Suche nach Ideen zur Lärmminderung in Neu-Isenburg

Im Ballungsraum ist Straßenlärm – vor allem in Neu-Isenburg neben Fluglärm natürlich – an der Tagesordnung. Dafür, dass er zumutbar wird oder bleibt, soll ein hessenweiter Lärmaktionsplan sorgen, der auch in Isenburg stark beanspruchte Straßen ausweist und Verbesserungsvorschläge bündelt.
Neu-Isenburg - Die Lärmkartierung 2022 der vierten Runde Lärmaktionsplanung Straßenverkehr wurde nun veröffentlicht. Der Lärmviewer (laerm.hessen.de) des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zeigt deutlich, an welchen Stellen die Hugenottenstadt von Verkehrslärm betroffen ist.
Zum Schutz der Menschen vor Lärm wird alle fünf Jahre der Lärmaktionsplan Straßenverkehr überarbeitet und Maßnahmen zum Lärmschutz erarbeitet. Im Fokus stehen insbesondere Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8200 pro Tag), aber auch andere Hauptverkehrsstraßen mit hoher Lärmbelastung. Die zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Eine wesentliche Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, anhand dieser Kartierung eine Bewertung der Lärmsituation in den Gemeinden und Städten vorzunehmen und Lärmminderungsvorschläge zu entwickeln und so weit möglich umzusetzen.
Dafür benötige die Stadt nun die Unterstützung der Isenburger, sagt Bürgermeister Gene Hagelstein. „Gemeinsam mit Ihnen möchten wir zu einer Lärmminderung in Neu-Isenburg beitragen. Wir als Stadt, aber auch jeder einzelne Bürger oder jede Bürgerin, kann Vorschläge einreichen, wie Lärmquellen reduziert werden können. Eine Maßnahme aus dem letzten Lärmaktionsplan war beispielsweise die Einführung von Tempo 30 auf der Frankfurter Straße“, erläutert der Rathauschef.
In Neu-Isenburg sind die Carl-Ulrich- und Friedhofstraße, die Frankfurter Straße sowie Abschnitte der Offenbacher Straße und der Herzogstraße am lautesten. Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen einzureichen. Zudem gibt es die Möglichkeit, auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen (https://beteiligungsportal.hessen.de) oder über den Fachbereich Stadtplanung im Rathaus erfolgen; per E-Mail an Marcus.Brockmann@stadt-neu-isenburg.de oder postalisch (Marcus Brockmann, Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg). Auch kann man sich unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ direkt an das RP Darmstadt wenden – jeweils bis zum 22. Januar 2023.
Alle Vorschläge werden vom RP zusammentragen und mit den Kommunen diskutiert. Eingaben, Prüfaufträge und Ergebnisse werden in einem Entwurf des Lärmaktionsplans abgebildet und in einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Zum Entwurf können dann Bevölkerung und Städte dann Stellungnahmen abgeben.