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Drogenprozess am Amtsgericht Offenbach endet mit Freispruch

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Von: Stefan Mangold

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„Im Zweifel für den Angeklagten“ hieß es beim Drogenprozess gegen einen Mann aus Neu-Isenburg im Kreis Offenbach. (Symbolbild)
„Im Zweifel für den Angeklagten“ hieß es beim Drogenprozess gegen einen Mann aus Neu-Isenburg im Kreis Offenbach. (Symbolbild) © Christophe Gateau/dpa/Symbolbild

Bei einem Mann aus Neu-Isenburg (Kreis Offenbach) findet die Polizei kiloweise Marihuana – als die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, kommt weiteres ans Licht.

Neu-Isenburg – Zu Beginn schien es vor dem Schöffengericht in Offenbach noch so, als müsse ein Neu-Isenburger wegen des Besitzes von Drogen ein paar Jahre im Knast verbringen. Knapp drei Kilo Marihuana ließen das vermuten. Am Ende stimmten aber alle für einen Freispruch.

Staatsanwältin Sylvia Erdelt spricht von den 2 900 Gramm Marihuana, die die Polizei am 7. Juni 2020 in einer Wohnung in Neu-Isenburg fand. Eigentlich waren die Beamten in dem Wohnhaus wegen einer ganz anderen Geschichte unterwegs. „Die Kollegen folgten dann aber ihrer Nase“, berichtet ein Beamter. Nachdem die Polizei an der Türe geklingelt hatte, aus der der süßliche Geruch drang, erklärte ein Mann, in der Dreizimmerwohnung des Dachgeschosses nur zu Gast zu sein, sich aber gerade dort alleine aufzuhalten. Die Polizisten brachen schließlich das mittlere der drei Zimmer auf, das einzige, das verschlossen war. Dort lagen die knapp drei Kilo Marihuana.

Das Gutachten ergab 454 Gramm an reinem den Rausch erzeugenden Tetrahydrocannabinol (THC), das entspricht mehr als dem 60-fachen der Menge, die vor Gericht nicht mehr als geringfügig gilt. Außerdem fanden sich Feinwaagen, zwei szenetypische einfache Mobiltelefone und Bargeld in Höhe von 5 400 Euro. Dabei steckte der Personalausweis des Angeklagten.

Prozess im Kreis Offenbach: Angeklagter leugnet Drogenbesitz und beschuldigt Polizei

Der mehrfach vorbestrafte 39-Jährige erklärt, in dem Zimmer habe damals ein Bekannter gelebt, dessen Namen und neue Adresse er auch nennt. Für den Grund, warum sich dort in einer Tasche sein Ausweis befand, weiß er eine Erklärung: „Die Polizei nahm ihn aus meinem Zimmer raus und steckte ihn dort rein.“

Der Zeuge, den die Ermittler vor Ort angetroffen hatten, erklärte damals, der Angeklagte lebe in der Wohnung alleine. Vor Gericht deutet er an, in seiner afghanischen Heimat nicht nur angenehme Gespräche mit der Polizei geführt zu haben, „ich war deshalb sehr nervös“. Über den damaligen Bewohner des mittleren Zimmers, in dem sich die Drogen gefunden hatten, könne er gar nichts sagen, „der ist Araber, mit dem habe ich nichts zu tun“.

Verdacht des Mietwuchers: Drogenprozess am Amtsgericht Offenbach entlastet Verdächtigen

Rechtsanwalt Oliver Rahnama legt dem Vorsitzenden Richter Manfred Beck einen Mietvertrag des Angeklagten vor. Der Vertrag bezieht sich auf eines der Zimmer, aber nicht auf die ganze Dachwohnung. Der Hauseigentümer hatte offensichtlich in einer ersten Polizeivernehmung erklärt, der Angeklagte sei der alleinige Mieter. Im Zeugenstand erklärt der Eigentümer und Vermieter nun, drei Bewohner teilten sich die Benutzung von Bad und Küche. In seiner Urteilsbegründung vermutet später Richter Beck, der Vermieter habe damals bei der Polizei etwas anderes gesagt, um eventuell bei möglichem Mietwucher nicht ertappt zu werden.

Letztlich entlasten den Angeklagten vor allem fehlende Spuren. Auf den Marihuana-Packungen fanden sich Fingerabdrücke verschiedener Personen und DNA von einem Unbekannten, die Ermittler bereits nach einem länger zurückliegenden Einbruch aufgenommen hatten. Vom Angeklagten ließen sich keine Spuren feststellen.

Im Zweifel für den Angeklagten: Staatsanwaltschaft Offenbach hegt Zweifel an dem Mietverhältnis

Richter Manfred Beck erklärt schließlich, „ich habe das Gefühl, die Staatsanwältin sieht ein ,in dubio pro reo‘“, im Zweifel für den Angeklagten. Das stimmt, Staatsanwältin Erdelt plädiert auf Freispruch, „in der Hauptverhandlung stellte sich vieles anders dar als im Vorfeld“, auch wenn sich dennoch nicht schlüssig erklären lasse, wie der Personalausweis des Angeklagten in das als Drogenbunker benutzte Zimmer gelangt sei. Rechtsanwalt Oliver Rahnama stimmt dem Antrag der Staatsanwältin zu.

Richter Manfred Beck und die Schöffen sprechen den Isenburger schließlich frei, in dessen Bundeszentralregisterauszug kein 15. Eintrag hinzukommt, „in der Hauptverhandlung stellten sich erhebliche Zweifel ein, dass der Angeklagte der alleinige Mieter der Wohnung ist“. (Stefan Mangold)

Erst kürzlich hatte die Staatsanwaltschaft in Offenbach einen Mann aus dem Kreis Offenbach wegen Handels mit Marihuana angeklagt.

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