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Messerangriff in Obertshausener Asylunterkunft: 26-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt

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Angriff mit einem Kuechenmesser.
Mit einem Messer griff ein 26-Jähriger im Mai 2022 zwei Männer in einer Asylunterkunft in Obertshausen an. Er steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. (Symbolbild) © Ulrich Roth/imago-images

In einer Asylunterkunft in Obertshausen hat ein 26-Jähriger zwei Männer mit einem Messer angegriffen. Im Prozess spricht er davon, dass er niemanden töten wollte.

Obertshausen – Ursache Psychose oder Streitigkeiten? In der Hausener Asylunterkunft kam es am 15. Mai vergangenen Jahres zu einem Messerangriff auf zwei Männer. Beide mussten im Krankenhaus behandelt werden. Der Täter ist ein 26-jähriger Bewohner der Einrichtung. Er muss sich seit gestern wegen versuchtem Mord vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt verantworten.

Die drei Personen und zwei weitere Männer treffen sich am späteren Abend im einem der Räume des Flüchtlingsheims. Das Einzelzimmer ist klein, sie sitzen in einem engen Kreis, teils auf dem Boden, und trinken Tee. Plötzlich steht Baborzai B. auf und geht ohne Erklärung hinaus. Wenige Minuten später kommt er zurück, ein Messer in der Hand, und sticht ohne Vorwarnung auf zwei Männer ein. Dem 33-jährigen H. in den linken Oberbauch, dem 38-jährigen A. von hinten in die linke Schulter und den Unterarm. A. muss notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden, H. ist glimpflicher davon gekommen: Seine drei bis sechs Zentimeter tiefe Wunde muss nur ambulant genäht werden. Beide Männer nehmen als Nebenkläger an der Hauptverhandlung teil.

Messerangriff in Obertshausener Asylunterkunft: Angeklagter sei manchmal aggressiv

„Ich kam von der Arbeit und wollte noch meine Freunde in der Unterkunft besuchen. B. habe ich dort vor vier Jahren kennengelernt. Wir hatten nie Probleme. Manchmal ist er ein bisschen launisch und aggressiv“, erklärt Lieferdienstfahrer H., „Ich war gerade erst angekommen, da hatte ich schon das Messer im Bauch. Ich habe keine Erklärung dafür!“ Nach der Tat sei er aus dem Fenster geflüchtet und habe die Polizei gerufen, H. folgte ihm.

Spätfolgen habe er keine: „Manchmal quälen mich aber solche Gedanken, wie: Was wäre, wenn er etwas höher gestochen und das Herz getroffen hätte?“ Zu B.s Drogenkonsum könne er nicht viel sagen. Außer, dass B. schon mal eine raucht und ein paar Wochen vor der Tat stark betrunken war.

Asylunterkunft in Obertshausen: Messerangriff als Folge von Psychosen?

Der etwas ältere A., der 2021 aus der Unterkunft auszog und ebenfalls im Lieferservice jobbt, berichtet von einigen „Ungereimtheiten“ im Umgang mit B: „Er fühlte sich manchmal verfolgt, hatte Angst, ein Flugzeug käme durchs Fenster. Er ist nicht normal. Wenn er geraucht hat, ist er aggressiv oder lacht viel.“ Er sei auch mal wegen des Angeklagten bei der Polizei gewesen und habe diese vorgewarnt. Die Messerstiche habe er gar nicht gesehen, nur gespürt. Er sei überrascht und schockiert gewesen, habe auch danach kaum etwas mitbekommen. Einer der anderen Freunde habe B. wohl nach der Tat zurück geschubst.

Laut eigener Aussage, die von Verteidiger Onur Türktorun verlesen wird, begann B. 2017 Drogen zu konsumieren: vier bis fünf Joints täglich, daneben mehr oder weniger häufig Alkohol, Kokain und Amphetamine. Seitdem leide er unter Psychosen, die auch schon ärztlich behandelt wurden. Erst in der Untersuchungshaft habe er mit dem Konsum aufgehört.

Obertshausen: Angeklagter zeigt Reue nach Messerangriff in Asylunterkunft

„Es tut mir sehr leid und ich schäme mich für meine Taten“, gesteht er reuig. Alle vier Männer seien seine Freunde, die er entweder auf der Reise nach Deutschland oder danach in Obertshausen kennengelernt habe. Nie habe er eine Tötungsabsicht gehabt. In dem Zimmer habe er plötzlich den Befehl bekommen, andere zu verletzen. Sein Denken sei stark eingeschränkt gewesen. Darauf sei er in sein Zimmer gegangen und habe ein Messer geholt. „Wenn ich sie hätte töten wollen, so hätte ich das gekonnt!“ erklärt B. Nach der Tat ließ sich der junge Afghane widerstandslos festnehmen. Die Stichwaffe wurde nicht gefunden.

An einem der nächsten Verhandlungstage soll der psychiatrische Gutachter über den Gesundheitszustand B.s referieren. Mit einem Urteil in diesem Verfahren wird noch in diesem Monat gerechnet. (Silke Gelhausen)

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