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Mord in Rodgau: Täter verurteilt

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Von: Ekkehard Wolf

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Diese angebrannte Matratze war ein Indiz im Mordprozess. Das  Foto zeigt Beamte des Landeskriminalamts bei der Spurensicherung am Abend des 20. Mai 2022 in Hainhausen.
Diese angebrannte Matratze war ein Indiz im Mordprozess. Das Foto zeigt Beamte des Landeskriminalamts bei der Spurensicherung am Abend des 20. Mai 2022 in Hainhausen. © Fabien Kriegel/5vision.news

Nach dem Mord vom 20. Mai 2022 in Rodgau-Hainhausen hat das Landgericht Darmstadt einen 35-jährigen Mann zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Er hatte die Tat gestanten.

Hainhausen - Beim Feierabendbier mit zwei langjährigen Bekannten hatte er einen von ihnen erstochen und den Zweiten mit dem Messer verletzt. Außerdem hatte er Kleidungsstücke auf den Leichnam gelegt und entzündet.

Die 11. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt folgte dem Antrag der Verteidigung und erkannte auf verminderte Schuldfähigkeit wegen einer seelischen Störung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt.

Er wisse nicht, warum es zu der Tat gekommen sei, sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort unter Tränen. Gleich am ersten Verhandlungstag hatte er die Tötung und die versuchte Brandstiftung gestanden. Dass er plötzlich ein Küchenmesser zog und seinem Kumpel in den Hals stieß, erklärte er mit einer paranoiden Störung. Außerdem habe er jahrelang Drogen konsumiert.

Der Neurologe und Psychiater Dr. Peter Haag als Sachverständiger fand jedoch für den Tattag weder einen Hinweis auf verminderte Steuerungsfähigkeit noch auf eine psychische Erkrankung. Auch das Unrechtsbewusstsein sei vorhanden gewesen.

Eine Begründung für die Tat ließ sich weder dem Gutachten noch den Aussagen des Angeklagten und der Zeugen entnehmen. „Wir haben drei Tage verhandelt und immer noch kein Tatmotiv gefunden“, sagte Rechtsanwalt Ulf Köper, der als Pflichtverteidiger bestellt war.

Am letzten Verhandlungstag war noch einmal der Sachverständige gefragt. Sein Gutachten hatte aus Sicht der Verteidigung noch ein paar Fragen aufgeworfen. Fragen, die auch die Richter stellten. Dabei ging es unter anderem um die letzte Dreiviertelstunde vor der Tat: Wäre in diesem Zeitraum unter Umständen ein psychotischer Schub möglich gewesen? Der Hintergrund dieser Frage: Der als friedfertig beschriebene Angeklagte war vor Jahren in der Psychiatrie behandelt worden, nachdem er aus heiterem Himmel mit dem Auto auf die Terrasse einer Pizzeria gefahren war. Wenige Wochen vor der Bluttat war er in Frankfurt festgenommen worden, weil er in der S-Bahn einen Fahrgast mit einem Stein bedroht hatte.

Vor der Tat hatten die drei Männer in einer Wohnung zusammengesessen und miteinander gescherzt. Das ist durch Sprachnachrichten eines Messengerdienstes dokumentiert. Die rege Kommunikation brach ab, als der heute 35-Jährige sein Smartphone abschaltete. Eine Dreiviertelstunde später kam es zu dem tödlichen Messerstich.

Auch das Verhalten nach der Tat lässt sich unterschiedlich auslegen. So zündete der Täter zwar einige Kleidungsstücke auf dem Leichnam an, verwendete aber keinen Brandbeschleuniger. Anschließend ging er in seine eigene Wohnung im Souterrain des Hauses, duschte sich, legte sich ins Bett und wartete auf die Polizei. Vor seinem Bett fanden die Beamten einen leeren Koffer.

Die Staatsanwaltschaft sah in der Brandstiftung den Versuch, die Bluttat zu vertuschen. Der Pflichtverteidiger interpretierte das Verhalten seines Mandanten hingegen als Ausdruck einer psychischen Störung. Die Schwurgerichtskammer mit dem Vorsitzenden Richter Daniel Schledt erkannte auf verminderte Schuldfähigkeit. (Ekkehard Wolf)

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