Baustoffwerke wollen bis 2051 baggern

Die Rodgauer Baustoffwerke wollen ihren Sand- und Kiesabbau im Wald zwischen Dudenhofen und Babenhausen um zehn Jahre bis 2051 verlängern. Die Renaturierung soll Ende 2064 abgeschlossen sein.
Dudenhofen - Zurzeit läuft das Genehmigungsverfahren. Interessierte Bürger können den sogenannten Rahmenbetriebsplan und weitere Unterlagen im Rathaus einsehen. Die Papiere liegen dort bis einschließlich 29. Juni aus. Eine Terminvereinbarung ist sinnvoll: Telefon 06106 693-1309.
Der aktuelle Rahmenbetriebsplan wurde 2015 genehmigt. Er sah vor, die Abbaufläche auf 116 Hektar zu verdoppeln. Seither dürfen die Baustoffwerke jährlich bis zu 750 000 Tonnen Quarzsand und -kies ausbaggern (zuvor: rund 190 000 Kubikmeter). Nun will das Unternehmen eine Mindestfördermenge von 25 000 Tonnen je Monat festlegen, und zwar unabhängig vom Grundwasserstand.
Die Genehmigung 2015 hatte den Abbau vom Stand eines bestimmten Grundwasserpegels abhängig gemacht. Nach Ansicht des Unternehmens ist diese Annahme aber nicht länger haltbar: Der Grundwasserstand werde durch die Brunnen der beiden Wasserwerke (ZVG und ZWO) weitaus stärker beeinflusst als durch den Kiesabbau. Eine festgelegte Mindestmenge sei notwendig, um die wirtschaftliche Situation des Betriebs zu erhalten.
Die Stadt Rodgau hat „keine grundsätzlichen Bedenken“ gegen das Vorhaben. Es sei aber notwendig, das Grundwasserniveau im Naturschutzgebiet „Kies- und Sandgrube von Dudenhofen“ zumindest auf dem derzeitigen Stand zu halten, heißt es in der städtischen Stellungnahme. Bei der Entnahme des Grundwassers dürfe es keine Konflikte zwischen dem Kiesabbau und den Wasserwerken geben: Eine sichere Trinkwasserversorgung habe Vorrang vor dem Abbau von Rohstoffen. Es sei wichtig, das Grundwasserniveau fortlaufend zu überwachen.
Diese Stellungnahme liegt seit Juni 2021 vor. Die Stadt fordert darin auch, den bisher noch nicht nachgewiesenen Teil der Aufforstung (rund 28 Hektar) in der Rodgauer Gemarkung vorzunehmen: „Sofern sich dies nicht realisieren lässt, sind die Abbaupläne entsprechend zu reduzieren und auch die Laufzeit der Gewinnung anzupassen/zu verkürzen.“
Ob sich diese Forderung auch als Auflage im Planfeststellungsbescheid wiederfindet, entscheidet die Bergaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die Stadt ist nur eine von mehreren Beteiligten, die während des Verfahrens gehört werden.
Auch Bürger können Einwände äußern. Sie haben dazu nach der öffentlichen Auslegung noch einen weiteren Monat Zeit. Die Frist für Einwendungen endet am Freitag, 29. Juli.