwerke blicken bei der Berechnung der Energiehilfen auf Prognosen, die auf den Erfahrungen basierten. Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolge automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, teilen die Stadtwerke mit. Auch die gedeckelten Stromkosten sollen entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet werden.
Der Staat hat nach Auskunft der Energieversorgerin für diesen Monat bereits den Abschlag für Gas und Fernwärme übernommen. Von März 2023 an greife für die meisten Haushaltskunden die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend würden auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Die Stadtwerke rechnen vor, dass bei privaten Haushalten, kleineren und mittleren Unternehmen eine Grundmenge von 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs subventioniert werde.
Die Höhe der Soforthilfe entspricht bei Gaskunden einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Arbeitspreis für Gas. Der Grundpreis für den Monat Dezember fließt ebenfalls anteilig ein. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den historischen Verbrauchswerten der Verbrauchsstelle.
Bei Wärme kommt es laut Stadtwerke nicht auf den Jahresverbrauch an. Hier wird nach den gesetzlichen Bestimmungen der Betrag der im September 2022 an die Stadtwerke geleisteten monatlichen Abschlagszahlung berücksichtigt oder alternativ der monatliche Rechnungsbetrag.
Die Kostendeckelung des Arbeitspreises liegt beim Gas bei 12 Cent, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und beim Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbrauche, zahle für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis, so die Stadtwerke, die mit einer Verlängerung der Preisbremse bis einschließlich April 2024 rechnen. Alle Kunden, die die einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 ct/kWh (Gas), 40 ct/kWh (Strom) oder 9,5 ct/kWh (Wärme) haben, zahlen laut Stadtwerke diesen vereinbarten Preis auf die volle Verbrauchsmenge. Pauschal könne über den Anstieg der Kosten oder die Einsparungen wenig gesagt werden. Wie hoch die individuelle Entlastung ausfällt, hänge vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch ab.
„Da die Strompreise der Stadtwerke unterhalb der Preisbremse liegen, ergibt sich für Stromkunden keine Entlastung, ebenso für eine Vielzahl von Gaskunden, deren alter Vertrag noch bis zum 31. Dezember 2023 Gültigkeit hat“, so der Geschäftsführer, der ein Beispiel zu den Erdgaskosten nennt: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden im Produkt „isyERDGAS_privat“ führte die Gaspreisbremse zu einer jährlichen Kostenreduzierung in Höhe von 960 Euro.
Mieter spürten die Vorteile erst, wenn die Vermieter die Betriebskostenabrechnung vorlegen. Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Über die künftigen Abschlags- und Vorauszahlungen sowie die drei Preisbremsen informieren die Stadtwerke rechtzeitig.
Die Verbraucher müssen nur dann selbst aktiv werden, wenn sie ihre Abschläge per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung an die Stadtwerke zahlen. In diesem Fall sollte der Anteil des Gas- oder Wärmeabschlags selbst reduziert werden. Es entstehe kein Nachteil, wenn der Dauerauftrag unverändert bleibe oder der volle Abschlagsbetrag für Dezember überweisen werde. Alle gezahlten Beträge würden dem Kundenkonto gutgeschrieben und bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung für 2022 entsprechend berücksichtigt, so die Stadtwerke. air