Eine neue Drehleiter soll her

Obertshausen – Die vorhandene Drehleiter der Feuerwehr Obertshausen ist aus dem Jahr 1994. Regelmäßig fallen hohe Wartungskosten an. Deshalb soll ein neues Fahrzeug angeschafft werden. Im vergangenen Haushalt war der Ausgabenposten zunächst noch mit einem Sperrvermerk belegt. Aufgrund einer Gesetzesänderung muss eine Drehleiter allerdings angeschafft werden, wie Bürgermeister Manuel Friedrich und Stadtbrandinspektor Leith Aissa im Haupt-- und Finanzausschuss kürzlich darlegten.
Die vorhandene Hubrettungsbühne soll dann eventuell verkauft werden.
Alle zehn Jahre müssen sogenannte Hubrettungsgeräte wie die Drehleiter gewartet werden. Geschätzte Kosten inklusive der Beschaffung eines Leihfahrzeuges: 160 000 Euro.
Im im vergangenen Jahr beschlossenen Haushalt war zunächst der Kauf einer Drehleiter mit einem Sperrvermerk belegt. Denn, so die Begründung: „Eine Aktualisierung des Bedarfs- und Entwicklungsplans ist bis Anfang 2022 vorgesehen. Dazu muss in einem Gespräch mit dem Brandschutzaufsichtsdienst (Kreisbrandinspektor) eine Bezuschussungsmöglichkeit zur Ersatzbeschaffung der Drehleiter noch erörtert werden.“ Erst danach könne über die Anschaffung einer neuen Drehleiter endgültig entschieden werden. Deren Kosten werden bei gut 850 000 Euro liegen.
Nun hat sich die Gesetzeslage zum neuen Jahr geändert. Demnach muss der sogenannte zweite Rettungsweg sichergestellt werden, wenn in der Stadt Häuser mit einer Brüstungshöhe von über acht Meter und eine vorwiegend geschlossene Bauweise vorhanden sind. „Da die wenigsten Gebäude einen baulichen zweiten Rettungsweg haben, beispielsweise ein zweites Treppenhaus, muss eine Drehleiter vorgehalten werden, das ist die neue rechtliche Grundlage“, sagt Stadtbrandinspektor Leith Aissa.
Doch bis die neue Drehleiter dann da ist, können noch einige Jahre verstreichen, zumindest wenn man die Förderung des Landes von gut 30 Prozent der Summe will. Wenn bis September diesen Jahres ein Antrag eingeht, kann im folgenden Jahr der Bescheid ausgestellt und mit der Beschaffung begonnen werden. Doch damit ist dann noch ein langer Prozess mit Ausschreibung und Vergabe verbunden. „Unser Ziel ist es aber, die anstehenden Wartungskosten zu vermeiden“, sagte der Bürgermeister über das vorhandene Fahrzeug.
In einer Stellungnahme des Kreises Offenbach heißt es, wenn die Drehleiter angeschafft ist, sei die zusätzlich vorhandene Hubrettungsbühne nicht zwingend erforderlich: „Eine Drehleiter ist einsatztaktisch für die Menschenrettung schneller in Stellung zu bringen als ein Hubrettungsgerät.“
Elke Kunde, Fraktionsvorsitzende der FDP, fragte daraufhin, ob es denn aus Sicht der Feuerwehr wünschenswert ist, dass auch die Hubrettungsbühne im Fuhrpark erhalten bleibt. Stadtbrandinspektor Aissa antwortete darauf, dass die Fahrzeuge unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten haben, so könne eine Hubrettungsbühne Personen bis zu 250 Kilo und einer Gesamttraglast von 400 Kilogramm aus Gebäuden retten. „Die Hubrettungsbühne ist darüber hinaus besser für die Brandbekämpfung ausgestattet, weil wir dort eine Wärmebildkamera installiert haben.“
Am Ende gab es keine Beschlussempfehlung. Entschieden wird über den Antrag am 10. Februar in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. (Lukas Reus)