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Fastnacht in Rodgau: Hoffnung trotz Corona – Veranstalter stellen Pläne vor

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Von: Ekkehard Wolf

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Fastnachtsfahnen wehen vor dem Rathaus Rodgau im Wind.
Am 11.11. sollen am Rathaus von Rodgau (Offenbach) wieder die Fahnen gehisst werden. Trotz Corona ist man hier optimistisch, was Fasching angeht. © Pelka, Bernhard

In Rodgau im Kreis Offenbach soll dieses Jahr trotz der Corona-Pandemie wieder Fastnacht gefeiert werden. Die Veranstalter sind optimistisch.

Jügesheim – Die Fastnachter des JSK Rodgau starten mit der 2-G-Regel in die nächste Kampagne. Das hat die Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen. Auch andere Rodgauer Vereine wollen ausschließlich Geimpfte und Genesene zur Saalfastnacht zulassen.

„Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden, wenn wir Saalveranstaltungen anbieten“, sagte der noch amtierende Sitzungspräsident Peter Otto. Der Verein wolle nicht nur die Gäste vor Corona schützen, sondern auch alle Aktiven und Helfer.

Fasching in Rodgau (Offenbach) trotz Corona: Vereine setzen auf 2-G-Regel

Der designierte Präsident Stefan Schmidt begrüßte die frühe Festlegung. Jeder habe jetzt noch reichlich Gelegenheit, sich impfen zu lassen, um für die Fastnacht fit zu sein. Eine Ausnahme gilt für Kinder unter zwölf Jahren: Sie können bei der Jugendsitzung ihren Schultestnachweis vorlegen oder sich vor Ort testen lassen.

Alle anderen Fastnachtsvereine in Rodgau wollten ebenfalls die 2-G-Regel für die Saalfastnacht einführen, berichtete Stefan Schmidt: „Für die Open-Air-Veranstaltung warten wir ab, was die Gesundheitsämter vorgeben.“

Kreis Offenbach: Hoffnung für Fasching in Rodgau – trotz Corona

Die JSK-Fastnachter eröffnen die Kampagne am 11. November 2021 um 11.11 Uhr mit dem Fahnehissen am Rathaus. Zwei Tage später folgt der „Eröffnungs-Ufftakt“.

Beim Kultursommer des Vereins in Rodgau hat der JSK Erfahrungen mit Onlinetickets und Hygienevorschriften gesammelt. „Bei der Lieblingsband waren 87 Prozent unserer Gäste genesen oder geimpft“, berichtet Vorsitzender Lothar Mark: „Das lässt für die weiteren Veranstaltungen hoffen.“

Die 2-G-Regel gilt laut JSK-Vereinsrat auch für den Tag der Jubilare, die Weihnachtsfeier und andere Ereignisse. (eh)

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