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Sanfter Druck auf Autofahrer in Neu-Isenburg

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Auf vielen Straßen in Neu-Isenburg ist nur noch Tempo 30 erlaubt.  Durch die vorhandenen 13 Geschwindigkeitsmessanzeigen sieht die Stadt positive Effekte, dass das Tempolimit auch eingehalten wird.
Auf vielen Straßen in Neu-Isenburg ist nur noch Tempo 30 erlaubt. Durch die vorhandenen 13 Geschwindigkeitsmessanzeigen sieht die Stadt positive Effekte, dass das Tempolimit auch eingehalten wird. © Archivfoto: PM

Die Stadt Neu-Isenburg hält große Stücke auf die Geschwindigkeitsmessanzeigen und sieht positive Effekte bei der Einhaltung der Tempolimits. Aktuell verfügt die Stadt über 13 Anlagen.

Neu-Isenburg – Wer auf der Friedhofstraße in Richtung Stadtzentrum fährt, sieht plötzlich am Straßenrand eine Zahl aufblitzen und weiß sofort, wie schnell man unterwegs ist. Wird das Tempolimit eingehalten, erscheint ein Smiley. Ist der Druck aufs Gaspedal zu stark, verziehen sich die Mundwinkel des Smileys nach unten. Die Stadtverwaltung setzt auch weiterhin auf den Einsatz dieser Geschwindigkeitsmessanzeigen. Denn die Erfahrungen zeigen eine erhöhte Akzeptanz von Tempobegrenzungen. Aktuell sind 13 Anlagen im Stadtgebiet im Einsatz.

Geschwindigkeitsmessanzeigen offenbaren die gefahrene Geschwindigkeit quasi im „Live-Modus“. Diese Art der Messung hat nach Angaben aus dem Rathaus viele Vorteile – sowohl für denjenigen, der mit dem Auto unterwegs ist, als auch für die allgemeine Verkehrssicherheit: Die Fahrer erhalten ein sofortiges Feedback. Die gefahrene Geschwindigkeit ist für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlich, dadurch bleibt ein eventuelles Fehlverhalten nicht mehr anonym. Damit verbunden sind der wichtige Effekt der sozialen Kontrolle und ein sanfter Druck auf die Autofahrer. Die Akzeptanz von Tempobegrenzungen wird dadurch erhöht, wie die Fachleute der städtischen Straßenverkehrsbehörde festgestellt haben.

Die Stadt verfügt über insgesamt 13 Messanzeigen dieser Art. Neun von ihnen sind an festen Plätzen im Stadtgebiet verankert, vier sind mobil einsetzbar und können nach Bedarf aufgestellt werden – in der Kernstadt und den beiden Stadtteilen. „Wenn Anwohnerinnen und Anwohner, Ladengeschäfte oder Unternehmen den Eindruck haben, vor ihren Liegenschaften würde zu schnell gefahren, überprüfen wir das gerne mit einer unserer mobilen Anlagen“, betont Erster Stadtrat Stefan Schmitt. „Die Ergebnisse zeigen uns dann, ob an dieser Stelle Handlungsbedarf besteht. Selbstverständlich stellen wir die Anlagen auch regelmäßig vor Schulen, Kitas und anderen besonders sensiblen Bereichen sowie vor sozialen Einrichtungen auf“, führt er weiter aus.

Gleichzeitig verweist er aber auch darauf, dass häufig Einzelereignisse, bei denen Tempolimits besonders hoch überschritten werden, ein anderes Bild übermitteln, als es der objektiven Lage eigentlich entspricht.

Die wichtige Bezugsgröße bei der Auswertung der Messanzeigen ist die sogenannte V 85. Darunter verstehen Fachleute die Höchstgeschwindigkeit, welche von 85 Prozent aller passierenden Fahrzeuge nicht überschritten wird. Liegt die V 85 in einem vertretbaren Bereich, erfolgen keine weiteren Maß-nahmen der Verwaltung, außer gelegentlichen Überprüfungen.

Bei einer Messung in der Kapitän-Lehmann-Straße vor dem Bürgerhaus Zeppelinheim Ende Juli, Anfang August lag diese V 85 beispielsweise bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 30 Stundenkilometern lediglich bei 28 km/h. Die gleichen Ergebnisse ergaben Messungen im selben Zeitraum in der Ludwigstraße im Bereich zwischen der Kirchstraße und der Lessingstraße sowie in der Luisenstraße zwischen Friedrichstraße und Gartenstraße in der Kernstadt.

Ende Juni hat die städtische Straßenverkehrsbehörde in der Nähe des Spielplatzes in der Gravenbrucher Nachtigallenstraße für eine Woche die digitale Geschwindigkeitsmessanzeige angebracht. Die Auswertung zeigt, dass die V 85 dort in diesem Zeitraum bei 32 Stundenkilometern lag. Das ist eine Überschreitung im moderaten Bereich, allerdings will die Stadt wegen des Spielplatzes und der damit verbundenen erhöhten Vorsicht das Ergebnis mit weiteren Messungen überprüfen und dann entscheiden, ob in diesem Bereich ein Handlungsbedarf besteht. hok

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