EVO gewinnt im Strom-Streit

Keine Herausgabe des Netzes an Rodgau
Rodgau – Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat im Prozess zwischen Stadt und Energieversorgung Offenbach AG (EVO um die Vergabe der Stromkonzession in Rodgau zugunsten der EVO entschieden. Damit wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden aus dem vergangenen Jahr vollumfänglich bestätigt. Das teilt die EVO auf Anfrage unserer Zeitung mit. Seit 2017 streitet sich die Stadt mit der EVO um die Vergabe.
Das Urteil des OLG Frankfurt ist am Donnerstagnachmittag verkündet worden. Die EVO hat demnach in zweifacher Hinsicht einen Sieg errungen: Mit dem Urteil ist der Konzessionsvertrag der Stadt Rodgau unwirksam, den sie mit ihrer Tochterfirma Energieversorgung Rodau (EVR) geschlossen hatte. Und eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Wir begrüßen die Entscheidung. Damit wird abermals unsere Auffassung bestätigt, dass die strengen rechtlichen Vorgaben bei der Konzessionsvergabe nicht eingehalten worden sind“, sagte auf Anfrage EVO-Pressesprecher Harald Hofmann. Weitere Aussagen und Bewertungen könnten erst nach Auswertung der schriftlichen Entscheidungsgründe getroffen werden, die derzeit noch nicht vorliegen.
Vor Gericht musste die Stadt Rodgau belegen, warum sie ihrer Tochtergesellschaft EVR den Zuschlag im Vergabeverfahren erteilt hat und ob die EVR wirklich das bessere Angebot abgegeben hatte. Viele Bewertungen aus dem Konzessionsverfahren seien – auch aufgrund der begrenzten Akteneinsicht – für die EVO nicht nachvollziehbar gewesen, berichtete Hofmann. Die EVO habe daher mehr als 80 Einwände gegen die Konzessionsentscheidung der Stadt vorgetragen.
Der Energieversorger hatte unter anderem kritisiert, dass die EVR über keinerlei Erfahrung im Stromnetzbetrieb verfüge und damit die Stromversorgung nicht sicherstellen könne. Gleichwohl sei die EVR in vielen Punkten der Konzessionsentscheidung durch die Stadt besser bewertet worden als die EVO. „Zu dieser und allen weiteren Einwänden wollten wir Klarheit in diesem für alle Bürger bedeutenden Sachverhalt“, sagte der EVO-Sprecher.
In einem zweiten Verfahren hatte die EVR gegen die EVO auf Herausgabe des Stromnetzes geklagt. Dieses Verfahren wurde nicht verhandelt und wird sich nach Rechtskraft aus Sicht der EVO aber erledigt haben.
Rodgaus Energiedezernent Wolfram Neumann bestätigte die Niederlage der Stadt vorm OLG, mochte sich dazu aber gegenüber unserer Zeitung nicht weiter äußern. „Wir warten jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und besprechen alles Weitere in den Gremien“, sagte Neumann. Die bisherigen Kosten des nach fünf Jahren nun gescheiterten Ausschreibungsverfahrens bezifferte er für die Stadt/den Steuerzahler mit 1,5 Millionen Euro. „Dazu kommen jetzt allerdings noch die Gerichtskosten.“ (Bernhard Pelka)