Mann bricht in Obertshausen in Altenheime ein

Ein Mann kassiert seine 28. Vorstrafe, weil er in sechs Alten- und Pflegeheime einbrach. Zweimal bediente er sich in Obertshausen, ansonsten brach er in Heusenstamm und Frankfurt ein. Das Schöffengericht in Offenbach verurteilte ihn nun zu 39 Monaten Gefängnis, die er in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen muss.
Obertshausen/Offenbach - Staatsanwältin Lydia Wurzel trägt vor, wie der 54-Jährige etwa in einem Büro den Zahlencode des Tresors fand und sich 6000 Euro einstecken konnte. In Obertshausen schloss er den Safe mit dem Schlüssel auf und stahl erst 1700 Euro, bei seiner Wiederkehr 1800 Euro. Wurzel wird in ihrem Plädoyer erfolgreich einen Geldwertersatz von 12708,40 Euro einfordern, die Gesamtschadenssumme aus sechs Einbrüchen. Der Angeklagte besitzt aber nichts außer 250 000 Euro Schulden, die sich durch seine früheren Straftaten anhäufen.
Der Vorsitzende Richter Manfred Beck stellt fest, „Sie kennen sich ja so langsam aus in der Justiz, sie müssen nichts sagen“. Rechtsanwalt Abdul R. Issa erklärt, sein Mandant gebe alles zu, auch wenn er sich aufgrund seiner Alkoholerkrankung nicht an die einzelnen Taten zwischen 2017 und 2019 erinnern könne.
Beck fragt, in den Akten lese er, „dass Sie im Knast den Tipp bekamen, in Altenheimen einzubrechen, stimmt das?“ Das bestätigt der Angeklagte. Beck fragt nach seiner letzten Entziehungskur, „dort haben sie plötzlich das Weite über den Zaun gesucht“ „Eine Kurzschlussreaktion, von heute aus betrachtet nicht nachvollziehbar“. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Thomas Holzmann erzählt von seinem Gespräch mit dem Angeklagten im Gefängnis. Dessen Eltern ließen sich früh scheiden. Auch die folgenden Beziehungen der Mutter hielten nicht lange. Zu seinen Halbgeschwistern besteht kein Kontakt. Die Mutter verließ schließlich ihren damaligen Lebensgefährten und ihren jugendlichen Sohn. Der nun Ex-Freund gab den Ziehsohn bei der Polizei ab.
Die nächsten Jahre verbrachte der Angeklagte in Erziehungsheimen. Als 17-Jähriger begann seine Alkoholkarriere, begleitet von Eigentums- und Betrugsdelikten. Eine Berufsausbildung absolvierte er nicht. Der Angeklagte erzählte dem Psychiater, er neige dazu, jeden hoffnungsvollen Ansatz zu zerstören. Dazu zähle seine Flucht aus dem Entziehungsheim in München nach Frankfurt. Er spüre deutlich, wie der Konsum von täglich einer Flasche Schnaps und fünf Litern Bier seine geistigen Fähigkeiten beeinträchtige. Es dürfte so nicht weitergehen.
Die Einbrüche ließen sich nur schwer leugnen. Überall hatte sich seine DNA gefunden, sei es auf einem vergessenen Schraubenschlüssel oder einer Mütze. Einmal verkaufte der Angeklagte im Frankfurter Bahnhofsviertel ein geklautes IPad, wozu er dem Händler seine Identität nachweisen musste.
Rechtsanwalt Abdul R. Issa sieht solche Nachlässigkeiten als Indiz, sein Mandant habe durch die Alkoholkrankheit im Zustand zumindest verminderter Schuldfähigkeit gehandelt. Der Argumentation will die Staatsanwältin nicht folgen. Angeklagte landeten generell nur durch ihre Fehler vor Gericht. Aufgrund von dessen Vita falle es ihr schwer, noch mal eine Unterbringung in einem geschlossenen Entziehungsheim zu fordern, „auf der anderen Seite stellt er sich jetzt seiner Situation“. Die Staatsanwältin fordert drei Jahre und neun Monate Haft in einer entsprechenden Anstalt. Verteidiger Issa betont, der Bundesgerichtshof habe in einem ähnlichen Fall verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt. Er hält zwei Jahren Gefängnis für genug, „er sieht ein, dass er nach dem Knast in betreutes Wohnen sollte“.
Das Schöffengericht verhängt 39 Monate Gefängnis, die er in einem Entziehungsheim antreten muss. Richter Beck sieht wie Gutachter Holzmann keine verminderte Schuldfähigkeit, „sie hatten die Taten mit Bedacht geplant“. Und zwar so, „dass sie niemals auf einen Menschen trafen, was man ihnen zu Gute halten muss“. Ob die Therapie endlich mal erfolgreich verlaufe, „dass lässt sich nicht voraussehen“. (Von Stefan Mangold)