Corona-Kontrolle in der Kirche

Die Kirchen haben ihre Corona-Regeln verschärft. Das gilt auch in Rodgau. Am Eingang müssen Gottesdienstbesucher ab sofort ihren Impf- oder Genesungsnachweis vorzeigen. Einige Gottesdienste kann man auch mit einem aktuellen Testzertifikat besuchen. Die Maskenpflicht gilt jetzt nicht nur beim Singen, sondern während des ganzen Gottesdienstes.
Rodgau - Ein zweiköpfiges Empfangskomitee erwartete die Besucher am ersten Advent in der evangelischen Kirche Dudenhofen. Ein Helfer kontrollierte die Corona-Nachweise und gab die Gesangbücher aus, ein anderer dokumentierte Namen und Immunstatus. Erst zwei Tage zuvor hatte der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) die neuen Corona-Regeln veröffentlicht.
Die Kontrollen würden positiv aufgenommen, berichtet Pfarrerin Christina Koch. Gottesdienstbesucher zeigten ihre Nachweise bereitwillig vor. In Dudenhofen habe sich der Kirchenvorstand vorerst noch für die 3G-Regel entschieden, um niemanden vom Gottesdienst auszuschließen. Für andere Angebote reiche ein Testnachweis nicht mehr aus: „Es gibt die Vorgabe der Landeskirche, dass alle Veranstaltungen und Gruppen in geschlossenen Räumen unter 2G-Bedingungen stattfinden müssen. Da haben wir keine Wahl.“
Wie viel Gesprächsbedarf es gibt, zeigte eine Videokonferenz der EKHN am Montag. 600 Haupt- und Ehrenamtliche erörterten Fragen über die neuen Corona-Regeln. Pfarrerin Koch: „Jeder Eingriff verursacht Schmerzen und ist trotzdem richtig – und das zu Weihnachten.“
Jügesheim: Bitte keine unnötigen Diskussionen mit den Ordnern
Auch in den katholischen Kirchen gelten verschärfte Regeln. Neun DIN-A4-Seiten lang sind die „Anordnungen zur Feier der Liturgie in Zeiten von Corona im Bistum Mainz“, die Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz am 25. November erlassen hat. Darin steht die Empfehlung, alle Gottesdienste nach der 2G-Regel zu feiern. Einzige Ausnahme: Jede Pfarrei oder Pfarrgruppe muss an Sonn- und Festtagen eine Eucharistiefeier anbieten, an der auch Menschen ohne Immunschutz teilnehmen können.
Die 3G-Gottesdienste in Jügesheim sind sonntags um 10.30 Uhr. Ungeimpfte brauchen dafür einen Bürgertest, der höchstens 24 Stunden alt sein darf. Schüler zeigen einfach ihr Testheft vor.
„Nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl werden keine weiteren Besucher zugelassen“, schreibt Pastoralreferentin Andrea Köneke in einer Pressemitteilung. Eine Anmeldung sei deshalb ratsam. Und weiter: „Ohne einen erforderlichen Nachweis muss der Zugang zur Kirche ebenso verweigert werden.“
„Als gläubige Christen sollten wir in diesen Zeiten der besonderen Herausforderung mit gutem Beispiel vorangehen“, appelliert Andrea Köneke. Die Pfarrei bitte darum, „unnötige Diskussionen mit den Ordnern vor dem Gottesdienst zu vermeiden. Diese erledigen den Dienst an der Gemeinde seit vielen Monaten freiwillig und wurden um strikte Beachtung der Regeln gebeten.“
Nieder-Roden: Ungeimpfte dürfen mit Testzertifikat in die Kirche
In St. Matthias (Nieder-Roden) gilt zurzeit die 3G-Regel: Auch Getestete können kommen. Pfarrer Dr. Peter Eckstein nutzt den Gestaltungsspielraum, den die Anordnung aus Mainz lässt. „Wir haben die Erfahrung, dass ein Großteil der Leute, die am Gottesdienst teilnehmen, auch geimpft sind. Andererseits können wir auch Ungeimpfte nicht vollkommen von der Seelsorge und von Gottesdiensten ausschließen, mag man zu deren Entscheidung stehen, wie man will.“ Bei den Gottesdienstbesuchern erlebe er „viel Einsicht und Gefahrenbewusstsein“.
Wir haben die Erfahrung, dass ein Großteil der Leute, die am Gottesdienst teilnehmen, auch geimpft sind
Eckstein betont: „Aus einer Veranstaltung, die dem Heil dient, und das ist ja ein Gottesdienst, darf keine Unheilveranstaltung werden.“